Etwas eintragen ohne der Fahrzeughalter zu sein

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    • Etwas eintragen ohne der Fahrzeughalter zu sein

      Hallo Leute :)

      ich will mir im Sommer ein neues Fahrwerk und neue Felgen holen. Ich muss diese beim Tüv eintragen lassen. Aber da ich so etwas davor noch nie gemacht habe, wollte ich wissen wie so ein eintragen überhaupt abläuft? Was für kosten erwarten mich?

      2) Mein Vater ist beispielsweise der Fahrzeughalter. Muss er es am Ende eintragen ? Bzw darf ich es überhaupt eintragen lassen, da ich nicht Fahrzeughalter bin ?

      Ich behaupte mal, so gut wie jeder in der Community hat etwas eintragen lassen bis jetzt. Könntet ihr davon berichten, damit dieses Thread so etwas wie ein

      "HOW TO etwas eintragen" . Es gibt bestimmt noch Leute wie mich, die so etwas noch nie gemacht haben und sich gerne informieren würden.


      Danke euch im Voraus :)

      Mfg Texti :PP :rolleyes:

      "Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann." X/

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    • Bei der klassischen Felgen + Fahrwerk Kombi ist die Sache relativ problemlos solange beide Teile ein Gutachten mitbringen:

      Am besten überprüfst du direkt nach dem Einbau, dass die Räder nicht schleifen und alles ordentlich eingebaut ist.
      Wenn du die Möglichkeit hast mach in der Werkstatt einen Verschränkungstest mit Stahlfelgen oder Auffahrrampen,
      denn 99/100 Prüfern fällt sowieso auf wenn du Schmu betreibst. (Zumindest in Bayern :whistling: :D )
      Wirf auch einen Blick auf die Auflagen in den Gutachten,
      um Auflagen wie den Kotflügel auszustellen kommt man in der Regel herum solange eben nichts schleift,
      aber solltest du auch wegen einer Kleinigkeit nicht durch die Abnahme kommen, musst du i.d.R. trotzdem zahlen.
      Also lieber einen Blick mehr ins Gutachten.

      Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Prüfer es gerne sehen wenn man gut vorbereitet ist und ihnen ihre Arbeit leicht macht.
      Markierungen an den zutreffenden Stellen im Gutachten, Auto halbwegs sauber vorführen, etc.
      Es geht wie so oft um den Ersten Eindruck, erst recht als junger Fahrer.

      Hast du alles beisammen fährst du zur Prüfstelle deiner Wahl für die "Änderungsabnahme".
      Bei Vereinen wie der DEKRA hast du oft den Vorteil ohne Termin einfach auftauchen zu können,
      dafür sind die Prüfer insgesamt etwas "vorsichtiger".
      Hast du also vor jeden Millimeter nach unten auszunutzen, vereinbar direkt einen Termin bei der nächsten TÜV-Filiale.
      Was die Kosten angeht ist man ca. 50€ für den Spaß los.

      Allgemein gilt: Bist du nicht sicher ob deine Kombination an Teilen abnahmefähig ist,
      frag im voraus beim Prüfer der später die Abnahme machen soll (!) nach seiner Meinung und lass eventuell einen Obolus in der Kaffeekasse

    • Auch wenn ich den Beitrag von @FrostedFlake sonst fast vollumfänglich unterschreiben würde, die Aussage mit den 50 € wundert mich ein wenig.

      Fahrwerk + Felgen bedeuten doch so oder so "Einzelabnahme".

      Einzelabnahmen und die dazugehörigen Eintragungen dürften (bei nicht exotischen Sachen) meiner Erfahrung nach immer um die 100 € kosten.
      Ist jedenfalls der Stand, welchen ich aus etlichen Rückmeldungen in BMW Foren über die Jahre habe.

      Ansonsten mal noch eine Frage meinerseits zu dem Thema in Bezug auf die Empfehlung von Prüfstellen:
      Noch vor wenigen Jahren waren doch in den alten Bundesländern weder DEKRA, KÜS oder GTÜ dazu berechtigt, eine Einzelbetriebserlaubnis zu erteilen, sondern alleine der TÜV.
      In den neuen Bundesländern war es genau anders rum.
      Hat sich das mittlerweile geändert?

      Davon ab bin ich eh der Meinung, dass man die Stellen nicht untereinander vergleich bzw. über einen Kamm scheren kann.
      Ich beispielsweise habe bei mir in der Gegend die Erfahrung gemacht, dass der TÜV deutlich "strenger" ist als die DEKRA, wenn auch nur bezogen auf die HU.

    • Dann sortieren wir mal:

      Die Einzelabnahme wird sehr wohl in einem Gesetzestext erwähnt, nämlich im §19(2) der StVZO, das "Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen ..."

      Im §19 steht eigentlich alles was man zum Thema Abnahme/Eintragung wissen muss.

      ABE/EG-Genehmigung: Weder Abnahme noch Eintragung in die Papiere sofern alle - wirklich alle - Auflagen in der ABE eingehalten werden. Eine Auflage kann da z.B. die Änderungsabnahme sein. Da hilft nur lesen.

      Teilegutachten: Änderungsabnahme bei einer Prüforganisation (das können hier auch KÜS, GTÜ und Co. sein) notwendig. Für die Änderungsabnahme müssen die Auflagen ebenfalls eingehalten werden. Hier kommt auch das Thema der Kombination auf den Tisch, in allen Teilegutachten (auch in ABEs) muss ein Hinweis auf die Kombinierbarkeit mit anderen Änderungen stehen. Eine Kombination aus Felgen und Reifen kann durchaus per §19(3) abgenommen werden wenn die Gutachten da keine Einschränkungen haben, kann aber auch eine Einzelabnahme werden. Auch hier: Gutachten lesen.

      Eine solche Änderung muss nur dann unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden wenn es unter die Fälle des §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung fällt - das steht aber auf der Änderungsabnahme drauf. Vereinfacht: Alles was in irgendeiner Form relevant für Steuer oder Fahrerlaubnis sein könnte muss unverzüglich in die Papiere.

      Einzelabnahme: Das ist wie oben genannt dann die Geschichte §21 in Verbindung mit 19(2). Alles was nicht unter ABE mit Einhaltung aller Auflagen oder unter den §19(3) fällt muss über diesen Weg abgenommen und eingetragen werden. Hier ist die unverzügliche Eingragung beim Straßenverkehrsamt immer zwingend - erst die Eintragung beim Amt erteilt formal die neue Betriebserlaubnis. Solange die Einzelabnahme nicht in den Fahrzeugpapieren steht fährt man formal mit erloschener BE durch die Gegend.

      Für die Änderungsabnahme bei einer Prüforganisation muss man nicht selber Halter sein. Fahrzeugschein, Gutachten, Auto und Geld mitbringen reicht.

      Das Straßenverkehrsamt will i.d.R. den Brief als Verfügungsberechtigung oder eine Vollmacht des Halters.

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    • @Meik: Bevor du anfängst zu sortieren, solltest du die Beiträge erst mal richtig lesen.
      Mir ging es ausdrücklich um die Begrifflichkeit!
      Es kann noch so oft verwendet werden, aber das Wörtchen "Einzelabnahme" existiert schlicht weg nicht!
      Dass das darunter verstandene Prozedere an sich in der StVZO erwähnt wird war mir klar.
    • Ich blas auch mal meinen Senf rein.

      Letzten Sommer hab ich Fahrwerksfedern + Spurverbreiterung + 19" Felgen bei der DEKRA Abnehmen lassen.

      Es wurde ja schon angesprochen, allgemein gepflegter Zustand, Dokumente sauber sortiert. Ich habe meine Sachen in einem Schnellhefter. Sowas freut auch den Polizisten bei der "ALLGEMEINEN VERKEHRSKONTROLLE - NA SCHLEIFT DENN AUCH NICHTS?". Wenn man dann freundlich lächelnd sagen kann - NÖ und klatscht ihm die Mappe ins Gesicht :D

      Bei mir war es dann eine Abnahme im Warenwert von 96€.
      Überprüft wurde Verschränkungstest bei Volleinschlag, Teilenummern der Federn und Spurverbreiterung. Letztere Teilenummern stehen auch im Gutachten drin welches immer mitzuführen ist, bis man das dann eintragen lässt. Das ist nicht sofort notwendig, jedoch spätestens beim Um- oder Neuanmelden.

      Der Kollege mit seinem alten A4 Avant welcher in der Zeit wo meiner überprüft wurde 3 mal weggeschickt wurde, weil er immernoch tiefer als TÜV Bereich war und nicht Muh und Mäh sagen konnte und dann auch noch mit quitschenden Reifen aus der Halle raus ist ... naja, so sollte man nicht auftreten :D

      Aber bist ja sicher ein anständiger Bursch :thumbsup:

      Schließlich machen die ja auch nur ihren Job

      ___________
      Grüße,
      Marco
    • Knapp daneben ist bekanntlich auch vorbei :P
      Belassen wirs dabei.
      Ich wollte ja nur anmerken, dass manche Probleme schon auf solche Begrifflichkeiten zurück zuführen sind.
      Speziell zum Thema Abnahme bzw. Eintragung war das schon im BMW Forum oft der Fall.
      Und auch ich musste eben feststellen, dass ich dadurch teilweise auf dem Holzweg war.

    • @Lennox-89 Die erwähnten ~50€ war grob der Betrag der mir noch von der letzten Abnahme im Kopf schwebte.
      Da die Kosten von Stelle zu Stelle abweichen, hätte man wohl besser "ca. 50-100€" schreiben sollen, da geb ich dir recht !

      Was die Vergleichbarkeit der Prüfstellen bzw. der Vereinigungen angeht muss man natürlich sagen, dass auch einfach ein gewisser Glücksfaktor dabei ist.
      Es kann immer passieren, dass der Prüfer einen schlechten Tag hat, du ihm unsympathisch bist oder der Prüfer unsicher in seiner Entscheidung ist und schon gibt es keine Eintragung.
      Genauso gibt es aber auch Prüfer die mit gesundem Menschen- und Sachverstand bei der Sache sind und einem das Leben nicht unnötig schwer machen.

      Als ich beispielsweise meine Ansaugung bei der Dekra eintragen lassen wollte habe ich zuerst einen übervorsichtigen Herren erwischt.
      Da ich den Auspuff zuvor auf GTI-Optik (Leerrohr von ein- auf zweiflutig) umgebaut habe, konnte er ein "schlechteres Abgasverhalten nicht ausschließen" und hat mich an die TÜV-Stelle verwiesen.
      Auf den TÜV-Termin wollte ich nicht warten, also bin ich auf gut Glück am Abend nochmal vorstellig geworden, und siehe da:
      Seine Kollegin in der Spätschicht hat mit sich reden/sich überzeugen lassen und hat mir die Kombination (die eigentlich eine Einzelabnahme gebraucht hätte) anstandslos eingetragen. :thumbsup:
    • Die Frage ist aber , ab wie viel mm tieferlegung machen die Prüfer denn Stress ?

      Wenn man einen Sport fahrwerk mit 35mm tiefer Legung einbaut , dürften die meisten Prüfer kein "Stress" verursachen mit 8x18 et45 Kombi


      Wenn man schon beim tieferlegen weiß, dass es extrem ist , und man schon vermutet dass man es nicht eingetragen bekommt, sollte man sich auch nicht über TÜV / dekra oder sonstiges ärgern :D

      "Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann." X/

    • @Textmarker
      Wie gesagt, solang du alle Vorschriften einhälst sollte es keine Probleme geben ;)

      Textmarker schrieb:

      Wenn man schon beim tieferlegen weiß, dass es extrem ist , und man schon vermutet dass man es nicht eingetragen bekommt, sollte man sich auch nicht über TÜV / dekra oder sonstiges ärgern :D
      Der springende Punkt ist dabei mMn. die unnötige Strenge der Richtlinien (z.B. Verschränkungstest) und die teilweise vorherrschende Willkür der Prüfer.
      Diejenigen mit Umbauten jenseits von gut und böse sparen sich grundsätzlich den Besuch.
      Wenn man aber so tief wie möglich im legalen Rahmen unterwegs sein möchte kann die Sache aber schon zum Kampf werden.
      Die meisten Prüfer die ich erleben durfte haben ihren Job gut und anständig gemacht, einige nicht.
      Aber die schwarzen Schafe bleiben eben viel länger in Erinnerung :whistling: