also ich hab meine neue Bremse ja komplett von 4yourdrive / Riedel und bin sehr zufrieden.
Netter Kontakt, Schnelle und sachliche Antworten auf Fragen und sehr schnelle Lieferung. Hab Freitag bestellt und am Montag wurde das Paket per DHL schon zugestellt. Alles war sehr gut und geschützt verpackt, die Sattel hatten Aufkleber mit TN und Verbauseite.
IMG_5960.jpeg
Ich kann nix negatives berichten und würde wieder von 4yourdrive kaufen.
Welcher Hersteller für Bremsanlage ist zu empfehlen ?
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Nur ist die frage, wie finde ich es heraus welche Klötze und Scheiben ich benötige.
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Eine sehr schwierige Frage. Schade, dass die im Forum nie beantwortet wurde, weil sonst würdest du die Antwort wissen.
Codierungen + Nachrüstungen + Umbauten im Rhein/Main Gebiet (+ remote deutschlandweit) möglich
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Ich meinte 4youdrive das ich nirgends daten vom Auto eingeben kann.
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Am besten den Anbieter kontaktieren und über deine FIN bestellen. So kannst du dir sicher sein, dass das passt.
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Hit. schrieb:
Original VW ist das schon, aber entgegen der Deklaration nicht neu, sondern aus einem Neufahrzeug demontiert.
Laut meinem Verständnis müsste man das daher "gebraucht" nennen.
Sonst gibt's keinen Haken.
Bei VW kann man auch überholte erwerben, wenn ich mir die Seite von denen so ansehe wirken die neu.
Suche derzeit selbst, und da ist es durchaus interessant wenn man zwei Sättel inkl. Träger für knapp 90 Euro bekommt. VW selbst deutlich mehr bezahlt.
nen TRW Sattel allein überarbeitet bei 50 Euro aufwärts los geht.
Hab den Shop auch eben ne Mail gesendet, zwecks Erklärung wie die Preise zustande kommen.
Aber mit der Verwertung hab ich gute Erfahrungen, stammt vor Jahren ne gebrauchte Heckklappe her. -
Nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Auch wenn ein Teil unbenutzt ist und nur aus einem Neufahrzeug demontiert wurde, gilt es nicht mehr als „neu“. Denn:
Es war bereits verbaut, also technisch nicht mehr im „Neuzustand“, wie das Gesetz es verlangt.
Ein „neues Teil“ darf keinerlei Einbau, Benutzung oder Montage erfahren haben.
Laut § 434 BGB und gefestigter Rechtsprechung muss ein „neues“ Teil vollständig unbenutzt und originalverpackt sein.
Solche Teile korrekt zu bezeichnen, wäre z. B.:
„aus Neufahrzeug demontiert“
„neuwertig, unbenutzt, aber verbaut gewesen“
„demontiert – kein Neuteil“
Generalüberholt (oder „überholt“, „refurbished“) ist erlaubt – aber:
Es muss klar und ehrlich so bezeichnet sein – nicht als „neu“.
Die Überholung muss fachgerecht durchgeführt worden sein.
Es darf kein Eindruck entstehen, dass es sich um ein fabrikneues Teil handelt.
Oft wird bei professionell überholten Teilen auch ein Hinweis wie „Austauschteil“ oder „Remanufactured“ verwendet – z. B. bei VW, Bosch, TRW etc.
Dass die Preise gut sind, habe ich nicht angezweifelt. Es geht lediglich darum, dass der Händler die Teile als „neu“ bezeichnet, obwohl diese laut Bildern bereits verbaut waren.
Woher die Teile stammen, ist auch kein Geheimnis. Das sind meist Testfahrzeuge, mit wenigen km, die laut VW nicht verkauft werden dürfen. Deswegen werden diese bei Verwertern geschlachtet und einzeln verkauft.
Ich möchte den Händler auch nicht schlechtreden. Der Preis zum gelieferten Zustand ist absolut fair. Lediglich die Aussage „neu“ ist ein unfairer Wettbewerbsvorteil, welchen sie eigentlich nicht notwendig haben.Codierungen + Nachrüstungen + Umbauten im Rhein/Main Gebiet (+ remote deutschlandweit) möglich
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