Im EU-Recht. Als Kunde hat man in der EU zwei Jahre Garantie ab Kaufdatum auf alle neuen Artikel, das ist EU-Recht (ausgenommen sind Verbrauchsartikel wie z.B. Bremsbeläge).Golf 7 R Fan schrieb:
WO STEHT DAS ? wo her weißt du das so genau? Ausserdem hast du keine RG für die Austauschteile? ... meine Vermutung habe ich mal vom Hersteller gesagt bekommen, Garantie auf Ersatzteile endet mit der Fz Garantie, danach wenn überhaupt nurnoch auf Kulanz oder garnichts mehr.
Beispiel: Ich kaufe mir heute einen Monitor für meinen PC. Wenn der in einem Jahr und 11 Monaten kaputt geht, bekomme ich einen anderen als Ersatz und bekomme auf den neuen wieder 2 Jahre Garantie, sofern es sich um einen neuen Monitor handelt. Einfach mal Ecosia befragen... (oder gugln).
Soweit mir bekannt ist, ist Kulanz ein Entgegenkommen nach Ablauf der Garantie auf freiwilliger Basis.
Beispiel: Bei meinem Golf geht vier Monate nach Ende der Garantie die Saugrohrklappe kaputt und ich fahre damit in die VW-Werkstatt. Dann kann es sein, dass ich nur einen Anteil der Kosten tragen muss, da der andere Teil kulanz ist. Oder es wird komplett übernommen, kann auch sein.
Grüße
Fahrzeugvorstellung und Langzeittest:
http://www.golf7freunde.de/index.php/Thread/4872-Fahrzeugvorstellung-und-Beginn-Langzeittest-Golf-Lounge-1-6-TDI-DSG/
ab 2/16 mit 7.266km (EZ 6/15), momentan ~ 121.000km, angepeilt werden 200.000km
ab 26.6.20 Skoda Citigo iV e