Leute, bei mir sieht der Scheinwerfer genauso aus. Ich bin zum VW Autohaus ( Dort habe ich das Auto nicht gekauft ) und wollte sehen ob die es über die Garantie oder über Kulanz laufen lassen können. Fehlanzeige! Kulanz macht VW nicht und in der Garantie ist das anscheinend auch nicht drin.
Also beim Händler angerufen. Der wollte davon nichts wissen und hat abgewimmelt: Solange der Scheinwerfer leuchtet ist doch alles ok. Garantie und Kulanz auch hier Möp.
So, das Auto habe ich noch kein halbes Jahr ( 5 Monate ). Wie seht ihr meine Chancen das über die Beweislastumkehr laufen zu lassen. Ist das ein Sachmangel?
