wenn etwas nachlackiert wurde, weil man hier einen schaden ausbessern möchte, muss man es auch angeben.
ein schaden muss nicht gleichbedeutend mit einem unfallhergang sein, aber wenn ich versuche, diesen schaden unkenntlich zu machen, muss ich es im kaufvertrag auch angeben.
Jahreswagen nachlackiert? Wurde bei Kauf nicht erwähnt.
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Sven29 schrieb:
Sooo, war wie gesagt beim Lackierer und danach noch beim Skoda Händler da ich dort einen kenne.
Tür wurde wie vermutet lackiert und der Rest auch. Schichtdickenmessgerät hats bewiesen.
Was meint ihr, was soll ich da jetzt raushandeln, außer das es gemacht wird? Preisnachlass oder 2 Jahre Garantieverlängerungen?
Alleine das nichts gesagt wurde finde ich eine Frechheit!
Preisnachlass geben die meisten ungern, ohne das du mitm Anwalt Druck machst. Mangelbeseitigung + Draufgabe Diesntleistung/Garantie/Inspektion all inclusive etc. Er soll dir mal was anbieten!
Als Händler hätte er dies feststellen können oder gar müssen. Somit hätte er dich auch informieren müssen. Er ist seiner Pflicht nicht nachgekommen und hat mindestens leicht fahrlässig gehandelt meiner Meinung nach.
Fakt ist, das Fahrzeug hat Schäden die u.u. den Kaufpreis mindern würden, hätte man von diesem Schaden im Vorfeld gewusst.1999-2003 Golf III GL
2003-2007 Golf III GTI TDI Abt Sportsline Special Edition
2007-2017 Passat 3BG Highline
2017- Golf VII GTD -
fahrlässigkeit ist hier sicherlich der falsche ausdruck.
der händler hat vorsätzlich bzw. arglistig gehandelt.
ich persönlich würde auf nachlass drängen, da eine inspektion oder der gleichen bei diesem händler für mich nicht mehr in frage käme. -
Hi,
nur zur Info: mein ehemaliger G7 in Oryxweiß hatte ab Werk rundherum eine Lackdicke von 170-190 Mü. Oryxweiß ist dafür bekannt, unterschiedliche und sehr große Lackschichten zu haben. Die krasse Lackdicke wurde mir damals vom Werk so bestätigt.
Gruß Christian -
pfann schrieb:
fahrlässigkeit ist hier sicherlich der falsche ausdruck.
der händler hat vorsätzlich bzw. arglistig gehandelt
Fahrlässigkeit ist der einzig korrekte Ausdruck. Vorsatz müsste man beweisen. Jetzt hier wild irgendwas unterstellen ist sicher der falsche Ansatz.1999-2003 Golf III GL
2003-2007 Golf III GTI TDI Abt Sportsline Special Edition
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2017- Golf VII GTD -
pfann schrieb:
fahrlässigkeit ist hier sicherlich der falsche ausdruck.
der händler hat vorsätzlich bzw. arglistig gehandelt.
ich persönlich würde auf nachlass drängen, da eine inspektion oder der gleichen bei diesem händler für mich nicht mehr in frage käme.
Mit Vertrauen wird das so nichts werden bei diesem Händler. Dieses verschweigen als fahrlässig zu bezeichnen halte ich für etwas zu milde.Gruß
Rolf
Sag doch einfach, wir fahren Golf! -
Aslo eine schönheitsreparatur, und mehr isses nicht, muss (m.w) nicht angegeben werden.
Allerdindgs sollte sie schon Fachmännisch ausgeführt werden, und das ist mal das genaue gegenteil, da schimmert ja der kratzer noch durch
Wäre sie fachmännisch gäbe es keinen grund zur beanstandung, so würde ich auf nachbesserung oder preisnachlass pochen !! -
war es ein werksangehörigen fahrzeug?
diese werden vor weiterverkauf auf mängel geprüft, besonders optische.
diese werden dem händler vor der vermitlung an privat in einem gutachten mitgeteilt.
eventuell ist auch was in der historie gespeichert. also ab zu einem anderen händler und nachschauen lassen.
ich hatte mal einen 1, jahr alten golf V gekauft. der war im werk 2 mal lackiert worden. konnte ihn zurückbringen da er noch nicht zugelassen war. (kein VW händler)Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
DerSalzmann schrieb:
Hi,
nur zur Info: mein ehemaliger G7 in Oryxweiß hatte ab Werk rundherum eine Lackdicke von 170-190 Mü. Oryxweiß ist dafür bekannt, unterschiedliche und sehr große Lackschichten zu haben. Die krasse Lackdicke wurde mir damals vom Werk so bestätigt.
Gruß Christian
dr.seuchenvogel schrieb:
war es ein werksangehörigen fahrzeug?
diese werden vor weiterverkauf auf mängel geprüft, besonders optische.
diese werden dem händler vor der vermitlung an privat in einem gutachten mitgeteilt.
eventuell ist auch was in der historie gespeichert. also ab zu einem anderen händler und nachschauen lassen.
ich hatte mal einen 1, jahr alten golf V gekauft. der war im werk 2 mal lackiert worden. konnte ihn zurückbringen da er noch nicht zugelassen war. (kein VW händler)
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was alle hören wollen, was machst Du jetzt daraus??
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Golf 7 R Fan schrieb:
was alle hören wollen, was machst Du jetzt daraus??
Im diesem Zuge habe ich direkt an VW geschrieben und denen alles genau beschrieben. Wenn dort nichts fruchtet werde ich direkt an den Vorstand gehen.
Dieses Auto hätte ich so nicht gekauft und das regt mich auf. Die sollen das Auto zurück nehmen und eine Entschädigung für so einen Betrug springen lassen.
Richtig miese Sache was die mit einem Kunden abziehen. -
alles gut, aber ob dem Vorstand das momentan interessiert ?.... und überhaupt wie sind die Kontaktadressen dazu?
ich würde da heute noch hinfahren und das vor Ort klären, da lass ich micht nicht hinhalten bis evtl. ein Anruf kommt oder nicht!
ausserdem Nachbesserung ist ja nicht gewollt bzw. eine Wandlung schon !
Viel Glück
ciao
Thomas -
Golf 7 R Fan schrieb:
alles gut, aber ob dem Vorstand das momentan interessiert ?.... und überhaupt wie sind die Kontaktadressen dazu?
ich würde da heute noch hinfahren und das vor Ort klären, da lass ich micht nicht hinhalten bis evtl. ein Anruf kommt oder nicht!
ausserdem Nachbesserung ist ja nicht gewollt bzw. eine Wandlung schon !
Viel Glück
ciao
Thomas
Wenn ich etwas neues in Erwägung bringe werde ich es euch mitteilen. -
Sven29 schrieb:
[...]
Die sollen das Auto zurück nehmen und eine Entschädigung für so einen Betrug springen lassen.
[...]
Eine Entschädigung kannst du gleich vergessen.
Überleg dir noch mal in Ruhe (vielleicht über das Wochenende) was du wirklich willst. Du hast bestimmt lange nach DEINEM Auto gesucht. Preis/Leistung wird gestimmt haben.
Bestehe auf Nachbesserung durch eine gute Lackiererei.
Und gleich von Betrug zu reden? Das soll jetzt nicht naiv klingen, aber vielleicht ist der Schaden auch durch den Vorbesitzer repariert worden und das Autohaus hat, genauso wie auch du zu Beginn, den Pfusch garnicht bemerkt? -
Zeenargh schrieb:
pfann schrieb:
fahrlässigkeit ist hier sicherlich der falsche ausdruck.
der händler hat vorsätzlich bzw. arglistig gehandelt
verschwiegenheit des händlers ist aber in keinem fall unbewusst, da steckte absicht dahinter.
btw: fahrlässigkeit muss man ebenfalls beweisen.
a_dogs_life schrieb:
aber vielleicht ist der Schaden auch durch den Vorbesitzer repariert worden und das Autohaus hat, genauso wie auch du zu Beginn, den Pfusch garnicht bemerkt?
selbst wenn der vorbesitzer den schaden verschwiegen hat, muss der händler doch auf anhieb die nachlackierung erkennen...
unwissenheit schützt vor strafe nicht -
@pfann Ohne jetzt @Sven29 einen Vorwurf machen zu wollen, aber er hat die Nachlackierung ja auch auf Anhieb nicht entdeckt. Und als privater Käufer schaut man ja schon ein wenig genauer hin.
Aber natürlich schützt die Unwissenheit nicht, jedoch würde ich nicht gleich mit Betrug um mich werfen. Am unkompliziertesten könnte ich mir eine Nachbesserung vorstellen. Aber mal abwarten, für was sich Sven entscheidet und was passiert. -
Junge ihr unterstellt hier immer Sachen, kommt sofort zum Urteil ohne mal alle Möglichkeiten zu prüfen. Es ist natürlich immer arglistig, vorsätzlich, Täuschung und Betrug
1999-2003 Golf III GL
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2017- Golf VII GTD -
Sven29 schrieb:
Golf 7 R Fan schrieb:
was alle hören wollen, was machst Du jetzt daraus??
Dieses Auto hätte ich so nicht gekauft und das regt mich auf. Die sollen das Auto zurück nehmen und eine Entschädigung für so einen Betrug springen lassen.
Richtig miese Sache was die mit einem Kunden abziehen.
Bei dem Wunsch das Fahrzeug zurückgeben zu wollen und dann noch eine Entschädigung zu verlangen, obwohl Du höchstwahrscheinlich mit 0 EUR Verlust aus der Sache rauskommen könntest, schütteln so einige Richter nur mit dem Kopf. -
Ja oder einfach zuerst den Dialog mit dem Händler suchen?!
Der Weg zum Anwalt sollte die letzte Instanz sein, wenn man sich nicht einigen kann. Nur weil eine Stelle mehr nach lackiert wurde, heißt das nicht sofort das es ein Unfallfahrzeug ist. Ich würde mich mit dem Lackierer unterhalten um in Erfahrung zu bringen was da mittels Lackierung behoben wurde.
Hier sind gerade viele auf den "vorsätzliche Täuschung Zug" aufgesprungen sind. Solche Unterstellungen sind oft schwer haltbar.
Ich will die möglichen Verbrecher unter den KFZ Händlern sicher nicht schützen, aber hat mal jemand darüber nachgedacht, dass der Händler und seine Werkstatt einfach stinke faul waren!?
Die hatten einfach keinen Bock vor dem Verkauf jedes KFZ die Lackdicke an jeder Stelle des Autos zu messen?? Ernsthaft? Würdet ihr auch nicht. Da wird eine Sichtprüfung gemacht ob da offensichtliche Mängel zu sehen sind und dann geht der Wagen in den Verkauf. Der Händler hat sicher keine Lust sich haftbar zu machen wegen dem Verschweigen von Tatsachen (was ja hier so sportlich unterstellt wird).
Dass der Händler sich jetzt stumm verhält oder dumm stellt ist weiterhin kein Anhaltspunkt für "ein kennen oder wissen müssen" oder Vorsatz. Dumm stellen funktioniert in 80% der Fälle um nervige Kunden loszuwerden (aus Sicht des Händlers).1999-2003 Golf III GL
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Man kann sich von Anwälten auch beraten lassen ohne gleich eine Vollmacht zu unterschreiben.
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