Rechtsabteilung

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    • Rechtsabteilung

      Angenommen eine Werkstatt verursacht einen kleinen Lackschaden. Diesen "reparieren" Sie mit einem Lackstift. Eine Verbesserung oder Beseitigung des Schadens ist nicht zu erkennen.
      Einzige Möglichkeit ist das komplette teil zu lackieren. (Von 2ten Lackierer bestätigt).
      Kann ich mir das Geld für den Schaden ausbezahlen lassen.

      Also eine fiktive Abrechnung auch wenn die Werkstatt sagt sie lackieren mir das komplette Teil?

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    • Ich weiss nicht wie es Heute ist, aber früher konnte man per Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnen.
      Gruss
      Mike

      A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools. :thumbsup:
      (Douglas Adams, 1995)

    • Mann kann auch heute noch über den Kostenvoranschlag abrechnen, ich meine aber (ich bin mir nicht sicher) das dann die Mehrwertsteuer abgezogen wird

      Grüße,
      Flöchen
      Golf Variant Allstar Oryxweiß Perlmutteffekt 2.0 l TDI 110 kW / 150 PS DSG
      Gewandelt 09/2018
      Passat Variant Highline, Dark Oak Brown, gebaut 05/2016, erstzul. 12/2016, R line Ex- und Interieur, 2.0 TDI 140kW / 190 PS DSG
      alles was so an Assistenten und Licht geht, Panodach, Standheizung, Discover Pro, Active Info Display

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Floechen ()

    • Hallo !
      Generell hast du mal Anspruch auf eine ordnungsgemäße Instandsetzung in diesem Fall Lackierung .. wenn es anders nicht geht um den "Urzustand wieder her zustellen punktum ..
      oder du lässt den Schaden durch die Versicherung schätzen und lässt es dir das dann auszahlen .. dabei gilt jedoch ein verminderter Stundensatz / Arbeitszeit somit überlege was du machst, du entscheidest ob der angebotene Betrag für dich in Ordnung wäre oder nicht .. bdenke aber .. reich wirst du dadurch nicht ..

      LG
      KAPPI

    • kappicap1ser schrieb:

      Hallo !
      Generell hast du mal Anspruch auf eine ordnungsgemäße Instandsetzung in diesem Fall Lackierung .. wenn es anders nicht geht um den "Urzustand wieder her zustellen punktum ..
      oder du lässt den Schaden durch die Versicherung schätzen und lässt es dir das dann auszahlen .. dabei gilt jedoch ein verminderter Stundensatz / Arbeitszeit somit überlege was du machst, du entscheidest ob der angebotene Betrag für dich in Ordnung wäre oder nicht .. bdenke aber .. reich wirst du dadurch nicht ..

      LG
      KAPPI
      Hier nur noch der Hinweis, dass es die Mehrwertsteuer und den Nutzungsausfall auch nur dann gibt, wenn der Schaden ordentlich repariert wurde und der Nachweis erbracht wird!