17" maximale Felgengröße für Golf 7 FL 1.5 150PS?

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    • Shrek85 schrieb:

      @Lennox-89 natürlich habe ich das so erwartet... Hatte nur ein fünkchen Hoffnung, dass die in WOB mal was ordentliches machen... :P

      @Rodelkoenig da hab ich heute schon mal angerufen und um Rückruf gebeten, auf welchen ich noch warte.

      Insgesamt wollte ich Euch nur unterrichten
      Ist ja auch Lobenswert ;)

      Bezüglich der Antwort vom TÜV bin ich gespannt.
      Tatsächlich sollten die ja Datenbanken mit den werkseitig freigegebenen Rad- Reifenkombinationen haben.
      Ein Ausdruck davon habe ich jedenfalls mal von der DEKRA bei einer HU bekommen. Also vielleicht auch da mal anfragen.
      Allerdings war der komplett deckungsgleich mit meinem COC. Zudem betraf das einen BMW und "Reifenpakete" gab es da zumindest meines Wissens nicht.
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    • Vermutlich lese ich hier zu viel im Forum. So kommt manches gelesene teilweise wieder abhanden...
      Ich meine jedoch dass hier, nicht nur einmal, von hilfreichen Freigabebescheinigungen oder zumindest Traglastbescheinigungen welche auf Anfrage und bitten seitens VW ausgestellt wurden gelesen zu haben?!
      Jedoch scheint es so dass entweder die Hilfsbereitschaft abgenommen hat, oder es ein Glücksspiel ist wen man an die Strippe bekommt.

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Ich möchte hier nochmals für Aufklärung sorgen. Es ist doch eine ganz einfache Sache. Je nach eingetragenen Reifenpaket, fehlen eben die anderen möglichen Kombinationen im Fahrzeugschein. Auch in der Typgenehmigung sind dann nur die jeweiligen Größen aufgeführt.
      Dies führt dann nun dazu, falls man andere originale Felgen mit anderen Reifengrößen fahren möchte, dass grundsätzlich eine Paragraph 19.2 Abnahme durchgeführt werden muss. Diese entweder vom TÜV (westliche Bundesländer) oder von der DEKRA im Osten.

      Zur Abnahme selbst braucht es natürlich die montierten Räder, einen Auszug aus dem Räderkatalog oder eine Traglastbescheinigung. Der Prüfer will nur sehen, dass die Felge fürs Auto freigegeben ist, ob die Traglast passt und ob Freigängigkeit besteht.

      So schreibt es Volkswagen übrigens auf Anfrage auch.

      Anbei Mal noch nen Auszug aus dem Fahrzeugschein, wo ihr euer Reifenpaket findet und wie das ganze im Räderkatalog von VW aussieht.



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    • Genau, und dank deinem Tip mit Erwin hab ich auch die notwendigen Dokumente. Das Gespräch beim TÜV dient rein der Absicherung, damit denen das dann auch passt und ich nicht den erhöhten Satz zahlen muss.

      Ich hatte mir nur von VW ein Schreiben erhofft, wo genau das, was bei Erwin hinterlegt ist auch in einem Dokument kommt.

      Das Könnte von mir aus so aussehen:

      Hiermit bestätigen wir, dass für das Fahrzeug xy die Felge mit den werten xy und folgenden reifen xy nach 19.2 eingetragen werden kann...

      Nicht mehr und nicht weniger... das die Felge salvador für mein Fahrzeug nicht geprüft wurde wusste ich ja auch vorher schon...

      Also nicht falsch verstehen.

    • PraibsBla schrieb:

      ich habe im Schein 16er drin stehen, wurde aber mit 17er ausgeliefert. Jetzt bin ich verwirrt. Da die ja ab Werk drauf waren, muss ich doch an sich die Freigabe haben.
      im schein steht nir die kleinste Größe, welche gefahren werden darf. Schau in den CoC Papieren unter nummer 32 und dann unter 50 mal nach, da sollte das volle Programm stehen.
    • Shrek85 schrieb:

      Genau, und dank deinem Tip mit Erwin hab ich auch die notwendigen Dokumente. Das Gespräch beim TÜV dient rein der Absicherung, damit denen das dann auch passt und ich nicht den erhöhten Satz zahlen muss.

      Ich hatte mir nur von VW ein Schreiben erhofft, wo genau das, was bei Erwin hinterlegt ist auch in einem Dokument kommt.

      Das Könnte von mir aus so aussehen:

      Hiermit bestätigen wir, dass für das Fahrzeug xy die Felge mit den werten xy und folgenden reifen xy nach 19.2 eingetragen werden kann...

      Nicht mehr und nicht weniger... das die Felge salvador für mein Fahrzeug nicht geprüft wurde wusste ich ja auch vorher schon...

      Also nicht falsch verstehen.
      Alles gut. Ich wollte den Prozess nur noch Mal klarstellen für alle anderen hier. Es scheint mir da große Unsicherheiten zu geben.
      Ich denke auch, viele fahren einfach ohne Eintragung Rum. Entweder aus Unwissenheit oder weil sie sich über die eventuellen Probleme keine Sorgen machen.
    • Das kann gut sein, wenn man mal ehrlich ist braucht man auch viel Fantasie um diesen Vorgang zu durchblicken...

      Wahrscheinlich fahren auch viele einfach Zubehörfelgen und haben eine passende ABE und dann kein Problem mehr....

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    • okay. Habe die 35 beim Lesen übersehen und habe nur "Anhänger" gelesen.

      Das heißt jetzt, ich darf 225/40 r18 92Y XL fahren als reifen. Als 18er Felge 7.5jx18 ET51 jede Felge mit den Maßen aus dem Konzern die beim Golf gefahren werden?

      Gott. Das sind für mich bömische Dörfer. :facepalm:

      Dateien
    • kotzkaninchen schrieb:

      ganz deiner meinung. Ich hätte mich wohl auch nie damit beschäftigt, wenn ich nicht unbedingt die salvador hätte fahren wollen.

      Ehrlich gesagt, war mir der Prozess so auch nicht bekannt, obwohl ich in der Branche arbeite.

      Man lernt nie aus........
      In der Tat... wir haben ja einen ähnlichen geschmak, zmd. Von der Felgenart sind Salvador und Singapore ja sehr ähnlich bei den erwin dokumenten gibts keinen Unterschied... ;)
    • PraibsBla schrieb:

      Das heißt jetzt, ich darf 225/40 r18 92Y XL fahren als reifen. Als 18er Felge 7.5jx18 ET51 jede Felge mit den Maßen aus dem Konzern die beim Golf gefahren werden?
      Die Frage ist nicht ganz eindeutig.
      So oder so darfst du aber nicht alle Felgen aus dem Konzern mit den Maßen fahren, sondern nur die, die wirklich mit dem Golf und auch nur konkret mit dem Golf VII homologiert wurden.

      Für jede Baureihe wird ein überschaubarer Pool an Felgen entwickelt, getestet und freigegeben.
      Die Angaben der Fahrzeugpapiere beschränken sich ausschließlich auf diese Felgenmodelle.
      Tatsächlich sind die rein mit den Fahrzeugpapieren aber gar nicht identifizierbar.

      Es gibt z. B. Felgen für den Audi A3 8V in 7,5x18 ET51, also exakt wie für den Golf VII. Diese Räder sind trotzdem nicht in der EG-Betriebserlaubnis des Golfs enthalten.

      Das geht sogar noch weiter (wobei ich das noch nicht mit absoluter Gewissheit verifizieren kann):
      Die 7,5Jx19 ET51 beim normalen Golf beinhaltet wohl einzig und allein das Felgendesign "Luxor".
      Die gleich dimensionierten "Santiago" und "Brescia" sind offiziell wahrscheinlich nur auf GTI/ GTD zugelassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • Ich verstand es etwas anders. Er sagte ja jede 18 Zoll Felge mit den Maßen aus dem Konzern die beim golf gefahren werden. Ich interpretiere das als " Felgen die für den golf freigegeben sind" und die darf er selbstverständlich fahren, wenn laut Räderkatalog die Traglast passt.

      Ansonsten hast du selbstverständlich Recht, eine A3 oder A4 Felge darf nicht automatisch gefahren werden nur weil die Maße passen. Ist ja auch logisch, würde diese ja nie typgeprüft auf dem golf. Wenn dann nur per 19.2, wenn die Traglasten passen.