Hallo Kollegen,
Ich hoffe ich bin hier im Sonstigen Forum richtig.
wir haben uns einen neuen/gebrauchten Golf 7 gekauft, großer Vertragshändler in NRW, jetzt hatten wir beim Kauf gefragt ob das Fahrzeug ein Unfall hatte und dieses wurde verneint.
Nach dem ersten waschen und polieren sind mir jedoch relativ große Spaltmaße aufgefallen welche mich stuzig gemacht haben.
Also sind wir wieder zum Händler hin und haben Ihn darauf angesprochen und Ihn gebeten uns in die Reperaturhistorie schauen zu lassen,er sagte aus rechtlichen Gründen darf er uns das nicht zeigen.
Gibt es eine Möglichkeit Online nachzuschauen welche Reperaturen der Wagen bei VW bekommen hat, anhand der Fahrgestellnummer?
Anrecht auf Reperaturhistorie?
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Also wir hatten uns vor 4 Jahren einen Polo bei einem VW Händler gekauft, da war es kein Problem in die Historie zu schauen.
Es wurde uns sogar ausgedruckt.
Wollte die Reparaturen auch wissen, alleine wegen dem DSG.
Gruß.Der Golf Variant --> Der Golf unter den Kombis ! -
Das erhärtet ja den Verdacht das er was verheimlicht, super, kann man das ganze nicht selber online einsehen?
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Das kann schon sein, wer weiß.
Ob das auch online geht, kann ich nicht 100%ig beantworten.
Sollte aber heutzutage eigentlich kein Problem darstellen.
Gruß.Der Golf Variant --> Der Golf unter den Kombis ! -
Die Historie kann jeder VW-Händler einsehen. Gehe einfach zu einem anderen.
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zitat: Die Historie kann jeder VW-Händler einsehen.
Habe ich als Fz. Eigentümer nicht immer das Recht alles was an mein Fz angefallen ist einen schriftlichen Nachweis auf verlangen auch zu bekommen?
Vieles muss ja alleine schon beim Weiterverkaufen mit angeben werden auch als schriftlicher Nachweis.
ich denke schon! -
das darf der händler nicht ausdrucken, auch die aussattungsliste darf er nicht ausdrucken bzw. aushändiegen.
Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
Ich stecke gerade in der gleichen Situation und kann dir daher sagen, dass du als Fahrzeughalter / Inhaber ein recht darauf hast die Fahrzeug-History jederzeit einzusehen. Sie dürfen sie dir lediglich NICHT schriftlich ausdrucken. Definitiv nicht.
Online ist dies NICHT einsehbar bzw per FGSTLLNR aufzurufen. Das kann nur der Händler.„Lowered lifestyle“ - #stillstatic
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Wenn ein Händler nix zu verbergen hat, dann macht er das.
Schon komisch... -
dr.seuchenvogel schrieb:
das darf der händler nicht ausdrucken, auch die aussattungsliste darf er nicht ausdrucken bzw. aushändiegen.
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Das mit der Austattungsliste versteh ich nicht? Was gibt es daran nicht auszuhändigen???
Die werden auch immer lustiger bei dem Verein -
Arbeitet nicht zufällig einer in einem Autohaus ? Das Vertrauen ist bei meinem Händler weg
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Das mit der Ausstattungsliste muss dann aber neu sein.
Für meinen G6 hatte ich sie damals, ohne Aufforderung, komplett ausgedruckt bekommen, bei Übergabe. Muss mal die Unterlagen von der Kiste suchen.G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium...
VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden -
RickA1973 schrieb:
Das mit der Austattungsliste versteh ich nicht? Was gibt es daran nicht auszuhändigen???
Die werden auch immer lustiger bei dem Verein
Bei der Einsicht der Fahrzeughistory ist es allerdings in der Tat wie ich oben beschrieben habe. Einsicht JA, aushändigen NEIN.
„Lowered lifestyle“ - #stillstatic
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Florian,es wird dir wohl niemand den gefallen tun und in die Historie gucken um dir zu sagen was Sache ist.
Die Leute riskieren dann ihren Job.
Machs doch wie schon geschrieben wurde und geh zu einem anderen VW Händler.
Mir wurde die Historie auch ohne Probleme gezeigt,hab sie sogar ausgedruckt bekommen,das hat der Verkäufer aber aus sich heraus gemacht und mir nebenbei erzählt er dürfe das eigentlich nicht
Hab ihn aber auch nicht darum gebeten diese auszudrucken. -
erc483 schrieb:
dr.seuchenvogel schrieb:
das darf der händler nicht ausdrucken, auch die aussattungsliste darf er nicht ausdrucken bzw. aushändiegen.
Was soll auch so schlimm daran sein ?
Gruß.Der Golf Variant --> Der Golf unter den Kombis ! -
Aussagen oder mal Einsicht bekommt man ,sollte man zu seinem FHZ. Sonsten sind das na ja. Mit dem Ausdruck kommt das schon hin das , die teils so es nicht aushändiegen dürfen. Aber in welch art un der wie weit , hab leider auch keine aussage zu. Defenetiev , kann man es sich sonsten Persönlich Anzeigen oder Aussagen lassen.
Sonsten hast ein Depp von Service Bearbeiter . -
Variantfahrer schrieb:
erc483 schrieb:
dr.seuchenvogel schrieb:
das darf der händler nicht ausdrucken, auch die aussattungsliste darf er nicht ausdrucken bzw. aushändiegen.
Was soll auch so schlimm daran sein ?
Gruß.
Die Einen wollen halt unbedingt von ALGI leben und die Anderen machen ihren Job. -
Meinst wohl ODIS . Ja ist nicht das schnellste wie VAS früher auch
Daher nutzt auch mal die jeniegen VCDS , zu dem
Un zu dem was mit gemeint " Die Einen wollen halt unbedingt von ALGI leben und die Anderen machen ihren Job. " . -
Nein, ich meine nicht ODIS. Obwohl in ODIS auch so etwas steht, ja.
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