Kein TÜV wegen dynamischer Spiegelblinker

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      Kenn einen sehr gut bei der Dekra. Die dynamischen Spiegelblinker von Osram sind absolut kein Problem. Hab die auch schon so viele Jahre bei beiden Gölfen.

      Außerdem gibt es die offiziell von VW als Nachrüstung, also bauen die die VW Werkstätten sogar ein.

      Und das Blinken ist ja identisch, auch von der Geschwindigkeit her...



      Erinnert mich damals an Golf 4 Zeiten, da haben wir unten das Tagfahrlicht von Hella nachgerüstet. Da wurden wir von der Polizei angehalten, weil wir angeblich nur mit Neblern rum fahren.
      Da mussten wir den Polizisten erklären dass es Tagfahrlicht ist und es gar nicht möglich ist, nur mit Neblern rum zu fahren, weil da das Standlicht mit leuchtet.....

      Der Golf Variant --> Der Golf unter den Kombis ! :thumbsup:
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      TheNyan schrieb:

      Was haben die zu dem Zettel von Osram gesagt, der den Blinkern beiliegt?
      der wäre nicht als "Nachweis" ausreichend. Wobei ich das nachvollziehe, der Zettel ist nicht maßgeblich, sondern die ordnungsgemäße E-Prüfnummer auf dem Blinkerglas, aber die ist ja vorhanden. Schön, dass ich damit bereits über 100k durch Europa gefahren bin und zweimal durch den TÜV. Wobei bei letzterem immer gesagt wird, "mag sein, die haben das nicht gesehen". Wenn bei so einem sicherheitsrelevanten Teil wie dem Blinker nicht reagiert wird, wofür ist der ganze Zirkus der technischen Prüfung dann gut?
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      de50ae schrieb:

      Die ECE-R6 legt hier eine Abweichung zum normalen Aufleuchtverhalten speziell für die vorderen und hinteren Blinker vor. Da diese explizit erwähnt werden, ist doch klar, das es daher nicht für alle anderen auch gilt.
      Ich habe den Eindruck, dass hier viele, auch Polizei und Prüfer, die Regelungen missinterpretieren. 5.6. regelt vorn und hinten und nicht Seite. Zu den Seitenblinkern gibt es keine expliziten Vorgaben was das Blinkverhalten betrifft, nur die genannten Punkte (Lichtfarbe, Frequenz, Mindestlichtstärke, und Sichtbarkeit aus vorgeschriebenen Winkeln) werden behandelt. Es steht dort aber nicht, dass diese Seitenblinker nur als ganzes auf einmal blinken dürfen. Das ist schlicht nicht festgelegt. Die Spiegelblinker sind laut Zertifikat als gesamte "einzelne Lichtquelle" ausgeführt. Daher steht auch im Zertifikat des NSAI aus Irland unter "Sequential activation of light sources" ein "No". Würde logisch Sinn machen. Wenn nur eine Quelle da ist, kann ich auch nichts sequentiell aktivieren. Wie gesagt, ich warte jetzt erstmal die Rechtsberatung des ADAC ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ferryfreak ()

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      ferryfreak schrieb:

      Moin allerseits,

      ich hatte gestern mit meinem G7 Variant das zweifelhafte Vergnügen einer "anlassbezogenen Verkehrskontrolle" durch die örtliche Polizei (Kreis Segeberg).
      Schön, dass sich die Wortmarke Polizei, aka Pozilei, aka Hartgeldnutten eines Wokoregimes, um die wirklich wichtigen Verbrechen/Straftaten kümmert, statt so belanglosem Sch..., wie innere Sicherheit. :facepalm: :fuck:

      Ironiemodus off! :D

      Peanuts, easy peasy

      https://ao-auto-tech.top/

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      Wenn man eine e Nummer sieht muss das ja nicht gleich bedeuten dass damit alles erledigt ist. Auch solche Bauteile lassen sich noch verändern. Beispiel. ein Auspuff wird nachträglich leergeräumt. Bremsscheiben werden nachträglich unter der Bohrmaschine gelocht usw.
      Also geht der Beamte davon aus dass die Blinker anders angesteuert werden und das Schriftstück verfälscht ist.

      Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
      Golf Sportsvan 1,6 TDI

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      Hatte am G 7.5 auch die Dynamischen und mehrmal in einer Kontrolle gewesen. Keine beanstandung von der Rennleitung.

      Sogar keine Beanstandung dem Golf 8 R Lenkrad das im Golf 7.5 verflanzt hatte :D
      Wo ich immer da so etwas bedenken hatte.

      Einmal als 4 Beamten my Wolf auf links gedreht hatten. Und mein 2 zeiler Eintragungen Schein unter die Lupe genommen haben.
      Haben die doch tatsächlich die Nr gesucht der Chip box. Da ja Chippen lassen hatte.
      Muste den doch tatsächlich freundlichst aufklären. Guter man es ist Softwar Chipptuning. Zu dem ist es im Schein Eingetragen. Und somit werden sie keine Nummer finden.
      Haben mich mit grossen überraschten Augen stutzig angeschaut.

      Was bemöngelt wurde. Nicht das G 8 Lenkrad. Sondern die Reflecktoren hinten. Die leicht dunkler foliert hatte. Aber ok vor Ort die folie abgezogen und durfte dann weiter fahren.

      Zum schluss ein Lob für das schöne Dezente umbau bekommen.

      https://www.golf7freunde.de/index.php/Thread/9842-Meine-Nachr%C3%BCstung-am-Golf-7-Limo-FL-2017/?postID=199420

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      ferryfreak schrieb:

      de50ae schrieb:

      Die ECE-R6 legt hier eine Abweichung zum normalen Aufleuchtverhalten speziell für die vorderen und hinteren Blinker vor. Da diese explizit erwähnt werden, ist doch klar, das es daher nicht für alle anderen auch gilt.
      Ich habe den Eindruck, dass hier viele, auch Polizei und Prüfer, die Regelungen missinterpretieren. 5.6. regelt vorn und hinten und nicht Seite. Zu den Seitenblinkern gibt es keine expliziten Vorgaben was das Blinkverhalten betrifft, nur die genannten Punkte (Lichtfarbe, Frequenz, Mindestlichtstärke, und Sichtbarkeit aus vorgeschriebenen Winkeln) werden behandelt. Es steht dort aber nicht, dass diese Seitenblinker nur als ganzes auf einmal blinken dürfen. Das ist schlicht nicht festgelegt. Die Spiegelblinker sind laut Zertifikat als gesamte "einzelne Lichtquelle" ausgeführt. Daher steht auch im Zertifikat des NSAI aus Irland unter "Sequential activation of light sources" ein "No". Würde logisch Sinn machen. Wenn nur eine Quelle da ist, kann ich auch nichts sequentiell aktivieren. Wie gesagt, ich warte jetzt erstmal die Rechtsberatung des ADAC ab.

      Ich kann mir höchstens vorstellen, dass Osram es über einen "Trick" gemacht hat, dass die ECE bei Leuchtmitteln vorschreibt, dass spätestens nach 200ms die volle Leuchtkraft erreicht sein muss. Das zielte eigentlich mal auf Glühlampen ab, ist aber nicht auf diese beschränkt. Darüber könnte man halt auch künstlich LEDs hochrampen oder halt als eine Lichtquelle langsam nacheinander aufleuchten lassen.

      Aber das ist nur eine Vermutung, wie sie es rechtlich beschrieben haben.

      VW Golf 7 Variant Highline 2.0TDI DSG (gebaut am 19.03.2015)