Hallo,
angenommen man bringt sein Fahrzeug in eine Werkstatt welche einen Schaden beheben soll. Nach Absprache mit der Werkstatt sollte die Reparatur kein Problem sein. Wie geplant wird das Auto zur Werkstatt gebracht. Bei der Abholung ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Die Werkstatt macht mehrere Nachbesserungen am Ende bekommt der Kunde sein Geld zurück und die Werkstatt sagt das sie das Problem nicht beseitigen können.
Der Kunde musste aufgrund der Nachbesserungen jedes mal eine Fahrtstrecke antreten bzw musste ein 2tes Auto mitfahren
um den Kunden nach hause zu bringen.
Insgesamt wurden am ende 16! Fahrten absolviert. Is der damit verbunden finanzielle "schaden" bzw die gefahrene km der Werkstatt anzurechnen?
Danke im Voraus
Liebe grüße
Ärger mit der Werkstatt/ Rechtsabteilung
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Meiner Meinung nach nein...aber wenn du evtl. beim ADAC bist oder ne Rechtschutzversicherung hast stell doch diese Frage mal da der Rechtsabteilung ist kostenlos und wird von Juristen beantwortet...so mache ich das immer um nen erste Chanceneinschätzung zu erhalten!
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Ich hab nur leider keine Rechtschutzversicherung

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Mein Rat wäre ein Gang zu der für dich kostenlosen (!) Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes.
Hier die Webseite: http://www.kfz-schiedsstellen.de/
Und hier findest du deinen nächsten Ansprechpartner: Kfz-Schiedsstellen - Recht & Schutz - Suchen & Finden
Ich wurde bei meinem Fall gut beraten und es wurde fair geregelt.
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