Frontscheibenaufkleber

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    • Frontscheibenaufkleber

      Hallo Jungs,

      Hat von euch jemand Erfahrung mit Blendstreifen?

      Genauer gesagt suche ich einen Gran Turismo Blendstreifen (wie in der VLN).

      Ist sowas erlaubt?

      Wie groß darf der sein damit er nicht den Regensensor verdeckt (Breite, Höhe)?

      Beste Grüße

      Dateien
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    • Bei uns in D muss (glaube ich) mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit gewährleistet sein.
      Ich weiß natürlich nicht, wieviel eine bereits getönte Scheibe ausmacht?
      Wenn dann noch eon Streifen drauf kommt...
      Der Folienstreifen darf nicht mehr als 0,1 m2 der Scheibe verdecken
      Dann darf es nicht ins Sichtfeld des Fahrers hineinreichen.
      Und Vignette, Pickerl etc. muss natürlich auch sichtbar sein.

      Ich weiß natürlich nicht wie es bei Euch ist. Aber ich denke, dass wird sich ähnlich verhalten.

      Greetz
      Sven

      Nach Diktat verreist :winke:

    • Es gibt auf der Scheibe an beiden Seiten ca. 10-15cm unter der oberen Scheibenkante kleine Markierungen. Bis zu diesen Markierungen darf foliert werden, sind gesetzlich (aufgrund des Anteils der Scheibenfläche) festgelegt. Jedoch kann ich nicht sagen, ob eine gewisse Lichtdurchlässigkeit gewährleistet sein muss.

    • So, hier mal der Gesetzestext:

      Auszug aus der PBStV:
      Zu Z 27 (Anlage 6 Prüfnummer 3.2):
      "Gemäß § 7a Abs. 2 KDV 1967 ist das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen nicht zulässig. Dies gilt auch für nachträglich angebrachte sogenannte „Sonnenblenden“, d.h. Folien, welche an der Oberseite der Windschutzscheibe angebracht werden, weshalb diese entsprechend zu beurteilen und mit einem schweren Mangel oder Gefahr im Verzug zu bewerten sind. Ausgenommen sind lediglich kleine Aufkleber wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen wie Vignette oder Begutachtungsplakette."

      Link: Legales Tuning Österreich Folien

      Don‘t dream it, be it :thumbsup:

    • Laut BMV ist die Frontscheibe meiner Meinung nach nicht einwandfrei definiert.

      Punkt 4:
      Das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig.

      Punkt 2:
      Unter „Anbringen von Scheibenfolien“ wird die Beschichtung einer Scheibe der Verglasung eines Fahrzeuges verstanden, wenn die jeweilige Scheibe auf mehr als 10% ihrer Fläche beschichtet ist und diese Beschichtung nicht vom Hersteller der Scheibe angebracht wurde.
      Das Anbringen von kleinen Aufklebern, wie Mautvignetten, Begutachtungsplaketten usw. auf der Verglasung gilt nicht als „Anbringen von Scheibenfolien“, wenn die Gesamtfläche dieser Aufkleber weniger als 10% der der jeweiligen Scheibe umfasst.

      Also dürfte die Frontscheibe bis 10% der Fläche beklebt werden - die Definition von "kleinen Aufklebern" hätte ich auf die schnelle nicht gefunden.

      bmvit.gv.at/verkehr/strasse/te…scheibenfolien_erlass.pdf

      Schöne Grüße, Thomas

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