Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Euch. Seit einigen Tagen habe ich ein komisches Geräusch beim Motor wenn ich die Kupplung kommen lasse im Leerlauf, hört sich an wie ein Rasseln. Habe daher einen Termin bei VW vereinbart, aber habe erst einen Termin Ende nächster Woche bekommen. Hab im Internet was von einer Steuerkettenproblematik gelesen und vermute dass es das wohl sein wird. Das Problem ist nun, ich habe den Golf erst vor 4 Jahren gekauft (Baujahr 2012) und die Garantie läuft am 31.07.2016 ab, also morgen. Der Termin ist aber erst in der ersten Augustwoche. Am Telefon bei der Terminvereinbarung habe ich bereits das Problem beschrieben. Wenn die bei VW nun sagen, dass die Garantie nicht mehr zieht weil die sich das Auto erst im August angescheschaut haben, ich das Problem aber schon im Juli beschrieben habe, wird dann die Garantieversicherung das noch übernehmen? Ich meine die Garantie deckt ja die Schäden innerhalb eines Zeitraums ab und wenn die bei VW mir einen Termin geben der außerhalb der Garantie ist, habe ich das dann zu vertreten? Hat da jemand Erfahrungen mit oder kann aus "juristischer" Sicht nachvollziehen ob es ausreicht, dass ich den Schaden innerhalb der Garantie aufgezeiugt haabe oder er innerhalb der Garantie abgerechnet werden muss? Danke Euch im Voraus!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Janni1982 ()