Ich bin mittlerweile Stammkunde beim "Freundlichen"! :-(

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    • Du bist echt nicht zu beneiden bei den Helden der Arbeit. Deshalb habe ich auch die Flasche Sekt noch nicht angerührt die mir geschenkt wurde, steht Autohaus Wolfenbüttel drauf. Meine Worte waren nur: Wenn das genauso schmeckt wie die Arbeiten kanns nur scheiße sein :fuck:

      Wers verbockt solls auch wieder grade biegen. Hoffe für dich das dein Anwalt das alles schnellstmöglich für dich regeln kann, auch wenns dieses Jahr wohl nichts mehr wird.

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    • Susanne schrieb:

      Billemaus schrieb:

      Er meint er hätte das Gefühl ich will den Wagen nicht mehr ......Blitzmerker.....ist das ein Wunder ????
      Die ganze Story verliert mittlerweile ganz eindeutig an Glaubwürdigkeit ...

      Warum ? kennst Du die VW Autohäuser besser ? Mängelbeseitigung auch nach einem Haftpflichtschaden sind in Deutschland klar gregelt über die Gewährleistung ! Sollte folge Schäden durch nicht Fachgerechte Instandsetzung passiert sein wird sich ein Anwalt freuen über den Fall !

      @Bille lasse Dir per Anwalt die "Schadenshistorie" des Autos bei VW Wolfburg schriftlich geben und dann ;) Zusätzlich wäre ein Gutachten sinnvoll !

      Im besten Fall wird der Verkäufer das Auto zurücknehmen MÜSSEN ! Welchen Wertverlust usw.. das ist eine andere Frage, da sicher nicht der komplette Kaufvertrag rückgänig gemacht werden kann, sondern ab Fall Scheibe bemessen wird !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheMatrix ()

    • TheMatrix schrieb:

      Im besten Fall wird der Verkäufer das Auto zurücknehmen MÜSSEN !
      Ich würde eher sagen "Im schlimmsten" Fall ... im besten Fall wird das Fahrzeug ja repariert (das sind dann formulierungstechnisch die Feinheiten; die kann nicht jeder und die muss man erkennen).

      Rücknahme mit Nutzungsentschädigung ... i.d. mindestens 1,5% des Kaufpreises pro 1000km ... da bleibt bei Billemaus nicht viel über ... außer Ärger, dass man dafür noch Geld bezahlt hat ... je eher sie zum Anwalt gegangen wäre, desto geringer wäre der Verlust gewesen ...
    • Susanne schrieb:

      TheMatrix schrieb:

      Im besten Fall wird der Verkäufer das Auto zurücknehmen MÜSSEN !
      Ich würde eher sagen "Im schlimmsten" Fall ... im besten Fall wird das Fahrzeug ja repariert (das sind dann formulierungstechnisch die Feinheiten; die kann nicht jeder und die muss man erkennen).
      Rücknahme mit Nutzungsentschädigung ... i.d. mindestens 1,5% des Kaufpreises pro 1000km ... da bleibt bei Billemaus nicht viel über ... außer Ärger, dass man dafür noch Geld bezahlt hat ... je eher sie zum Anwalt gegangen wäre, desto geringer wäre der Verlust gewesen ...

      Rechenbeispiel:

      Neuwagen:
      Bruttokaufpreis Golf VII 32.150 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 10.000 km, erwartbare Gesamtlaufleistung 200.000 km. Nutzungsvergütung = 1.607,50 Euro (32.150 Euro x 10.000 km : 200.000 km).

      Gebrauchtwagen:
      Bruttokaufpreis Golf VI 18.130 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 10.000 km, Km-Stand bei Auslieferung an den Kunden 85.000 km, erwartbare Restlaufleistung 200.000 minus 85.000 = 115.000 km. Nutzungsvergütung = 1.576,52 Euro (18.130 Euro x 10.000 km : 115.000 km).

      Frage mich gerade wie Du auf die Zahl kommst, es gibt eine klare Tabelle wo jeder "errechnen" kann welchen Verlust er ab Kauf den PKW bei Rückabwicklung hätte, da komme ich nicht auf 1,5 % je 1000 km

      Aber egal, schlussendlich muss der Anwalt mit Bille zusammen die bestmögliche Lösung erzwingen beim Verkäufer bzw der Werkstatt, alles andere hier ist ......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheMatrix ()

    • Noch mal an dich Susanne,
      ich hab bei jedem Termin gedacht jetzt reparieren sie das Auto (man muss ja wenigstens die Chance zum Nachbessern geben).......aber es wurde nur verschlimmbessert!!!!
      Mit so viel Arroganz und Unwissenheit könnte ich ja nicht rechnen.
      Zudem bin ich nicht der Typ der gleich zum Anwalt rennt..... aber es geht ja wohl nicht anders. Hab nur auch keine Zeit mehr mich ewig mit dem Wagen zu beschäftigen und in Autohäusern abzuhängen......muss ja nebenbei noch arbeiten ;)

    • Bei Susanne frag ich mich gerade ob sie im Autohaus arbeitet ...... .würde mich nicht wundern bei dem was sie schreibt :thumbup:

      Egal .......bange machen gilt nicht :P
      ........wie gut das ich versichert bin :thumbsup:
      Und Zeit .......hab ich ......bin ja noch jung .....und ums Geld geht's hier doch mal gar nicht.
      Mir geht's um meine Zeit uns meine Nerven ......hab besseres zu tun :*

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    • Billemaus schrieb:

      Bei Susanne frag ich mich gerade ob sie im Autohaus arbeitet ...... .würde mich nicht wundern bei dem was sie schreibt :thumbup:

      Egal .......bange machen gilt nicht :P
      ........wie gut das ich versichert bin :thumbsup:
      Und Zeit .......hab ich ......bin ja noch jung .....und ums Geld geht's hier doch mal gar nicht.
      Mir geht's um meine Zeit uns meine Nerven ......hab besseres zu tun :*

      Mag sein und ist ja nun auch sowas von egal !

      1. Du hast Dich zuspät für den Weg mit dem Anwalt entschieden !
      2. je länger Du Dich damit rumärgerst um so "älter" wirst Du
      3. kann Dir kein anderes Autohaus oder Werkstatt helfen
      4. Ist Dein Vertragspartner ab Kauf und Nachbesserung das Autohaus wo Du als erstes damit warst oder ab Schaden mit der Windschutzscheibe !

      Also: Kümmere Dich um einen "anständigen" Anwalt der sich damit auskennt und berichte wie es ausgegangen ist, denn mit Deinem Problem kann hier keiner wirklich helfen sondern nurnoch fürsprechen !

      Noch dazu verstehe ich Dich doch verstehe ich nicht das Du nun erst nach dem ganzen einen Anwalt einschaltest bei dem was Du schon längst an "Beweismittel" gesammelt hast und noch Rechtsschutz Versichert bist, sowie auch noch Zeugen hast für die Probleme mit Deinem Auto hast XD

      Doch man lernt wie eben auch hier nie aus ;)
    • Susanne schrieb:

      Billemaus schrieb:

      Bei Susanne frag ich mich gerade ob sie im Autohaus arbeitet ...... .würde mich nicht wundern bei dem was sie schreibt :thumbup:
      Ach, wie schreibt man denn, wenn man im Autohaus arbeitet?
      Fakt ist: DU hast erst zu spät etwas unternommen .. .da ist es auch egal, wo ich arbeite

      Der Fehler sitzt immer vor dem Lenkrad ! *lol* Da ich im Service in einer anderen Branche arbeite, ist das "Abweisen" von Gewährleistung und Garantieleistungen sehrwohl bekannt, sowie "Anwaltsschreiben" und Gutachten nur eben nicht in der Höhe des Schadens wie bei einem PKW ;)

      Zumindest Susanne hast Du mit der "Branche" zutun ;) egal welche Position dort *gg*
    • so wohl als auch .......
      Nur das jemand mein Auto repariert ist jetzt wohl die falsche Zeit da es jetzt eh beim Anwalt liegt.
      Allerdings interessiert mich schon ob andere auch die Mängel kennen 6nd ich vielleicht einen Lösungsansatz bekomme um meinem Freundlichen zu helfen, denn ich mag mein Auto und hätte es natürlich wieder in dem Zustand wie er mal war .......völlig problemlos.
      Bin selber im Servicebereich tätig aber ich tue alles für meine Kunden auch wenn der Fehler nicht bei mir liegt.
      Und wenn ich mal was verbockt hätte lasse ich meinen Kunden mit Sicherheit nicht alleine damit.

    • Billemaus schrieb:

      so wohl als auch .......
      Nur das jemand mein Auto repariert ist jetzt wohl die falsche Zeit da es jetzt eh beim Anwalt liegt.
      Allerdings interessiert mich schon ob andere auch die Mängel kennen 6nd ich vielleicht einen Lösungsansatz bekomme um meinem Freundlichen zu helfen, denn ich mag mein Auto und hätte es natürlich wieder in dem Zustand wie er mal war .......völlig problemlos.
      Bin selber im Servicebereich tätig aber ich tue alles für meine Kunden auch wenn der Fehler nicht bei mir liegt.
      Und wenn ich mal was verbockt hätte lasse ich meinen Kunden mit Sicherheit nicht alleine damit.

      Ernsthaft ! Wofür das alles hier !

      Zuspruch hast Du ja nun genug hier, Lösungsansätze auch ! also lasse es nun Anwälte klären !

      Was Du und Susanne hier haben kann ich nicht erklären *lach*

      Fakt: Egal ob Du nun im Service arbeitest solltest Du Dich mit den Gesetzlichen gegenheiten auskennen sollest die im BGB verankert sind kennen ausgenommen "Service" ist Gastro gemeint XD, diese scheinen in Deinem Unternehmen nicht geläufig zu sein ;) Denn Unternehmen sind "wirtschalftliche" Unternehmen und wenn es passt kommt man sich "entgegen" wie es auch Aussergerichtlich aussieht ;) Doch wenn der einen Seite nicht die Gesetzlage bewusst ist muss man nicht weiter verhandeln oder Nachbessern dann ist es es FAKT und nurnoch durchsetzbar durch Anwälte die damit Geld verdienen mal nebenbei ;)

      Also: Ich persönlich warte mal ob von Dir positiv wie negativ etwas kommt XD

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