Hallo zusammen =)
ich fahre derzeit noch einen Polo 6r 1.2 tsi. Heute früh bekam ich von meinem Händler die Nachricht, dass mein Golf 7 GTI Performance heute Nacht angekommen ist. Nun möchte ich ihn am Montag abholen - bin derzeit leider noch auf Dienstreise.
Der Händler ist eine 1 Stunde von mir entfernt. Mein Kennzeichen möchte ich gerne behalten. Ursprünglich wollte ich mit dem Polo hin fahren, das Fahrzeug abstellen, Nummernschild demontieren und mit Zug zurück. Anschließend das alte Fahrzeug abmelden, dem neue Golf anmelden und dann wieder Richtung Händler (bei der Abholung kommt eh jmd mit wodurch die Hinfahrt zur Abholung gesichert wäre).
Nichtsdestotrotz ist das ganze ein ziemliches Geraffel (little britain lässt grüßen)... Gibt es sinnvolle Alternativen? Wie teuer wäre ein Kurzkennzeichen? Die Versicherung für meinen Polo läuft zur Zeit der Abgabe noch. Die Frage ist, ob es der Versicherung egal ist, was für ein Kennzeichen am Fahrzeug hängt.
Bin auf eure Antworten gespannt.
LG Dave
Fahrzeugüberführung (mit Fahrzeug 1 zur Abholung und mit Fahrzeug 2 in die Heimat)
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Hast leider keine andere Option als erst das eine abzumelden und das andere anzumelden. Du kannst deinen Händler ja fragen ob er für dich an denn Golf ein paar rote bzw. Händler Schilder machen kann. Dann kannst du zumindest mit deinem Auto schon zum abmelden fahren und bringst ihm dann nur seine Schilder wieder.
Und wenn du die alten Schilder einfach schon an den Golf machst hast du keinen Versicherungsschutz da der ja für den Polo hinterlegt ist. -
Hallo,
evtl. geht folgende Variante.
Polo abmelden und gleichzeitig den Golf anmelden mit Kennzeichen übernahme.
Das abgemeldete Fahrzeug darf am Abmeldetag auf direktem Wege zum endgültigen Standort mit entstempelten Kennzeichen gefahren werden.
Würde dies aber vorher mit der Zulassungsstelle klären.
lg -
Mein Händler stellt mir dafür ein Auto zur Verfügung, natürlich habe ich nett nach gefragt (25km zum Amt) bzw. rote Nummer an den GTI und ab zum Amt, hat der Händler ja schließlich auch rumliegen. Wie gesagt mal nett fragen.
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vw03 schrieb:
Das abgemeldete Fahrzeug darf am Abmeldetag auf direktem Wege zum endgültigen Standort mit entstempelten Kennzeichen gefahren werden.
Würde dies aber vorher mit der Zulassungsstelle klären.
Das bitte auf jeden Fall vorher abklären, ist erstens nach meiner Info nicht in allen Bundesländern so und zweitens gilt das dann auch nur wenn kein anderes Fzg. auf dieses Kennzeichen zugelassen wird. Sobald die Übernahme auf´s neue Auto erfolgt ist darf das alte Fzg. nur noch mit anderer Zulassung oder Zoll- bzw. Kurzzeitkennzeichen bewegt werden!!!
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