Xenon Linse beschlagen und Kreis auf der Linse

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    • Golf 7 R Fan schrieb:

      WO STEHT DAS ? wo her weißt du das so genau? Ausserdem hast du keine RG für die Austauschteile? ... meine Vermutung habe ich mal vom Hersteller gesagt bekommen, Garantie auf Ersatzteile endet mit der Fz Garantie, danach wenn überhaupt nurnoch auf Kulanz oder garnichts mehr.
      Im EU-Recht. Als Kunde hat man in der EU zwei Jahre Garantie ab Kaufdatum auf alle neuen Artikel, das ist EU-Recht (ausgenommen sind Verbrauchsartikel wie z.B. Bremsbeläge).
      Beispiel: Ich kaufe mir heute einen Monitor für meinen PC. Wenn der in einem Jahr und 11 Monaten kaputt geht, bekomme ich einen anderen als Ersatz und bekomme auf den neuen wieder 2 Jahre Garantie, sofern es sich um einen neuen Monitor handelt. Einfach mal Ecosia befragen... (oder gugln).

      Soweit mir bekannt ist, ist Kulanz ein Entgegenkommen nach Ablauf der Garantie auf freiwilliger Basis.
      Beispiel: Bei meinem Golf geht vier Monate nach Ende der Garantie die Saugrohrklappe kaputt und ich fahre damit in die VW-Werkstatt. Dann kann es sein, dass ich nur einen Anteil der Kosten tragen muss, da der andere Teil kulanz ist. Oder es wird komplett übernommen, kann auch sein.

      Grüße

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    • demnach könnte ich sowas wie lebenslang Garantie bekommen auf die Scheinis, wenn nach deiner Meinung immer nach Austausch innerhalb 2 Jahren wieder was zu reklamieren ist , sorry das glaube ich mal nicht.
      Zumal die Garantieleistung bzw. Austausch kein Kauf inkl. RG Ersatzteil gleichstellt, oder ?.

    • Man sollte zwischen Austauschteil und Ersatz/Neuteil unterscheiden....

      Ein AT-Teil hat eine 1-Jährige Garantie/Gewährleistung....da dieses auch ein Generalüberholtes Teil sein kann

      Ein Neuteil hat eine 2-Jährige Gewähr/Garantieleistung....

      Wenn du mit einem Gebrauchtwagen in die Werke fährst und lässt dir z.b neue Querlenker einbauen, dann hast du 2 Jahre Gewährleistung von dem Hersteller des Teils und 1 Jahr von dem Einbauer auf den Einbau...

    • Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort, da ich bislang stiller Mitleser war und jetzt wie viele hier in der selben Situation sind wie ich jetzt, könnt ihr mir vielleicht helfen.

      Und zwar, meine Xenonlinsen beschlagen und haben den Ring an der Linse. Da ich ein Jahr Gebrauchtwagengarantie von einem BMW Händler habe die auch bis 3.17 gültig ist allerdings nicht auf Fertigungsfehler oder bekannte VW Mängel zutrifft musste ich zum VW Händler. Problem geschildert und angefragt. 70% Kulanz und ich soll für die Scheinwerfer und die Spoiler Flaps an der Heckklappe 840€ zu zahlen, heftig. Der Serviceberater sagte mir das die Probleme Herstellungsfehler und bekannt sind bei den VW Golf.
      Klasse, ich soll für Herstellungsfehler zahlen....ich zum Dekra Prüfer gefahren und das Lichtbild zu checken, da ich mit den Gedanken gespielt habe die Scheinwerfer wenn sie völlig i.O sind so zu lassen.
      Hell/Dunkelgrenze noch i.O. ansonsten sind die Scheinis für die Hauptuntersuchung okay.
      Tja,was soll ich machen...wird es schlimmer in den nächsten Jahren oder sollte ich die Scheinis und die Flaps für 840€ doch erneuern? Oder gibt es andere Wege damit ich weniger bis nichts zahlen muss? Die Flaps sind das kleinste Problem, die kann ich selber instandsetzen, nur die Scheinwerfer machen mir sorgen...und wer sagt mir, dass die neuen Scheinis es später nicht wieder bekommen?

      Wäre schön wenn ich mir helfen könntet auch wenn es in den letzten 67 Seiten schon angesprochen wurde.

    • bleiben wir mal bei den neuen Scheinis Austausch Garantieleistung ab Neuwagen innerhalb der Fz. Garantiezeit !! ich bin nach wie vor der Meinung das der Garantieanspruch auf ausgetauschte Teile mit dem Ablauf Fz. Garantie endet! sonst endet das ja möglichrweise nie, wie gesagt dann hätte man ein lebenlang Garantie für das ausgetauschte Ersatzeil was z.b innerhalb der FZ. Neuwagengarantie anfällt und dann darüber hinaus.

    • Kieler Sprotte schrieb:

      Golf 7 R Fan schrieb:

      WO STEHT DAS ? wo her weißt du das so genau? Ausserdem hast du keine RG für die Austauschteile? ... meine Vermutung habe ich mal vom Hersteller gesagt bekommen, Garantie auf Ersatzteile endet mit der Fz Garantie, danach wenn überhaupt nurnoch auf Kulanz oder garnichts mehr.
      Im EU-Recht. Als Kunde hat man in der EU zwei Jahre Garantie ab Kaufdatum auf alle neuen Artikel, das ist EU-Recht (ausgenommen sind Verbrauchsartikel wie z.B. Bremsbeläge).Beispiel: Ich kaufe mir heute einen Monitor für meinen PC. Wenn der in einem Jahr und 11 Monaten kaputt geht, bekomme ich einen anderen als Ersatz und bekomme auf den neuen wieder 2 Jahre Garantie, sofern es sich um einen neuen Monitor handelt. Einfach mal Ecosia befragen... (oder gugln).

      Soweit mir bekannt ist, ist Kulanz ein Entgegenkommen nach Ablauf der Garantie auf freiwilliger Basis.
      Beispiel: Bei meinem Golf geht vier Monate nach Ende der Garantie die Saugrohrklappe kaputt und ich fahre damit in die VW-Werkstatt. Dann kann es sein, dass ich nur einen Anteil der Kosten tragen muss, da der andere Teil kulanz ist. Oder es wird komplett übernommen, kann auch sein.

      Sorry, aber da muss ich mal intervenieren.

      Zuerst muss unterschieden werden zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung erfolgt auf gesetzlicher Basis, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers ( Der Hersteller steht ein für Mängel, die nicht durch den Kunden verursacht wurden )

      Ein Garantieanspruch ist demnach ( er ist nämlich vertraglicher Natur ) gegen den Hersteller ( zB. VW direkt ) zu richten. Ein etwaiger Gewährleistungsanspruch erfolgt gegen den Verkäufer ( also zB. ein bestimmtes VW-Autohaus ).

      Nun ist die Lage so: Ich habe defekte Scheinwerfer und gehe nach 1 Jahr und 11 Monaten hin und möchte diese ausgetauscht haben. Wir nehmen in diesem Beispiel an, dass der Mangel so akzeptiert wird ( da die Beweispflicht bei dir liegt, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, innerhalb von 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer dies entkräftigen ) und tauscht aus. Jetzt ist der Wille des Verkäufers wichtig ( konkludent - dem Anschein nach also - oder auf Papier festgehalten ). Sofern deutlich wird, dass der Käufer dies aufgrund eines Gewährleistungsfalles austauscht ( im Papier steht dann etwa: Im Rahmen der Gewährleistung ), dann hast du erneut 2 Jahre ( bei gebrauchten Teilen kann die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt werden, da neue Scheinwerfer eingebaut werden, kann eine Verkürzung des Zwei-Jahres-Zeitraumes nicht erfolgen ) Gewährleistung ( hier bitte nicht wieder vertauschen mit Garantie, siehe oben ) auf diese Scheinwerfer mit den gewöhnlichen Folgen ( Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten nach Einbau, dann erneut Beweislast beim Käufer ). Sofern der Austausch auf Kulanzbasis erfolgt, macht der Verkäufer deutlich, dass er nicht seinen Nacherfüllungsanspruch aus einem Gewährleistungsfall erfüllen möchte, sondern freiwillig tauscht. Dann wird kein erneuter Zeitraum in Bewegung gesetzt - es bleibt bei den "ersten" zwei Jahren.

      Wenn nichts vereinbart bzw. festgehalten wurde, dann kann die Abgrenzung zwischen Austausch aufgrund Gewährleistung oder Kulanzfall schwierig sein. Ein Indiz für einen Nacherfüllungsanspruch ist dann der Wert des Ausgetauschten. Bei mind. 2500 Euro dürfte da schon angenommen werden, dass dies aufgrund eines Gewährleistungsfalles geschehen ist.

      D.h.: Im Normalfall hast du erneut 2 Jahre Gewährleistung auf diese Scheinwerfer. Die Frage ist natürlich, wie du beweisen willst, dass nach 1 Jahr und 11 Monaten die Scheinwerfer bereits bei Gefahrübergang einen Mangel aufgewiesen haben - das ist nämlich der Knackpunkt.
      :fahren:
    • So liebe Leute,

      hatte auch beschlagenen Linsen, diese wurden nun endlich bei mir getauscht. Nach meiner Information ist das ein offizieller Reklamationsgrund seit Aug. 2016, aber laut Werkstatt erst seit Dez. 2016, egal...
      Nach dem Tausch stelle ich fest, dass die Scheinwerfer im Vergleich zu den alten total anders eingestellt sind. Also bin ich am nächsten Tag noch einmal hin. Die Aussage der Werkstatt, links war tatsächlich nicht richtig eingestellt. Konnten sie sich nicht erklären, wie das passieren konnte. Gut, also fahre ich nach hause und stelle leider keine Besserung fest. Nun fühle ich mich langsam echt verarscht, weil ich das im Vergleich zu meinen alten Scheinwerfern nicht nachvollziehen kann. Ich würde jetzt gerne mal eure Meinung/Erfahrung hören.
      Unten die aktuelle Einstellung vom linken Scheinwerfer, der die Probleme macht und viel tiefer als vorher ist.
      Laut Aussage der Werkstatt ist alle in Ordnung, aber im Vergleich zu meinen Alten sehe ich das nicht so. Ich werde noch einmal ein Foto nach dem Start machen, wo die Scheinwerfer ja kurz runter und nach außen fahren. Dabei sieht man das Lichtbild extrem. Vorher war der Lichtpegel einfach gleichmäßig. Bei Bild 2 sieht man den Unterschied.

      Dateien
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      • 2.jpg

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      • 3.jpg

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    • Der linke Scheinwerfer ist immer minimal tiefer eingestellt wegen dem Rechtsverkehr!

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mystto17 ()

    • Hi !

      also meine (Bjr. 2015/11, DLA) sind gleich hoch. Genau wie beim Peugeot 508, beim Golf 6 und Golf 4 jeweils alle mit Xenon waren beide auf gleichem Level.

      Das der Gegenverkehr nicht geblendet wird übernimmt ja die Hell-Dunkelgrenze ansich meiner Meinung nach?!

      ___________
      Grüße,
      Marco
    • hi.
      also beide Scheinis haben die gleich Grundhöheneinstellung, um den Gegeverkehr nicht zu blenden gibt es die asymmetrisch
      Lichtkegelabblenkung dh. Lichtkegel links flach und nach rechts ansteigend, wenn das nicht so ist, dann stimmt die Einstellung nicht!!

      Und bei Beladungszustand Fz. sorgen Sensoren an Vorder. und Hinterachse in Verbindung mit den E Motoren Scheinwerferlinsen re.+li. für die immer richtig eingestellte Lichthöhe , als wäre das Fz. nicht beladen z.b.

      Die gleich Höhe kann man sehr gut vor einen Garagentor überprüfen, ob die Grundhöhe stimmt am besten mit ein Lichteinstellgerät (Werkstatt)

      Sollte die Grundhöhe re.+li. unterschiedlich sein dann kann der Gegenverkehr geblendet werden und darauf gibt es Reaktionen, aber spätestens bei TÜV Termin wird das beanstandet!

      Ciao
      Thomas

    • crankdoc schrieb:

      Hallo

      Hier in D ist assymetrisches Abblendlicht Vorschrift. Bei einen symmetrischen Lichtkegel vor dem Fahrzeug müsste man ja dann auch nicht umstellen/maskieren für Linksverkehr.

      Gruß
      Rolf
      Hey Rolf,

      da ich dieses Problem damals beim Golf 6 schon hatte, wurde das mal auf Motor-Talk durchgekaut. Anbei die Skizze die ich damals hochgeladen hatte.

      So wie es unten aussieht, war es dann bei jedem Fahrzeug mit Xenon das ich hatte.

      207557724-w470-h259.jpg

      je weiter sich das Licht vom Fahrzeug entfernt desto mehr geht es dann in "eine" asymetrische Hell-Dunkelgrenze über.
      ___________
      Grüße,
      Marco
    • crankdoc schrieb:

      Hallo Marco

      Ein Darstellung dieser Art kannte ich noch nicht. Mir ist eher die Sicht von oben auf den beleuchteten Bereich bekannt. Und da zeigt sich deutlich die reduzierte Leuchtweite links ab der Mitte.

      IMG_5273.JPG
      hier mal eins meiner kurzen Videos, kurz nachdem das Licht angeht sieht man bei der Kalibrierung das beide Scheinwerfer auf gleicher Höhe ansich stehen. Dennoch ist das asymetrische Licht für den Gegenverkehr gegeben.

      ___________
      Grüße,
      Marco
    • völlig richtig, und wenn man sich das am Licheinstellgerät mal anschaut sieht das bei beiden SW gleich aus im besten Fall,

      nur in der mittel des Lichkegels überlagert der linke SW den rechten SW somit ist die symetrische line nur bei den linken zu erkennen.

      wer das nicht gleibt kann ja den linken SW abkelmmen und wird sehen das der rechte SW die gleich Ausleuchtung hat wie der linke.