Angenommen eine Werkstatt verursacht einen kleinen Lackschaden. Diesen "reparieren" Sie mit einem Lackstift. Eine Verbesserung oder Beseitigung des Schadens ist nicht zu erkennen.
Einzige Möglichkeit ist das komplette teil zu lackieren. (Von 2ten Lackierer bestätigt).
Kann ich mir das Geld für den Schaden ausbezahlen lassen.
Also eine fiktive Abrechnung auch wenn die Werkstatt sagt sie lackieren mir das komplette Teil?
Rechtsabteilung
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Ich weiss nicht wie es Heute ist, aber früher konnte man per Kostenvoranschlag mit der Versicherung abrechnen.
Gruss
MikeA common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.
(Douglas Adams, 1995) -
Mann kann auch heute noch über den Kostenvoranschlag abrechnen, ich meine aber (ich bin mir nicht sicher) das dann die Mehrwertsteuer abgezogen wird
Grüße,
Flöchen
Golf Variant Allstar Oryxweiß Perlmutteffekt 2.0 l TDI 110 kW / 150 PS DSG
Gewandelt 09/2018
Passat Variant Highline, Dark Oak Brown, gebaut 05/2016, erstzul. 12/2016, R line Ex- und Interieur, 2.0 TDI 140kW / 190 PS DSG
alles was so an Assistenten und Licht geht, Panodach, Standheizung, Discover Pro, Active Info DisplayDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Floechen ()
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Ich kenne es das man das bei einem Verkehrsunfall machen kann...aber auch wenn eine Werkstatt bei einer reparatur etwas beschädigt hat?
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Vielleicht mal Google zu Rate ziehen ??
A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.
(Douglas Adams, 1995) -
Oder den Anwalt seines Vertrauens ??
A common mistake that people make when trying to design something completely foolproof is to underestimate the ingenuity of complete fools.
(Douglas Adams, 1995) -
Hallo !
Generell hast du mal Anspruch auf eine ordnungsgemäße Instandsetzung in diesem Fall Lackierung .. wenn es anders nicht geht um den "Urzustand wieder her zustellen punktum ..
oder du lässt den Schaden durch die Versicherung schätzen und lässt es dir das dann auszahlen .. dabei gilt jedoch ein verminderter Stundensatz / Arbeitszeit somit überlege was du machst, du entscheidest ob der angebotene Betrag für dich in Ordnung wäre oder nicht .. bdenke aber .. reich wirst du dadurch nicht ..
LG
KAPPI -
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kappicap1ser schrieb:
Hallo !
Generell hast du mal Anspruch auf eine ordnungsgemäße Instandsetzung in diesem Fall Lackierung .. wenn es anders nicht geht um den "Urzustand wieder her zustellen punktum ..
oder du lässt den Schaden durch die Versicherung schätzen und lässt es dir das dann auszahlen .. dabei gilt jedoch ein verminderter Stundensatz / Arbeitszeit somit überlege was du machst, du entscheidest ob der angebotene Betrag für dich in Ordnung wäre oder nicht .. bdenke aber .. reich wirst du dadurch nicht ..
LG
KAPPI
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Und soviel ich weiß, hat der Händler ein Anrecht den Schaden zu reparieren ( 2x ).
Denke also nicht das du Geld verlangen kannst.
Gruß Sven
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