Hallo!
Hat jemand von euch in seinem G7 schon LED Blinker verbaut?
Welche Birne würde ich benötigen?
Bekomme ich dabei die selbe Helligkeit wie bei meinem R?
Fragen über Fragen.. ich hoffe ihr habt Antworten
Anbei ein Foto von meinen aktuellen Blinkern
Blinker
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Hi, BAY9S H21W sollen mindestens 320 Lumen haben sonst sind zu schwach. Und nein. Du bekommst nicht die Helligkeit vom R. Und Du kannst die gleiche LED als Rückfahrt Licht einbauen (im Deinem R)
Es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Tomek ()
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Ok super vielen Dank!
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Nur der Vollständigkeit halber: die Umrüst LEDs sind nicht im Straßenverkehr zugelassen.
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...jo, ist leider so...
Der Golf Variant --> Der Golf unter den Kombis ! -
Als ob in Zeiten von LED Neblern, Rückleuchten, Tagfahrlicht,.. und selbst Blinkern ein Polizist noch unterscheiden kann was Original ist und was nicht
Schließlich habe ich beim R auch LED; wie die nun da hingekommen sind macht doch nichts
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Ist recht einfach für Polizisten die lesen können. Auf dem Scheinwerfern steht drauf welche Leuchtmittel rein gehören.
Sonst kann man auch generell sagen alles was nen alt bekannten Sockel hat gibt es nur als Glühobst und nicht legal als LED.
Der Rennleitung ist das meist egal, interessant wird es nach einem Unfall wenn z.b. der Unfallgegner sagt er hat die Blinker nicht gesehen und es schaut sich jemand daraufhin die Leuchtmittel an....
Ich will es keinem verbieten, die Rechtslage sollte aber bekannt sein, deshalb der Hinweis... -
BigFossy schrieb:
Ist recht einfach für Polizisten die lesen können. Auf dem Scheinwerfern steht drauf welche Leuchtmittel rein gehören.
Sonst kann man auch generell sagen alles was nen alt bekannten Sockel hat gibt es nur als Glühobst und nicht legal als LED.
Der Rennleitung ist das meist egal, interessant wird es nach einem Unfall wenn z.b. der Unfallgegner sagt er hat die Blinker nicht gesehen und es schaut sich jemand daraufhin die Leuchtmittel an....
Ich will es keinem verbieten, die Rechtslage sollte aber bekannt sein, deshalb der Hinweis...
... und das wird wohl die Standardausrede bei einem Unfall sein!?
Ich finde das immer wieder klasse, wie es User in diversen Foren überhaupt nicht interessiert, ob man sich gesetzeskonform verhält.
Gesetze sind dazu da, dass sich alle daran zu halten haben, basta!
Über Sinn und Unsinnigkeit der Vorgaben steht es uns überhaupt nicht zu, zu diskutieren.
Ich wünsche wirklich niemandem etwas Böses, aber einige haben echt den Knall noch nicht gehört! -
Andreazzz schrieb:
BigFossy schrieb:
Ist recht einfach für Polizisten die lesen können. Auf dem Scheinwerfern steht drauf welche Leuchtmittel rein gehören.
Sonst kann man auch generell sagen alles was nen alt bekannten Sockel hat gibt es nur als Glühobst und nicht legal als LED.
Der Rennleitung ist das meist egal, interessant wird es nach einem Unfall wenn z.b. der Unfallgegner sagt er hat die Blinker nicht gesehen und es schaut sich jemand daraufhin die Leuchtmittel an....
Ich will es keinem verbieten, die Rechtslage sollte aber bekannt sein, deshalb der Hinweis...
... und das wird wohl die Standardausrede bei einem Unfall sein!?
Ich finde das immer wieder klasse, wie es User in diversen Foren überhaupt nicht interessiert, ob man sich gesetzeskonform verhält.
Gesetze sind dazu da, dass sich alle daran zu halten haben, basta!
Über Sinn und Unsinnigkeit der Vorgaben steht es uns überhaupt nicht zu, zu diskutieren.
Ich wünsche wirklich niemandem etwas Böses, aber einige haben echt den Knall noch nicht gehört!
Doch, Sinn und Unsinn diskutieren ist gut, sonst werden unsinnige Vorschriften ja nie geändert.
Aber Du hast natürlich recht: So lange die Vorschriften gelten, muss man sich auch dran halten. -
Hauptsache über "gesetzeskonform" reden wenns um Leuchtmittel geht, aber bei ABT Tuningboxen, Kennfeldoptimierung, Sportauspuff usw greift jeder schön zu und hält die Klappe, mal nicht lächerlich werden hier
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Sorry die Aussage ist daneben, auch sonstigen Tuningmaßnahmen müssen regelkonform sein! Die von dir genannten Maßnahmen sind Eintragungsfähig und ich wer die Zulassung nicht verlieren will trägt das auch ein!
LED-austauschleuchtmittel sind nicht Eintragungsfähig! Es gibt kein zugelassenes LED "Ersatzbirnchen" weil man technisch nicht die Abstrahlcharakteristik eines Glühfadens hin bekommt.
Was lächerlich ist darf jeder für sich entscheiden, ich halte die Umrüstung der Blinker für lächerlich. Willst du Strom beim blinken sparen? Sind die die Blinker zu gelblich?
Ich finde es auch lächerlich sich über Gesetze wissentlich wegzusetzen und dabei den Versicherungsschutz zu riskieren, oder eigentlich unschuldig eine Teilschuld zu bekommen.
Wir profitieren auch von den Regeln also muss man sich dran halten - ich möchte nicht in einem rechtsfreien Raum leben!
Gruß
Johannes -
Dann bist du also der, der noch nie zu schnell gefahren ist, noch nie über ne Stop-Tafel gefahren ist oder dergleichen. Ob rechtskonform oder nicht Stand nie zur Debatte, ich wollte nur wissen ob es die Möglichkeit gibt, oder nicht (gibts ja als Nachrüstlösung bei Kennzeichenbeleuchtung, Rückleuchten usw auch). Ob jetzt Sinn darin besteht ob ich mir LED Blinker reinklopf, oder ob andere hier so tief über die Straße heizen das es schon bei nem Steinchen schleift lassen wir mal so dahingestellt. Nur meine Meinung
Beste Grüße -
Vielleicht ist die Aufregung auch ganz umsonst weil wir hier über die österreichische STVZ diskutieren wird und nicht über die deutsche und die in diesem Punkt vielleicht sogar "entspannter" ist....(eher unwahrscheinlich)
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Im KFZ Bereich geht es meist um ECE also Europäische Regeln...
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Also bei uns im Ösiland ist es leider noch viel schlimmer als bei euch
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koenigdom schrieb:
Dann bist du also der, der noch nie zu schnell gefahren ist, noch nie über ne Stop-Tafel gefahren ist oder dergleichen.
Das ist unsachlich und Äpfel mit Birnen verglichen!
Das eine ist normalerweise "Augenblicksversagen" und das andere "Vorsatz"!
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Ging es nicht eigentlich um die sichtbare "Helligkeit" von LED-Leuchtmitteln in Blinkern ?
*duckundweg
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T3_Reloaded schrieb:
Ging es nicht eigentlich um die sichtbare "Helligkeit" von LED-Leuchtmitteln in Blinkern ?*duckundweg
Sehr richtig! -
T3_Reloaded schrieb:
Ging es nicht eigentlich um die sichtbare "Helligkeit" von LED-Leuchtmitteln in Blinkern ?*duckundweg
Das war lediglich als ein freundlicher Hinweis gedacht, der Probleme im Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage vermeiden könnte.
Absolut sachlich und korrekt geäußert und nicht mal oT!
Nun denn, die Information wird zwar offensichtlich zur Kenntnis genommen, die möglichen Folgen hingegen ignoriert und wer nicht hören will, ... -
Aber nur weil du sagst das ist Äpfel mit Birnen vergleichen.. wenn ich bei uns auf der AB mit Tempomat auf 140 fahre obwohl ich genau weiß es gilt 130km/h ist das doch auch Vorsatz?
Ob es Sinn macht, oder nicht, es war nur eine Frage!
Ich weiß auch das US-Standlicht, DVD Wiedergabe während der Fahrt, gefühlte 2cm Bodenfreiheit und Downpipes usw. nicht erlaubt sind, regt sich hier im Forum aber auch keiner drüber auf in den entsprechenden Threads! Ubd weil ich nach Blinkern frage wird so ein Aufstand gemacht?
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