Hallo,
angenommen man bringt sein Fahrzeug in eine Werkstatt welche einen Schaden beheben soll. Nach Absprache mit der Werkstatt sollte die Reparatur kein Problem sein. Wie geplant wird das Auto zur Werkstatt gebracht. Bei der Abholung ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend. Die Werkstatt macht mehrere Nachbesserungen am Ende bekommt der Kunde sein Geld zurück und die Werkstatt sagt das sie das Problem nicht beseitigen können.
Der Kunde musste aufgrund der Nachbesserungen jedes mal eine Fahrtstrecke antreten bzw musste ein 2tes Auto mitfahren
um den Kunden nach hause zu bringen.
Insgesamt wurden am ende 16! Fahrten absolviert. Is der damit verbunden finanzielle "schaden" bzw die gefahrene km der Werkstatt anzurechnen?
Danke im Voraus
Liebe grüße
Ärger mit der Werkstatt/ Rechtsabteilung
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