Guten Morgen, liebe Gemeinde,
nach über einem Jahr absolut unfallfreier Fahrt, war es gestern leider soweit.
Mir ist ist anderes Fahrzeug rückwärts gegen meine Stoßstange gefahren.
Es ist eindeutig, dass die Gegenseite die Unfallschuld trägt und hat dies bereits zugegeben.
Neben der Regulierung des Schadens, die natürlich wie gewohnt abläuft, frage ich mich, ob mir nicht ein Anspruch auf Auszahlung einer eventuellen Wertmidnerung zusteht. Sollte ich den Wagen wiederverkaufen wollen, würde ich den reparierten Schaden logischerweise angeben. Beim Käufer dürfte das, obwohl der Schaden behoben ist, dazu führen, dass das Angebot geringer ausfällt.
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit?
Zu meinem Fahrzeug:
Alter: 16 Monate
Laufleistung: 20.000 km
Listenneupreis: ca. 33.000 Euro
Der Schaden:
- wird heute von meinem VW-Händler begutachtet
- augenscheinlich (!) nur Kratzer an der Stoßstange sowie Kennzeichen leicht eingebeult und Kennzeichenhalten kaputt.
Für alle Erfahrungen, die Ihr mir zu diesem Thema mitteilt, wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße!
Merkantiler Minderwert
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Soweit ich weiß, natürlich ohne Gewähr, musst du einen Unfallschaden nur bei aufwändigeren Instandsetzungsarbeiten oder laienhafter Instandsetzung (z.B. Schäden mit Spraydose, Spachtelmasse, etc. gerichtet).
Ich würde die Begutachtung vom Händler abwarten. Ich weiß ja jetzt in deinem Fall nicht, obs nur Kratzer zum rauspolieren sind, oder für Smartrepair oder oder oder.
Wenn die Stoßstange komplett getauscht würde und darunter am Rahmen etc. keinerlei Beschädigungen sind, auch dann wäre es noch kein großer wertmindernder Aufwand, wobei da die Rechtsprechung auseinander geht.
Es geht immer darum, das alles angegeben werden muss, was für den Rückschluss auf den Gesamtzustand des Fahrzeugs eine Rolle spielt.
Der Zustand des Fahrzeugs ist ja nicht besser oder schlechter, nur weil die Stoßstange aufgrund Kratzer (nicht Bruch etc.) getauscht wird, weil Beispielsweise das lackieren teurer wäre oder einfach nicht den erwünschten Zustand erbringt.
Anders wäre, wenn du große Teile die von beispielsweise Rost befallen sind tauschen lassen würdest. Das müsste angegeben werden, da man anhand des Rostbefalls ja auf den Gesamtzustand des Fahrzeugs rückschließt.
Öberflächliche Kratzer auf einer Stoßstange haben keine Funktionsbeeinträchtigung.
Als letztes Beispiel noch:
Dir zerkratzt jemand die Tür mit einem spitzen Gegenstand bis aufs Blech (machts deutlicher).
Die Stelle wird professionell lackiert. Dennoch kann, auch wenn die Arbeit sehr gut verrichtet wird, damit kein Originalzustand hergestellt werden. Die Tür ist bearbeitet.
Austausch der Tür, nicht so schlimm, da Originalzustand hergestellt.
Austausch Tür, weil altersbedingt Rost, dann muss das angegeben werden, weil das ja für den Gesamtzustand des Fahrzeugs spricht (wie wurde das Fahrzeug behandelt, welchen Einflüssen ausgesetzt, etc.).
So mein Kenntnisstand.
Effektiv natürlich immer eine Einzelfallentscheidung.
Dennoch, rein oberflächliche Kratzer am Fahrzeugstoßfänger, ohne Beschädigungen von Aufnahmepunkten oder sonstigen Teilen, sind eher als Abnutzungsspuren zu sehen, denn diese entstehen beim Fahrzeugbetrieb, genau dafür sind Stoßfänger eben vorgesehen.
Nach dem ersten Lesen deiner Schilderung gehe ich jedoch von einem sehr geringfügigem Schaden aus.
Er wird zwar per Unfalldefinition als Unfall eingestuft, da der Schadenswert wahrscheinlich 25,- Euro übersteigt, aber ob dein Fahrzeug als Unfallfahrzeug einzustufen ist, oder der Schaden angabepflichtig wird, hängt letztlich vom Schaden und dem Reparaturaufwand ab.
Ach ja, fast vergessen aber Ernst gemeint: Mein Beileid -
Danke für diese sehr gute und schnelle Antwort!
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Ich habe bei meinem ersten Golf 7 auch nichts wegen Wertminderung ausbezahlt bekommen, und der hatte immerhin 18000€ Schaden
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Kleines Update:
Ich war gestern bei meinem VW-Händler. Der schätz den Schaden auf rund 1.700 Euro. Stoßstange wird komplett getauscht, mindestens ein Parksensor etc. - ihr wisst das addiert sich inkl. Arbeitslohn alles ziemlich schnell zu einer beachtlichen Summe.
Zum merkantilen Wertverlust:
Die Versicherung hat mir angeboten, diesen schätzen zu lassen. Allerdings auch erst auf Nachfrage, vorher war das natürlich kein Thema. Da ich das Gefühl habe dabei eher schlechter wegzukommen, habe ich nun einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt, der ein umfassendes Gutachten erstellen wird auf dessen Grundlage die Reparatur durchgeführt wird und entweder ein merkantiler Wertverlust gezahlt wird, oder aber - und das ist mir genau so lieb - festgestellt wird, dass durch den Unfallschaden keine Wertminderung vorliegt.
Dieses Gutachten ist für mich beim Wiederverkauf also sehr nützlich und deshalb aus meiner Sicht unerlässlich.
Halte Euch auf dem Laufenden... -
Drücke Dir die Daumen. Bin auch gespannt.
Meine Freundin hatte mal einen Auffahrunfall, dabei ist ihr jemand in das Heck ihres Kleinwagens gefahren. Offensichtlich eigentlich nur ne eingedellte Stoßstange und ein Kotflügel.
Die Versicherung bestellte damals für uns einen Gutachter. War erst skeptisch, war aber mega. Alles super detailiert und wir kamen echt gut weg. Hatte wirklich Ahnung und schnell festgestellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, da unter dem Kotflügel ein Teil gebrochen war, was eingeklebt war. Um dieses zu tauschen hätte das Fahrzeug hinten an vielen Teilen auseinander geschweißt werden müssen. Wäre eine riesiege Rechnung geworden.
Ohne Gutachter hätte man sich wahrscheinlich den Kotflügel rausziehen, die Stoßstange tauschen und im Falle eines späteren Verkaufs als Betrüger betiteln lassen müssen, weil man unwissend ein Fahrzeug mit Totalschaden verkauft.
Denke den Gutachter wirst du nicht bereuen, ist immer fair für beide Seiten. -
Kannst Dir mal den Thread "Rund ums Thema - Unfall" anschauen.
Habe da meinen damaligen Fall auch geschildert.
Zusammenfassung:
- Eine VW-Werkstatt hat mit meinem Wagen einen Unfall gebaut (nichts Wildes, Parkrempler) --> neue Heckstoßstange war erforderlich
- Die DEKRA (arbeitet für diese VW-Werkstatt, die den Unfall mit meinem Wagen gebaut hat) hat eine Wertminderung von 150,- zugesagt
- Da die VW-Werkstatt den Schaden jedoch nicht über die Versicherung hat laufen lassen und die Kosten für einen Gutachter scheuen wollte, kam am Ende eine Wertminderung / Aufwandspauschale von 300,- dabei raus, womit ich mich dann zufrieden gegeben habe
Ist natürlich ein kleiner Sonderfall.
Aber ich denke, dass eine gewisse Wertminderung hier definitiv gezahlt werden muss. -
koenigdom schrieb:
Ich habe bei meinem ersten Golf 7 auch nichts wegen Wertminderung ausbezahlt bekommen, und der hatte immerhin 18000€ Schaden
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@erc483 Richtig, da es nur ein 86PS Trendline ohne Ausstattung war, lag der Restwert bei ca. 14500€ die ich von der Versicherung bekommen habe (1 Jahr alt, 18000km Laufleistung). Es war also ein Totalschaden, noch dazu war das Dach eingedrückt also wirklich blöd zu reparieren. Mein aktueller 1.2er hat mich dann knapp 10000€ mehr gekostet
Und das nur wegen eines blöden LKWs
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Update:
Ich war am Freitag bei einem unabhängigen (sind sie ja alle) Kfz-Sachverständigen.
Der teilt wird ein umfassendes Gutachten erstellen. Er meinte, dass ein merkantiler Wertverlust auf jeden Fall zu zahlen ist.
Nach kurzer Beratung und vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die man mit der gegnerischen Versicherung gemacht hat, habe ich einen Anwalt beauftragt. Dieser wird diese Woche mit dem Gutachten an die Versicherung herantreten. -
Mal wieder ein kleines Update:
Nachdem mein Anwalt an die gegnerische Versicherung herangetreten ist, hat diese nun wie folgt reagiert:
- Sie haben lediglich einen Teil der Gutachterkosten übernommen, da das Gutachten angeblich zu teuer sei (Mein RA ist da weiter dran).
- Die Versicherung zahlt mir 25 Euro als pauschale Aufwandsentschädigung
- Dann wollten sie noch wissen, ob der Wagen geleast o.ä. sei - wahrscheinlich vor dem Hintergrund der Wertverlustzahlung. Daraus entnehme ich aber auch, dass sie wohl bereit sind, den errechneten Minderwert i. H. v. 300 Euro zu übernehmen.
Jetzt noch eine Frage an Euch:
Heißt das, dass ich jetzt auch das "Okay" der Versicherung habe und meine Werkstatt auf Kosten der Versicherung mit der Reparatur und Gestellung eines Ersatzwagens beauftragen kann?
Danke für Eure Einschätzung! -
Hi,
bin mir bei sowas auch immer unsicher. Würde ehrlich gesagt einfach die Versicherung anrufen und mir das okay noch mal geben lassen. Ist der sicherste Weg denke ich. Die Kontaktdaten oder einen Ansprechpartner habe sie dir sicher zukommen lassen oder?
Weiterhin alles Gute. -
eigendlich ist nach erstellung eines gutachten die reparatur freigegeben.
vereidigter sachverständieger natürlich.Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, geht alles ausschließlich über ihn. Bedeutet das man selber auch nicht bei der gegnerischen Versicherung anruft.
Bei fragen -> Anwalt. -
Update:
Der Wagen wurde im Laufe dieser Woche repariert. Das hat alles gut geklappt. Als Ersatzwagen hatte ich eine Mercedes A-Klasse - man war ich froh als ich wieder in meinem Golf saß. Die A-Klasse irgendwie als Premium zu bezeichnen ist schlichtweg absurd und Kundenverarsche (Klappern, lauter Dieselmotor mit Ruckeln im 2. Gang, unübersichtlich, z. T. einfaches Material) aber das ist eher Off-Topic.
Den Minderwert hat die Versicherung noch nicht beglichen und nach wie vor nur einen Teil der Gutachterkosten.
Halte Euch auf dem Laufenden. Der RA ist derzeit aktiv... -
Mittlerweile habe ich einen merkantilen Minderwert i. H. v. 300 Euro durch die Versicherung ausgezahlt bekommen.
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Genau wie ich. Ist in Ordnung denke ich, auch wenn man sich persönlich wahrscheinlich trotzdem weiterhin ein wenig ärgert
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