Wer fährt 215/40 r18?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wer fährt 215/40 r18?

      Hallo zusammen, nach dem hin und her mit den Singapore Felgen habe ich diese nun doch wieder verkauft und werd mir jetzt ein Zubehörrad kaufen.

      products#!wheel=dezent-tz-dark

      Die Größe wird 7,5x18 mit der ET 50

      Drauf soll ein 215/40.

      Fährt das so jemand und kann mir etwas dazu sagen?

      Danke und Gruß Shrek

      ANZEIGE
    • Lennox-89 schrieb:

      Selbes Problem wie auch ich immer häufiger feststellen muss:
      Alle erdenklichen Reifen in der ABE abgedeckt, nur ausgerechnet die Serienbereifung soll extra abgenommen und eingetragen werden?

      Oder welchen Hintergrund hat die Wahl wenn ich fragen darf?
      Ja, genau so sieht es aus, wobei bei den Felgen in 17" die 225/40 R17 problemlos machbar wäre.

      Aber nachdem die 18" preislich nicht massiv teurer sind und die Optik damit um einiges schöner hätte ich zum 18" Rad tendiert... Aber die 215/40 scheint nicht weit verbreitet zu sein...
    • Ich habe mir das jetzt nochmal genauer angesehen am Beispiel für mich in Frage kommender Räder.

      Du redest ja sicherlich auch von der Auflage A01*1.

      Um die Änderungsabnahme wird man nicht drum rumkommen. Hauptsächlich soll damit ja die Freigängigkeit kontrolliert werden. Die ist in deinem Fall aber zu 100% garantiert. Die Abnahme ist also kein großer Akt, wird auch nicht viel kosten.

      Eine Eintragung ist dazu ja gesondert zu betrachten.
      Die kommt in Hinblick auf die allgemeinen Hinweise*2 bei Verwendung der werkseitig freigegebenen Reifen aber ja gar nicht erst in Betracht.
      Selbst wenn die Reifen nicht in den Fahrzeugpapieren stünden, enthalten die meisten ABE's in aller Regel die bereits erwähnte
      Freistellung*3.

      *1

      "Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."

      *
      2
      "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

      *3

      "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • Das ist so korrekt, in meiner Reifenauflage steht aber nochmal folgendes für die Größe 225/40 r18

      51G)Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigungdes Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

      In der Algemeinen Auflage steht wiederum das...

      11B)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


      Drum hab ich mir eine andere Felgengröße gesucht in der ich eben den 215/40 r18 gleich fahren darf.... da ist nämlich keine A11 oder A01 Auflage hinterlegt.

    • Genau, die sind nicht drin, da ja mein Fahrzeug auf Ganzjahresreifen ausgeliefert wurde.

      Das ist nicht zwingend ein K.o. Kriterium, aber ich wollte es so einfach wie möglich haben... eigentlich draufmachen und fahren. Daher die Überlegung mit den 215ern, die kann ich einfach problemlos fahren...

    • Okay, du hast das "Hin und Her" ja eingangs angesprochen, ich hab auch die Thematik mit den Reifenpaketen noch im Kopf, war mir aber nicht mehr sicher, ob du auch davon betroffen warst.

      Das ist dann mal echt mies, dass sich das teilweise auch auf "Zubehör" Räder auswirkt :(

      Aber gut, dann macht das mit dem 215er Reifen Sinn.
      Darauf könnte man jetzt spezifischer eingehen, also in Bezug auf Flankenhöhe, Komfort, Beschleunigung, Verbrauch, Bremsweg, Felgenschutz, Material zum "Arbeiten"..., aber im großen und ganzen wirst du da kaum Abweichungen wahrnehmen können (zumal das meiste davon auch von weiteren Faktoren abhängt).
      Auf einer 7,5" Felge ist man damit auch immer noch im Idealbereich nach ETRTO.

      Vielleicht am wichtigsten wäre noch der Blick auf die Tragfähigkeiten. Mit den Indizes 85 und 89 sollte das aber passen (bei mir zumindest).

      Bleibt vielleicht noch die Frage nach dem Preis. Da hab ich gerade keinen Überblick drüber.
      In Anbetracht der beim 225er Reifen anfallenden Abnahme und Eintragung (Achtung: Wortwitz!) fährst du mit den 215ern aber womöglich besser :P :D

    • koenigdom schrieb:

      @Shrek85 Ich glaube du bringst da sehr vieles durcheinander...

      215/40 R18 ist eine Reifengröße für den Polo AW oder den Seat Ibiza KJ, die fahren aber eine 7J Felge.

      225/40 R18 ist beim Golf 7 eine Standart Reifengröße, diese wirst du auch bei jedem Golf im COC finden.

      PS: guck mal unter Punkt 52 ;)
      Hi, danke für den tollen Tipp...
      Das Gutachten zur Felge, welches ich sehr wohl lesen kann sagt mir aber, dass ich den Reifen fahren kann... geht bestimmt auch auf dem Polo... aber ich hab unter Golf 7 Variant AUV geschaut... und in meinen COC-Papieren steht unter 52 nunmal leider keine 18", da ich ab Werk Ganzjahresreifen hatte und somit nur Felgen und Reifen, welche auch mit Schneeketten gefahren werden können. VW Reifenpaket 65...
      :)
    • koenigdom schrieb:

      225/40 R18 ist beim Golf 7 eine Standart Reifengröße, diese wirst du auch bei jedem Golf im COC finden.
      Leider nicht. Das Thema hatten wir doch erst in diesem Thread.
      Stichwort: Reifenpakete

      Da stehen wohl nur maximal 17" drin, und dabei sogar nur die schmalere Variante.
      ANZEIGE
    • koenigdom schrieb:

      Gibts bei uns garnicht :S
      Mal abwarten.
      Sowas hab ich hier auch das erste mal gehört.
      Das wird ab sofort aber wohl öfter (oder sogar immer) vorkommen (in Anbetracht neuerer Regularien bezüglich Emissionen usw...)

      Da wir hier im Übrigen von fehlenden Eintragungen im COC sprechen, wird das euch doch genauso betreffen.

      Das ist ohnehin interessant:
      Österreich gehörte ja nie zur EG/ EWG.
      Gabs bei euch das COC trotzdem seit dessen Einführung?
      Oder erst mit dem Übergang der Rechtspersönlichkeit der EG in die EU (2009)?
      Oder gilt es bei euch auf Grund des neuen AEU-Vertrages rein theoretisch auch heute noch nicht?