Hallo,
ich wollte mir 19 Zoll Alufelgen kaufen, in dem Gutschten zur ABE steht die sind eintragungspflichtig.
Laut TÜV muss eine Geschwindigkeitsprüfung erfolgen
235/35/19
Meine Frage: wisst ihr ob am Tacho etwas verändert werden muss, oder müsste ich das ganze so durchbekommen?
Gruß
Golf 7 19 Zoll eintragen
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Ich hab hier im Forum schon ein Thema mit gleicher Fragestellung gesehen.
Allerdings gabs da mMn viel gefährliches Halbwissen.
Eine Nummer breitere Reifen gegenüber der Serie dürften aber in aller Regel noch ohne Tachoangleichung passen.
Absolute Gewissheit bringt dir aber wohl nur die Überprüfung. -
Danke schon mal dafür.
Ich würde mir nur ungern die Felgen kaufen, wenn es nachher solche „Probleme“ damit gibt. -
Das ist ein Glücksspiel. Es gibt Prüfer die sagen „passt“, und es gibt Prüfer die penibel auf eine Tachoangleichung bestehen.
Am besten vorher beim TÜV anrufen und nachfragen
PS: wenn du einen 1.6 TDI fährst würde ich zum 225er greifen.
PPS: der Hinweis den du auf Motortalk erhalten hast, das ein Tacho nie mehr Anzeigen darf als die tatsächliche Geschwindigkeit ist übrigens falsch. Es ist genau anders herum.
Angenommen du fährst 100km/h. Tacho zeigt 105km/h = alles gut. Tacho zeigt 95km/h = nicht gut.
Die Toleranz liegt (anders als der User bei Motortalk schreibt) bei +10% zzgl. 4km/h. Eine Abweichung nach unten darf es nicht geben.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von koenigdom ()
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Ich habe eine Tachoüberprüfung durchführen lassen, weil ich 235/40 R18 anstatt wie ab Werk eingetragen 225/40 R18 fahren wollte. Also ähnliche Situation wie bei Dir, nur Felge 1 Zoll kleiner.
Die Tachowerte waren innherhalb der Toleranz. Siehe Anlage.
Der Abrollumfang des Reifens ist bei 235/35 R19 gegenüber 225/35 R19 etwas größer. Dadurch zeigt der Tacho bei identischer Geschwindigkeit etwas weniger an. Da der Tacho ab Werk immer vorgeht, reduziert sich diese Voreilung etwas. Im Endeffekt geht der Tacho hinterher somit genauer als vorher. Er darf nur nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen.
Zu beachten ist noch die Freigängigkeit, die trotz (geringfügig) größerem Abrollumfang unbedingt vorhanden sein muss. Je nach Felgenmaßen/Tieferlegung könnte dies zum Thema werden.
Tachoüberprüfung.jpg2015er Golf 7 R - Zweisitzerumbau (Strebe, Netz, Clubsport-S-Teppich) - Recaro Pole Position - 413 Motorsport-Konsolen - OZ Ultraleggera 8x18 ET45 - Michelin Pilot Sport Cup 2 235/40 R18 - KW-GewindefahrwerkDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von emptyMC ()
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Danke für eure Antworten.
Bei 225er Reifen müsste ich nichts eintragen lassen, sondern nur die ABE mitführen.
Es sind leider gebrauchte Felgen mit 6,5mm Profil auf den 235er Reifen.
Zum wegschmeißen zu schade, ob es Käufer dafür gibt weiß ich leider noch nicht -
Was für Reifen sinds denn? Vielleicht hab ich ja interesse
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Ich habe leider keine Angaben zum Alter der Reifen, habe sie noch nicht besichtigen können.
Angaben des Verkäufers:
Es sind Nexen N Fera mit 6,5 - 7 mm Profil
235/35/R19 bis 300km/h -
Was macht das eigentlich für einen Sinn bei breiteren Reifen eine Tachomessung durchführen lassen zu müssen. Entscheidend ist doch der Reifenumfang! Meines Achtens reine Geldmacherei oder?!
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Es liegt an den 35% seitlichen Flanken von den 235
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Da hast du aber einen gewaltigen Denkfehler.
Bei gleichem Querschnittsverhältnis wächst logischerweise auch der Umfang.
Die "35" beschrieben die prozentuale Höhe zur Breite und sind kein fixer Wert. -
Lennox-89 schrieb:
Da hast du aber einen gewaltigen Denkfehler.
Bei gleichem Querschnittsverhältnis wächst logischerweise auch der Umfang.
Die "35" beschrieben die prozentuale Höhe zur Breite und sind kein fixer Wert.
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hab die Version schon öfters gehabt und gestern- nach nachfragen beim TÜV wieder bestellt, 8,5x19 mit 235/35-19, der Prüfer ist sehr genau und hat aber nie etwas zu beanstanden gehabt,
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Achso ok, meiner sagte ohne die erfüllten Auflagen wird das nichts...
Aber Danke für die Info -
Das ist aber schon eine Pauschale Aussage,
erstens die vom Kollegen oben das 8,5x19 ET45 mit 235/35/19 bei jedem passt - tut es nämlich nicht!
Und zweitens das dein Prüfer sagt die Auflagen müssen alle erfüllt bzw. umgesetzt werden. Wenn da drinnen steht Kanten anlegen obwohl Seriengröße (war bei mir der Fall) muss man das auch nicht machen wenn nichts schleift. Hersteller sichern sich nun mal gerne ab -
was ist daran pauschal, wenn die Räder und das dazugehörige Auto gründlichst geprüft wurde-und das schon mehrfach, es ist alles überprüft, Lenkradeinschlag, einfedern......, dieser Prüfer ist für seine Gründlichkeit bekannt, ich habe diese Version schon 6x gehabt, einschliesslich mit KW- Gewinde bei einem 2.0 TDI 4-Motion, hat niemals etwas geschliffen oder etwas anderes
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kann gerne die Einträge zusenden
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Achslasten Tieferlegung , Reifenhersteller sind alles Faktoren die da einspielen. 235er Reifen auf ner 8,5 er Felge kann passen ,hat aber auch bei etlichen nicht gepasst ,somit wäre ich da vorsichtig.
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hat immer gepasst, der TÜV hat Vergleichsgutachten
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Hat bei DIR immer gepasst! Aber nicht bei allen, Kollege. Allein schon wegen Achsversatz etc. und den oben genannten Faktoren kann man das nicht so pauschalisieren.
Warum glaubst du steht z.B. bei ner Autec Wizard 8x19 ET48 im Gutachten beim 235er das die Kotflügel/Stoßstange vorne und hinten bearbeitet werden müssen? Weils lustig ist? Nein, weil es schleifen kann, aber nicht muss.
Bei manchen schleift sogar ne 8x19 ET50 mit 235er (Werksbereifung!) im Radkasten
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