Ist das das Modul ähnlich von audiamant ?
LED Blinken umprogrammier wie beim neuen A6?
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Natürlich würde das hier vor Gericht nicht so ausufern, wie in Amerika, aber wie schnell bekommt man hier ne Teilschuld, und bleibt ggf. auf seinem eigenen Schaden dann sitzen. Und das kann schon wegen weit aus banaleren Ursachen sein.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Golfi 30 ()
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ganz im Ernst Leute also vorweg streiten tut ja hier niemand wir diskutieren höchstens angeregt
... Die Rennleitung interessiert das Blinken nen feuchten solange es blinkt ... hab im Bekanntenkreis genügend Polizisten und alle würde wegen sowas keinen anhalten. Wenn doch gibts ne Ordnungswiedrigkeit für 20 und man muss es vorführen das man es wieder geändert. Da leg ich aber die 20 Euro aufn Tisch hole das Notebook raus stelle es aus zeige es und fertig und danach wirds wieder an gemacht ... Aber wiegesagt ich finde es recht sinnfrei das hier andauernd welche anfangen mit "das ist nicht erlaubt" "wenn da ein Unfall ist" "was sagt die Versicherung" usw ... vieles davon ist gefährliches Halbwissen welches nicht belegbar ist einfach vom hörensagen her ... und am Ende sind wir alle alt genug und wissen das dies und jenes nicht dem Anspruch der Zulassung entspricht. Aber es gibt die Möglichkeiten veränderungen zu machen und wir reden und schreiben drüber wie esgeht usw. Was am Ende jeder selber macht ist jedem selbst überlassen mit den Folgen muss man dann auch selbst leben. Wenn euch das nicht passt dann lest solche Themen nicht und fertig aber dieses Fingergeheb nervt einfach nur. Als ob wir alle nicht ganz knusper im Dachkasten sind und nicht wissen was wir machen. Das ist ein Forum um genau solche Möglichkeiten zu besprechen ansonsten lasse ich mein Golf so wie er ist und melde mich hier nicht an. Hab euch aber trotzdem alle lieb
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Dem kann ich nur zustimmen. ich hab das Pacecar-Blinken jetzt seit einem Jahr bei an meinem Zweitwagen und hatte keine Beanstandungen - im Gegenteil, bei einer Kontrolle hat man mich gebeten ob ich dem "Freundlichen Organ" die Adresse des Codierers für seinen Golf geben könnte.
Alles hat zwei Seiten - es ist ist nicht erlaubt, und es macht trotzdem Spaß.
Jeder ist alt genug zu Wissen, wofür er Verantwortung übernimmt....
LG Q.
android.news.at -
TDIMatze schrieb:
Auf genau den blödsinn mit der versicherung hab ich gewartet.... Stell mir mal eine situation zusammen in der ein kausaler zusammenhang zwischen einem nicht vorschriftsmäsigem blinker, der aber immernoch auf der richtigen seite blinkt, nicht blendet, gut sichtbar ist oder, oder oder.... und einem Unfall zusammen.
Bei einem mit spray oder Folie Abgedunkeltem blinker würde ich Dir recht geben
Allenfals vor einem US gericht würde da ein Anwalt ne geschichte konstruieren können!!
Die tatsache allein das der blinker so nicht Original ist reicht nicht!!!
Nachträgliche LED innen beleuchtungen oder Dauerhaft abgeschaltete Start-Stop automatik ist auch illegal, heist aber nicht automatische mitschuld an einem unfall...
Eigentlich wird mir das hier schon wieder zu dumm, aber ich will Dir trotzdem antworten.
Ich weiß definitiv von zwei Fällen im Zusammenhang mit Blinkern, wo die Versicherung Ärger gemacht hat.
1. Seitenmarkierungsleuchte, die beim Z3 in Deutschland als Standlicht (weiß) geschaltet ist und in USA als gelbe Seitenmarkierungsleuchte fungiert.
Viele Z3 Fahrer montieren hier nun verbotenerweise gelbe Leuchtmittel und gelbe Gläser, kann man bei BMW so bestellen.
Es kam zu einem Unfall mit schwerem Personenschaden und der Verursacher hat angegeben, der Z3 habe geblinkt und sei geradeaus gefahren.
Auto wurde sichergestellt und die illegalen Leuchten festgestellt, Ergebnis 25% Mitschuld.
2. Dauerhaft und abgeschwächt leuchtender Blinker (mein Nachbar!) nach US-Vorbild.
Unfall und die Versicherung will nicht zahlen, weil im Polizeibericht steht, Fahrzeug sei nicht gesetzeskonform.
Vorher einige Male ohne Beanstandung durch den Tüv!!!!
Bei uns gibt es seit etwa 2 Jahren eine Gruppe der Polizei, die sich speziell auf illegale Basteleien spezialisiert hat und ein TÜV-Sachverständiger ist auch immer dabei.
Da hagelt es jedes Wochenende an anderen Orten Stillegungen und Mängelkarten.
Aber macht mal... mir ist es egal, so lange ich nicht mit Euch in einen Unfall verwickelt bin! -
Meine Güte und selbst wenn wir dann im angesicht des Todes die große A-Karte haben weil die Polizei die Versicherung oder wer auch immer meckert dann ist das unser Ding und wir wussten ja schließlich alle vorher was wir machen. Muss denn da bei jedem Thema ob es LED Blinker PaceCarblinken oder weiß der Geier was gleich jemand kommen und damit anfangen was erlaub ist und was nicht.
Meine Güte wie so alte Rentner die den ganzen Tag am Fenster hocken rausschauen und drauf warten zu brüllen das man auf der Wiese kein Ball spielen soll. Dazu ist ein Forum da um sich aus zu tauschen ob das am ende zu nem Problem wird ist jedem selbst überlassen. Solangsam kot.. mich das echt an immer dieses "das dürft ihr nicht" -
Andersherum werden hier bislang unwissende zu illegalen tun angeleitet.
Ich halte Sachen die ich als Fahrer weder spüren noch sehen kann weder bei stehenden noch bei fahrenden Auto für völligen quatsch. dazu zählen eben das Blinken.
Viel spaß beim K.....Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
es reicht aber das ein mal zu sagen und nicht jedes mal wieder vorn vorne die gleiche Diskussion zu führen. Und so schlau sollte schon jeder sein oder springt jetzt jeder vom Dach weil ich hier schreibe wie toll das sein könnte ...
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Pace car ist definitiv verboten. Wie bereits geschrieben ist die Gesetzes Lage sehr eindeutig.
Und nur weil es die Beamten nicht interessiert, ist das keine Erlaubnis es doch zu machen. Wofür sind regeln da?!
Und wenn regeln gebrochen werden muss man im Fall der Fälle dafür einstehen. -
das streitet doch gar keiner ab ... aber das ist doch das Problem von uns die solche Änderungen machen. Wenn man die oben beschriebe Gesetzeslage zur Hand nimmt haben wir ja bereits festgestellt das nen Ford Mondeo oder auch nen paar Audis dieser auch nicht entsprechen.
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und hier mal der genaue Wortlaut. Und nun erkläre mir mal wieso ein Lauflicht bei Ford Audi und Co zugelassen ist ? Wenn ich diesen Text nehme kann ich daraus nicht 100% ableiten das das Pacecarblinken verboten ist. Es sind weiterhin alle Merkmale der Anforderung der STVO gegeben ...
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. -
Andreazzz schrieb:
TDIMatze schrieb:
Auf genau den blödsinn mit der versicherung hab ich gewartet.... Stell mir mal eine situation zusammen in der ein kausaler zusammenhang zwischen einem nicht vorschriftsmäsigem blinker, der aber immernoch auf der richtigen seite blinkt, nicht blendet, gut sichtbar ist oder, oder oder.... und einem Unfall zusammen.
Bei einem mit spray oder Folie Abgedunkeltem blinker würde ich Dir recht geben
Allenfals vor einem US gericht würde da ein Anwalt ne geschichte konstruieren können!!
Die tatsache allein das der blinker so nicht Original ist reicht nicht!!!
Nachträgliche LED innen beleuchtungen oder Dauerhaft abgeschaltete Start-Stop automatik ist auch illegal, heist aber nicht automatische mitschuld an einem unfall...
Ich weiß definitiv von zwei Fällen im Zusammenhang mit Blinkern, wo die Versicherung Ärger gemacht hat.
1. Seitenmarkierungsleuchte, die beim Z3 in Deutschland als Standlicht (weiß) geschaltet ist und in USA als gelbe Seitenmarkierungsleuchte fungiert.
Viele Z3 Fahrer montieren hier nun verbotenerweise gelbe Leuchtmittel und gelbe Gläser, kann man bei BMW so bestellen.
Es kam zu einem Unfall mit schwerem Personenschaden und der Verursacher hat angegeben, der Z3 habe geblinkt und sei geradeaus gefahren.
Auto wurde sichergestellt und die illegalen Leuchten festgestellt, Ergebnis 25% Mitschuld.
2. Dauerhaft und abgeschwächt leuchtender Blinker (mein Nachbar!) nach US-Vorbild.
Unfall und die Versicherung will nicht zahlen, weil im Polizeibericht steht, Fahrzeug sei nicht gesetzeskonform.
Vorher einige Male ohne Beanstandung durch den Tüv!!!!
Bei uns gibt es seit etwa 2 Jahren eine Gruppe der Polizei, die sich speziell auf illegale Basteleien spezialisiert hat und ein TÜV-Sachverständiger ist auch immer dabei.
Da hagelt es jedes Wochenende an anderen Orten Stillegungen und Mängelkarten.
Aber macht mal... mir ist es egal, so lange ich nicht mit Euch in einen Unfall verwickelt bin!
Dumm ist wer Dummes schreibt, um mal Forest Gump etwas verändert zu zitieren....
Das erste beispiel: Top, genau das meinte ich mit Kausalem zusammenhang..... keine frage da gibts einen! 100 punkte voll daneben
Das Zweite beispiel hört sich für mich nach, versicherung stellt erstmal auf stur an..... fahrzeug nicht gesetzkonform, also erstmal zahlung verweigern, klappt fast immer !!
ob und wie jetzt die dauerleuchtenden blinker vorne zu dem unfall beigetragen haben (könnten) , wir werden es nicht rausfinden...
.... hat aber beides nüscht mit einem funktionierendem blinker zu tun von dem wir hier reden(schreiben)
ich wiederhol mich gerne nochmal, eine innenbeleuchtung gegen nicht zugelassene LED leuchtmittel tauschen ist exact das gleiche steht sogar fast immer auf der packung drauf "nicht zugelassen im bereich der STVO" heist aber nicht automatisch mitschuld am unfall!!!
Ich hab genau gewusst das, daß ausarten wird -
Styles schrieb:
und hier mal der genaue Wortlaut. Und nun erkläre mir mal wieso ein Lauflicht bei Ford Audi und Co zugelassen ist ? Wenn ich diesen Text nehme kann ich daraus nicht 100% ableiten das das Pacecarblinken verboten ist. Es sind weiterhin alle Merkmale der Anforderung der STVO gegeben ...
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
Naja, Du hast die STVO zitiert also Bundesebene und die von mir Zitierte ECE ist europäisches recht.... ober schlägt unter, ist leider so
Deswegen ist es ja so schwierig überhaubt durchzusteigen.
erinnert mich an meine Jeep forum zeiten, da kam regelässig im frühjahr die frage ob fahren ohne Türen erlaubt sei....
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der golf ist so zugelassen wie er vom band läuft und nicht anders.
Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
Aber selbst die ECE passt ja nicht zu Audi Ford und Co wie wir auch schon festgestellt haben ... ich denke sollte es da wirklich mal einen Fall geben werden Richter und Anwälte da viel Spaß dran haben
....
Ja @dr.seuchenvogel dann veränder bitte nichts an deinem Golf hoffentlich sind die Räder mal nicht abgefahren das du andere drauf machen musst als wie er vom Band lief ... -
dr.seuchenvogel schrieb:
der golf ist so zugelassen wie er vom band läuft und nicht anders.
Aber da sind wir uns ja alle einig.... an einigen details hapert es noch.... -
naja aber mein Golf lief so vom Band ... ich habe ja nichts an dem geändert was mir der Hersteller nicht schon zur verfügung gestellt hat. Dann stellt sich mir die Frage wieso hat VW so etwas in ihrer Software hinterlegt bzw die Möglichkeit dazu. Das sollten wohl auch die Richter klären ... davon haben wir ja scheinbar genügend hier ...
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Styles schrieb:
naja aber mein Golf lief so vom Band ... ich habe ja nichts an dem geändert was mir der Hersteller nicht schon zur verfügung gestellt hat. Dann stellt sich mir die Frage wieso hat VW so etwas in ihrer Software hinterlegt bzw die Möglichkeit dazu. Das sollten wohl auch die Richter klären ... davon haben wir ja scheinbar genügend hier ...
(Nicht dass ich als VCDS-User das nicht gut fände .)
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Also um das Thema mal zu beenden ... wir haben uns alle weiterhin lieb
... macht doch bitte ein Thema auf wo alle reinschreiben können was verboten ist. Jeder der es lesen will und Interesse hat kann sich das ja dann zu gemüte führen. Jedes mal die gleichen reden zu schwingen ist auch nicht zielführend.
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