VW verzweifelt - Pfeifgeräusch
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Ich vermute und hoffe!! für dich dass es sich um einen Irrtum handelt. Zahlenfehler/-dreher oder so. Hatte ich schon mal. Teueres Knöllchen wegen falsch parken in Nürnberg. Zum Glück wurde da die Automarke und Typ mit aufgenommen. Es war ein falsch geparkter Ford Focus. Und ich fahr ja Golf. Logisch.
Ich denke viele hier drücken dir die Daumen!!!
Klärt sich hoffentlich auf!Gruß
Rolf
Sag doch einfach, wir fahren Golf! -
Ich habe mir die ersten 3 Seiten auf MT mal durchgelesen...und muss sagen das der TE ein ganz schön komischer Vogel ist.
Will im Netz alles wissen, was er machen soll.... aber macht irgendwie nix. Hat Angst das sie ihm die Karre in D wegnehmen, sagt aber ein paar Posts später: wenn die mich in Ö anhalten und das lesen, ja was meint ihr was die mit meiner Karre machen....
DA KANN MAN DOCH NUR SAGEN: VORHER HANDELN UND NICHT HEULEN....
Also manche müssen echt an die Hand genommen werden, bisschen übers Köpfchen streicheln und dann sagen: alles nicht so schlimm, wird alles wieder gut....
Er hat doch alle Belege....was ist daran so schwierig? -
Echter Werksfahrer schrieb:
Ich habe mir die ersten 3 Seiten auf MT mal durchgelesen...und muss sagen das der TE ein ganz schön komischer Vogel ist.
Will im Netz alles wissen, was er machen soll.... aber macht irgendwie nix. Hat Angst das sie ihm die Karre in D wegnehmen, sagt aber ein paar Posts später: wenn die mich in Ö anhalten und das lesen, ja was meint ihr was die mit meiner Karre machen....
DA KANN MAN DOCH NUR SAGEN: VORHER HANDELN UND NICHT HEULEN....
Also manche müssen echt an die Hand genommen werden, bisschen übers Köpfchen streicheln und dann sagen: alles nicht so schlimm, wird alles wieder gut....
Er hat doch alle Belege....was ist daran so schwierig?
Auf der anderen Seite, finde ich, hätten die Beteiligten offiziellen Stellen auch besser aufklären können statt so typisch herablassend zu handeln und man ihren Aussagen mit uneingeschränktem Vertrauen gegenüber zu stehen hat.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HerrVoennchen ()
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Ich hätte an seiner Stelle einen Anwalt gefragt und dann evtl. Anzeige gegen unbekannt erstattet....alleine schon für die Versicherung....und dann hätte ich gewartet was passiert
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ich würde zum nächsten VW Händler gehen und mir die Historie des Fahrzeuges geben lassen wenn da steht Erstauslieferung Frankreich wäre schon mal schlecht dann ab zum Anwalt.Es kann natürlich
das ,das Fahrzeug in Frankreich gestohlen gemeldet worden ist und in Deutschland parallel verkauft worden ist...macht aber auch keinen Sinn da der Brief bei der Abrechnung zum neuen Eigentümer geht die
Versicherung ...Ist Dein Brief im Original von der Volkswagen AG von Dr.F.v.Buch ausgestellt?MK1 2H, MK4 ASZ, MK7 PP CHHA 10/13
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Schrotti_MK1 schrieb:
ich würde zum nächsten VW Händler gehen und mir die Historie des Fahrzeuges geben lassen wenn da steht Erstauslieferung Frankreich wäre schon mal schlecht dann ab zum Anwalt.Es kann natürlich
das ,das Fahrzeug in Frankreich gestohlen gemeldet worden ist und in Deutschland parallel verkauft worden ist...macht aber auch keinen Sinn da der Brief bei der Abrechnung zum neuen Eigentümer geht die
Versicherung ...Ist Dein Brief im Original von der Volkswagen AG von Dr.F.v.Buch ausgestellt?
Edit: war doch nicht Sixt, eine andere MietfirmaDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rizor ()
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Moin Leute,
Das Fahrzeug wurde am 25.09.2018 wie ich das nun verstanden habe in Frankreich als gestohlen gemeldet.
am 01.2018 habe ich das Auto gekauft. Hier ist schon klar das es sich wsl. um Versicherungsbetrug handelt. Das Auto war ja von Januar 18 an bei mir.
Es ist dennoch fraglich wie er an den Fahrzeugbrief kam. Eine Kopie reicht da man in FR das Fahrzeug online anmelden kann (und dann kommt so eine scheiße bei raus). So habe ich das verstanden..
Nun ist das ganze zur Staatsanwaltschaft unterwegs und ich soll mich gegen Mitte dieses Jahres noch mal melden. Auto bleibt und wird denke auch bei mir bleiben.
Nur gibt es jetzt folgendes Problem:
Da das Fahrzeug in FR als gestohlen gemeldet ist kann es nicht mehr neu angemeldet werden (in ganz Europa) so lange der Eintrag von den Französischen Behörden nicht gelöscht wird. Tun sie das nicht (was laut Google und co. öfter vorkommt) ist das Auto unverkäuflich und kann nur noch verschrottet werden. Da der neue Besitzer beim Anmelden zurückgewiesen wird weil der Eintrag besteht.
Auch frage ich mich was im falle einer Polizeikontrolle im Ausland passiert? Vor allem in Frankreich? Wenn ich da mal in den Urlaub möchte..
Ich frage mich wie man mit so einem Auto nur so viel Pech haben kann. Ich würd den Karren am liebsten direkt in die Schrottpresse werfen. -
dem ist nicht's hinzuzufügen
Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
Auch wenn der aktuelle Status Quo alles andere als hinnehmbar oder gar wünschenswert ist, hast du zumindest schon mal Klarheit. Dir ist unverschuldet ein Unglücksfall geschehen.
Will keiner. Klar.
Passiert aber trotzdem.
Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du nun aufgrund des momentanen Wissenstandes versuchen mithilfe eines mit derlei Geschichten vertrauten Anwalts dein uneingeschränktes Recht an deinem Besitz wieder zu erlangen.
Sicher nicht leicht. Aber eigentlich unumgänglich.
Ich wünsche viel Erfolg!!!!Gruß
Rolf
Sag doch einfach, wir fahren Golf! -
crankdoc schrieb:
Auch wenn der aktuelle Status Quo alles andere als hinnehmbar oder gar wünschenswert ist, hast du zumindest schon mal Klarheit. Dir ist unverschuldet ein Unglücksfall geschehen.
Will keiner. Klar.
Passiert aber trotzdem.
Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du nun aufgrund des momentanen Wissenstandes versuchen mithilfe eines mit derlei Geschichten vertrauten Anwalts dein uneingeschränktes Recht an deinem Besitz wieder zu erlangen.
Sicher nicht leicht. Aber eigentlich unumgänglich.
Ich wünsche viel Erfolg!!!!
Allerdings gab mir der Beamte nicht viel Hoffnung das im Ernstfall wenn es nicht gelöscht wird, ein Anwalt etwas erreichen kann.
Momentan ist es unnötig einen Anwalt zu konsultieren - ich wüsste nicht wieso. -
Wurde das Auto von einem VW-Händler gekauft, oder von einem freien Händler?
Irgendein schwarzes Schaf muss ja den Brief vervielfältigt haben. Oder er hat den Brief nur mit der Fahrgestellnummer gut gefälscht? -
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht das du abwarten willst was nun passiert.
DU hast das Auto Rechtlich erworben und könntest es nicht mal jetzt veräußern wenn du das jetzt wolltest.
Ich wäre schon längst beim Anwalt und würde mir Rechtsbeistand holen.
Gruß SvenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von "R" ()
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vWGTD schrieb:
Wurde das Auto von einem VW-Händler gekauft, oder von einem freien Händler?
Irgendein schwarzes Schaf muss ja den Brief vervielfältigt haben. Oder er hat den Brief nur mit der Fahrgestellnummer gut gefälscht?
Wurde von einem VW Händler in Lübeck gekauft. Darauf wurde es an eine Autovermietung verkauft. Der Händler kaufte das Fahrzeug nach einem Jahr wieder zurück und mein Händler wo ich es kaufte kaufte das Auto.
@"R"
Ein Anwalt würde in dieser Situation nichts bringen. Schließlich haben die Franzosen das verhängt. Da die Ermittlungen laufen ist es mehr oder weniger eine miesere die eben anhält bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ich kann zwar währenddessen einen Anwalt in diese Geschichte schon einweihen für den Fall der Fälle damit er sofort loslegen könnte im zweifel..
Auch wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und der Täter bestraft wird und aus welchen Gründen auch immer die Franzosen diesen Eintrag NICHT löschen wird ein Anwalt nichts bringen. Das hatte mir der Hauptkommissar schon erklärt und auch belegt als es in Einzelfällen schon dazu kam.
In solchen Situationen wie dieser, wo es Länderübergreifend läuft über 10 Ecken sitzt man einfach mitten in der Scheiße.
Passieren kann dabei nichts.
Der Franzose wo die Anzeige aufgab ist bereits Polizeilich bekannt wegen diversen Dingen. Das Fahrzeug ist zu 99,99% NICHT gestohlen. Wie soll das auch funktionieren? Ich habe den Karren am 01.2018 gekauft und er meldet ihn am 25.09.2018 als gestohlen?
Die Staatsanwaltschaft nimmt sich dem Fall an, wird diesen an die Französischen Behören weiterleiten und diese werden Maßnahmen gegen den Täter einleiten.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von rizor ()
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Hallo,
Habe endlich die Papiere!
Sind angehangen.
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