Hat man nicht irgendwann anspruch auf einen neuen Wagen?
Ich kenne das aus anderen Bereichen, dass man nach mehrmaliger Reklamation ein Recht auf den Austausch der Ware hat. Hatte ich selbst schonmal bei einem Smartphone. Das wurde nach 3maliger Reperatur getauscht.
Ich nehme an dein Antwalt wird das wissen. Aber falls es jemand weis würde es mich auch interessieren.
Ich bin mittlerweile Stammkunde beim "Freundlichen"! :-(
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@Jannes Ja das kann man !
"Recht auf Wandlung
Bei einem groben nicht behebbaren Mangel hat man selbstverständlich den Rechtsanspruch auf eine Rückabwicklung des Vertrages,... "Auch wenn ein Fahrzeug bereits einige Monate oder auch schon ein Jahr in Betrieb genommen worden ist, kann erfolgreich ein Mangel geltend gemacht werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es durch die längere Benützung auch zu einer Wertminderung kommt, die einem Konsumenten in Rechnung gestellt werden kann." -
in diesem fall wurde das auto aber von der werkstatt beschädigt. da kann vw doch nicht für.
wenn müßte der verursacher das auto ankaufen.Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI -
VW sollte sich nur überlegen ob diese Werkstatt das Logo weiter benutzen darf und ob sie denen evtl unterstützend zur Seite stehen und den Wagen wieder in Ordnung bringen oder auf Kulanz Wandeln um nicht noch mehr Kunden zu verlieren.
Aber das hat meine Werkstatt auch noch nicht begriffen......sitzen immernoch auf ihrem hohen Ross.
Mal sehen was sich ergibt.
Bis jetzt gab es auf die letzte Frist zur fehlerfreien Nachbesserung keine Reaktion -
Billemaus schrieb:
Bis jetzt gab es auf die letzte Frist zur fehlerfreien Nachbesserung keine Reaktion
Ersthaft Billemaus, Du magst Dein Auto doch was hier immer wieder gepostet wird von Dir ist in keinstem mehr Hilfreich leider ! Klar, gibt es Händler die Markenbezogen sind und "Schwarze" Scharfe sind doch Dein Fall ist so "einmalig" in der Kostillation das es nurnoch über Anwälte sowie Volkswagen gehen kann ! noch dazu unterstelle ich jetzt mal der Werkstatt des Betrugs da sie Deine Defekte über die VW Hauseigene Versicherung immer abrechnen obwohl Sie eine Gewährleistung für die 100 % Instandsetzung geben müssen ! Den diese haben bei der "Erstinstansetzung" den Fehler begangen !
Du schreibst noch immer nicht wieweit, DU nun mit einem Anwalt dabei bist, sondern sorry "heulst" nur hier XD
1. Sollte der Nachweis erbracht sein das vor dem "Schaden" das Fahrzeug Systemseitig funktionabel und fehlerfrei war, ist der Händler/Werkstatt verplichtet laut dem BGB/BGH Dir ein "funktionalberes Produkt zu verfügung zustellen wie auch immer dieses aussieht ! Rückabwickkung / Instandsetzung / Inzahlungnahme usw..
2. kannst Du auf die Kulanz von VW hoffen das Sie Dein Fahrzeug Rückkaufen
3. alles andere ist Deinem Fall sinnlos !Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von TheMatrix ()
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Die letzte Fristsetzung kam vom Anwalt hatte ich aber schon geschrieben. Das Auto war völlig in Ordnung (bis auf das undichte Panoramaschiebedach, ein flackernder Schalter in der Tür und dem nicht funktionierenden Fensterheber hinten links.....dies wurde aber im Juni/Juli 2015 alles repariert).
Nach der Reparatur der Frontscheibe Ende September 2015 (bekam mein Auto Mitte Oktober wieder) begann das Drama.
Beim letzten Gespräch mit der Werkstatt hieß es sie machen an dem Wagen nix mehr und zurückhaben wollen sie ihn auch nicht.
Ich warte jetzt noch die Frist ab und dann kümmert sich mein Anwalt weiter.
Und was die Versicherung an geht ......die zahlen weiter das interessiert die nicht ob es denen bei der Reparatur kaputt gegangen ist oder nicht und auch nicht ob damit der Schaden behoben ist. (So wie mit meinen drei neuen Steuergeräten) ......das nur mal dazu.
Auch wenn mir jetzt wieder jemand Heulerei unterstellt hätte ich noch eine Frage an die Experten:
Kann ich irgendwo die Parktronic komplett abstellen? Frau möchte alleine einpacken
Danke -
Billemaus schrieb:
Die letzte Fristsetzung kam vom Anwalt hatte ich aber schon geschrieben. Das Auto war völlig in Ordnung (bis auf das undichte Panoramaschiebedach, ein flackernder Schalter in der Tür und dem nicht funktionierenden Fensterheber hinten links.....dies wurde aber im Juni/Juli 2015 alles repariert).
Nach der Reparatur der Frontscheibe Ende September 2015 (bekam mein Auto Mitte Oktober wieder) begann das Drama.
Beim letzten Gespräch mit der Werkstatt hieß es sie machen an dem Wagen nix mehr und zurückhaben wollen sie ihn auch nicht.
Ich warte jetzt noch die Frist ab und dann kümmert sich mein Anwalt weiter.
Und was die Versicherung an geht ......die zahlen weiter das interessiert die nicht ob es denen bei der Reparatur kaputt gegangen ist oder nicht und auch nicht ob damit der Schaden behoben ist. (So wie mit meinen drei neuen Steuergeräten) ......das nur mal dazu.
Auch wenn mir jetzt wieder jemand Heulerei unterstellt hätte ich noch eine Frage an die Experten:
Kann ich irgendwo die Parktronic komplett abstellen? Frau möchte alleine einpacken
Danke
Warum das ganze noch nicht bei Volkswagen eingereicht worden ist auch zum Thema Händler und Gewährleistungsreparaturen entzieht sich mir !
Du merkst ! Sollte Dein Anwalt bis dato nichts erreicht haben wäre es soweit:
1. Das Auto beim Händler abzugeben
2. Ein Leihwagen kostenlos zu erhalten
3. Instandsetzung oder Rücknahme oder Wandlung in einer gewissen Frist mit "Nutzungspauschale"
Nochmal alles was Du hier zu Deinem Drama schreibst ändert nichts an der Tatsache das dein PKW kaputtrepariert worden ist (sicher nicht mehr in den Urzustand zurückzubringen ist) und 95 % der VW Partner so nicht arbeiten würden, noch dazu dieses über die VW eigene Versicherung abzurechen obwohl nicht brerechtigt istDie Revision der VW Versicherung würde sich freuen, so Infos zu haben, denn dann würde dieses Geld vom VW Partner zurückgefordert werden ! Die Belege vom Partner in Richtung Versicherung würde ich mal gerne sehen *lol*
Und neue Fehler beim Auto hier Dir bei der Lösung kein Stück helfen wird!
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von TheMatrix ()
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@Billemaus'
Ein beispiel aus der Schweiz. Musste gerade an divh denken. Geht ja ums Prinzip. Ich denk ja nicht das wir so andere Gesetze haben wir ihr in D.
Der Typ mit dem Alfa.. -
VW hätte den Schaden nie reparieren dürfen. Der "Bölleranschlag" war doch das Übel, das alles überhaupt erst ins Rollen gebracht hat. Und dafür kann VW nun mal überhaupt nichts.
Ich denke auch mal, daß mit Versicherung Deine KFZ- Versicherung gemeint ist, denn über die Gewährleistung darf der Schaden auf keinen Fall abgerechnet werden, denn VW hat ja bestimmt nicht den Böller gezündet.
Ich an VW- Stelle, würde ich das Auto auch nicht zurückkaufen! Warum? Na, VW hat nur versucht zu reparieren, was der Böller beschädigt bzw. verursacht hat.
Wären die ganzen Steuergeräte ohne Böllerwurf und Fremdeinwirken von Außen kaputtgegangen, dann wäre VW in der Pflicht, aber so kann ich VW sehr gut verstehen. Warum sollen die für etwas zahlen, wofür eigentlich Deine KFZ- Versicherung verantwortlich ist.
Was natürlich interessant wird, wenn Du beim VVD, also beim VolkswagenVersicherungsDienst bist, also der Hauseigenen Versicherung bist.
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Snoopy schrieb:
VW hätte den Schaden nie reparieren dürfen. Der "Bölleranschlag" war doch das Übel, das alles überhaupt erst ins Rollen gebracht hat. Und dafür kann VW nun mal überhaupt nichts.
Ich denke auch mal, daß mit Versicherung Deine KFZ- Versicherung gemeint ist, denn über die Gewährleistung darf der Schaden auf keinen Fall abgerechnet werden, denn VW hat ja bestimmt nicht den Böller gezündet.
Ich an VW- Stelle, würde ich das Auto auch nicht zurückkaufen! Warum? Na, VW hat nur versucht zu reparieren, was der Böller beschädigt bzw. verursacht hat.
Wären die ganzen Steuergeräte ohne Böllerwurf und Fremdeinwirken von Außen kaputtgegangen, dann wäre VW in der Pflicht, aber so kann ich VW sehr gut verstehen. Warum sollen die für etwas zahlen, wofür eigentlich Deine KFZ- Versicherung verantwortlich ist.
Was natürlich interessant wird, wenn Du beim VVD, also beim VolkswagenVersicherungsDienst bist, also der Hauseigenen Versicherung bist.
Sie hat eine Garantieverlängerung über VW auf dem Gebrauchtwagen und darüber rechnen die momentan fröhlich ab ! Schlüssendlich ist eben der Händler bzw die Werkstatt haftbar zu machen ganz einfach ! Was die Revision von der Volkswagen Garantieversicherung zu diesem "Abrechnen" sagen würde !
Einzig und alleine das "Kapputtreparieren" durch die Vertragswerkstatt sollte in so einem Fall durchaus VW interessieren, was auch immer dabei rauskommt
Ich bin zumindest gespannt wie es bei Ihr weitergeht, dass der Wagen nicht mehr zu 100 % in einem Rahmen instandzusetzen ist kann man ja anhand der Probleme ersehen ! -
Mich kennen sie in meinem Autohaus leider wegen der unten aufgelisteten Mängel bald auch schon persönlich. Für EZ 10/2015 finde ich die 3 Mängel schon viel. Die anderen 3 Punkte sind bei VW leider gerade Stand der Technik.
1. Problem kratzender Gurt (war eine Spritzgussnase an der Verkleidung an der der Gurt gescheuert hatte) - wurde behoben.
2. Problem das der Fensterheber nicht tut - erst beim 2-3x reagiert er gar nicht und läuft dann ruckelhaft runter ist auch behoben - war ein Fehler in der Serie und ist nun durch den Austausch des Bedienelements behoben.
3. Eierndes/schabendes Geräusch bis 1600 U/min. und ab 1800 U/min. gleichmäßig heulendes Geräusch liegt wohl am Defekt des Klimakompressors - hat beim Kilometerstand 500 angefangen und wurde heute nun beim Kilometerstand von 4000 endlich entdeckt und ist morgen hoffentlich behoben!
Normal zu sein scheint:
4. Bremsgeräusch das kurz vor dem stehen zu hören ist - so ein zischen als ob Rost auf den Belägen ist wohl normal zur Zeit im VAG Konzern. Meiner Frau ihr Audi A1 der 4 Wochen nach meinem Golf VII zugelassen wurde hat das auch.
5. Das furchtbare knarzen der Achsmanschetten wenn es regnet ist wohl zur Zeit im VAG Konzern gerade auch normal - auch das hat meiner Frau ihr Audi A1.
6. Das die Parkabstandssensoren öfters mal einen Fehlalarm geben ist wohl auch eher normal gerade im VAG Konzern. Haben wohl auch mehrere Golf VII und auch der Leihwagen (ein Polo) hatte heute einen Fehlalarm. -
Die Werkstatt lehnt jede Art von Nachbesserung ab, da sie nur das Cockpit aus und eingebaut haben sind sie nicht schuld an den ganzen technischen Mängeln......die vor der Reparatur allerdings nicht da waren.
Des weiteren sind sie auch nicht daran Schuld das die Cockpitverkleidung gebrochen ist, da es ja nicht gebrochen war als ich den Wagen abgeholt hab.......da hat es nur geknackt.
Allerdings glaube ich das es sich immer mehr verzieht, denn ich habe jetzt links vom Lenkrad in der Verkleidung einen Spalt. Wenn man die Tür öffnet steht es halt ab.
Jetzt wird ein Gutachten erstellt werden müssen.
Vorbereitungen laufen.....
Kann mir einer sagen wie sowas abläuft?
Schönen Adend euch noch BIANCA
Also meine Autoversicherung hab ich auch bei VW.!!!!!!!!!..... ggf war das Gutachten von damals schon falsch denn da stand nix drin das jemand auch nur ein Steuergerät getestet hätte. Ich hatte mehrfach darauf hin gewiesen das ich bitte keinen Haufen Elektroschrott zurückhaben möchte.
Ich sollte mir keine Sorgen machen......hätte ich wohl doch besser tun sollen. -
Alles sehr unschön... mein Beileid
Mein Wagen steht nun erneut seit 9 Tagen beim Händler.
Händler kann die Fehler nicht abstellen, VW Werk reagiert nicht mehr auf Anfragen des Händlers.
Anwalt wurde nun eingeschaltet.
Seit 13 Wochen immer noch beim ersten Fehler.. und die anderen dürfen erst bearbeitet werden wenn erstes erfolgreich abgeschlossen sei.
Grüße -
immer noch wegen Fensterheber?
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Fensterheber, Motor, Getriebe, Verbrauch und komplette Multimedia Technik inkl Dab+, Poltergeräsche DCC Hinterachse, Vibrationen bei 1500-1900 Umd im 5ten Gang usw..
VW öffnet die technischen Anfragen,,schreibt bloß *Müll* zurück, Tests die gemacht wurden, sollen immer wieder gemacht werden, zudem seit 5 Tagen nicht geantwortet wird.
Daher bin ich nun zum Anwalt
Grüße -
Also wie VW mit den noch verbliebenen Kunden umgeht kann ich nicht verstehen......sollten vielleicht mal aus dem Fenster gucken was da so los ist. Den guten Ruf sind sie los.....jetzt ist "Arsch aufreißen " und bebauchpinseln angesagt.
AUTOS BAUEN KÖNNEN ANDERE AUCH!!!!
Also muss der Service passen.
Stelle mir immer vor ich würde mit meinen Kunden so umgehen .....hätte ich schon zu machen können!!!! -
Mein Ex hat sich auch nen neuen Golf 7 gegönnt .....hat ihn jetzt nach 3 Wochen Fehlersuche aus der Werkstatt wieder abgeholt ......
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So pauschal kannst du das auch nicht sagen, meine beiden werden jetzt gut zwei Jahre alt und waren bis auf einen anstandslosen Scheinwerfertausch am 1.2er noch nie in der Werkstatt. Hatte immer freundliche, bemühte Mitarbeiter und top Service
Du hast wohl oder übel, leider, die Arschkarte gezogen
Ist definitiv nicht in Ordnung was da mancherorts so abgeht -
Der Händler ist super, versucht alles um mich zu frieden zu stellen, bloß was das Werk da leistet, seit mehreren Tagen nicht drauf zu antworten.. Auto steht morgen genau 14 Tage in der Werkstatt.
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Haben vielleicht zu viel mit meinem zu tun
Naja der löst sich ja zur Zeit selber auf, also wenn die bei mir nicht für den Elektronikschaden verantwortlich sind, weil sie ja nur das Cockpit aus und eingebaut haben...... dann doch aber daran das es erst geknarrt hat .....dann geknallt und jetzt auseinanderfällt.....zumindest ist jetzt der Lichtschalter lose .....und flackert wie ne Discokugel.......I like it
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