Wo steht das? Alles, was von der Typenzulassung abweicht und nicht der ECE Norm entspricht, sorgt zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Das trifft auch für Zubehör und Ersatzteile zu. Deshalb gibt die ABE. In dieser steht ziemlich genau, wer und wofür was verwendet werden darf. Alles was nicht diese Norm entspricht, braucht eine Einzelabnahme.
Erlöschen der Betriebserlaubnis §19 Abs. 2 StVZO vs. §19 Abs. 3 StVZO
Auch ein Tuning, z. B. von Abt, hat vorher eine Zulassung erhalten, sonst würde es VW nicht anbieten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bluetdi298 ()



( R Xenon's, LED NSW, RLHS etc. )