Kein TÜV wegen dynamischer Spiegelblinker

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    • Sequential activation of light sources
      (see paragraph 5.6. of this Regulation): No
      Sagt alles... Sind nicht als dynamische Blinker zugelassen worden.

      VW Golf 7 Variant Highline 2.0TDI DSG (gebaut am 19.03.2015)

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    • Guten Tag die Herrschaften,
      ich habe mich hier angemeldet, denn mein KFZ ist gestern wegen nachgerüsteter, dynamischer Spiegelblinker durch den TÜV gerasselt.
      Und nur deswegen.

      Bin in Auseinandersetzungen mit dem TÜV, weil die Spiegelblinker zum einen sehr schön sind und außerdem auch nicht ganz günstig waren, Einbau/ Ausbau ist außerdem eine gehörige Fummelei.

      Die Stellungnahme des TÜV bisher:

      "Der angehängte Prüfbericht ist eine Prüfung gemäß ECE-Regelung ECE-R10 für die elektromagnetische Verträglichkeit des Bauteils. Dieser Prüfbericht macht allerdings keine Aussage über die Eignung des Bauteils als seitlicher Fahrtrichtungsanzeiger oder lediglich über die elektromagnetische Verträglichkeit des Bauteils. Diesbezüglich muss ein weiterer Prüfbericht bezüglich der Einhaltung der Vorschriften der ECE-Regelung ECE-R6 für zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 und 6 vorliegen."

      Der Verkäufer ist ganz klar der Meinung, dass die Teile zulässig sind.

      Ich habe immer noch keine Klarheit in der Sache und eigentlich auch keine Zeit/ Nerven.

      Hat jemand eine klare Meinung zu der Sache und kann sie begründen ?

    • Dann tu ihm den Gefallen,und bau die Originalen ein. Das sind für ungeübte 10min. je Seite. Danach wieder die dynamischen rein,und Du hast wieder 2 Jahre Ruhe. Zu einem anderen Tüv jetzt zu fahren ist zu teuer, denn da mußst Du ja wieder voll bezahlen. Dich jetzt mit dem Tüvprüfer anlegen bringt nix, denn das kostet nur Deine Nerven.

    • Ich habe für den TÜV bisher nichts bezahlt.

      Möchte aber vor allem Klarheit in der Sache. Das ist nicht mehr normal. Willkommen in Deutschland.
      Meine haben auch R06 und R10. Ich habe 24 Seiten Gutachten.

      Ich habe noch mal einen Termin und werde berichten.

      Damit muss ich mich tagelang beschäftigen...haben wir keine anderen Probleme in Deutschland?
      Dann ist ja alles gut.

    • Rocki schrieb:

      Dann tu ihm den Gefallen,und bau die Originalen ein. Das sind für ungeübte 10min. je Seite. Danach wieder die dynamischen rein,und Du hast wieder 2 Jahre Ruhe. Zu einem anderen Tüv jetzt zu fahren ist zu teuer, denn da mußst Du ja wieder voll bezahlen. Dich jetzt mit dem Tüvprüfer anlegen bringt nix, denn das kostet nur Deine Nerven.

      Du irrst dich übrigens;

      - ursprünglich wollte ich die Spiegelkappen ersetzen, weil sie Schrammen hatten
      - daraufhin ist mir am Blinker ein Teil abgebrochen !! Die Dinger sind nämlich echt empfindlich
      - daraufhin dachte ich mir, bau moderne, schöne Blinker ein
      - jetzt komme ich nicht durch den TÜV; LOL

      :facepalm:
    • romeon schrieb:

      Christsch schrieb:

      Du irrst dich übrigens;
      Und worin irrt sich nun @Rocki ? :)

      Darin, dass man die in 10 Min wechseln kann. Ich fand das nicht so einfach.
      Dieser Plastikkram bricht leicht ab...

      Außerdem kann ich nicht mit unzulässigen Blinkern herumfahren; was ist, wenn etwas passiert?
      Ich werde der Sache jetzt nachgehen und das Ergebnis dann hier schreiben.

      Zur Not baue ich halt die Originale wieder ein.

      Wenn ich den TÜV-Prüfer richtig verstanden habe, ist er der Meinung, dass "wischende" Seitenblinker an diesem Fahrzeug grundsätzlich nicht erlaubt sind.
      Also vorne schon, aber nicht an den Spiegeln.
    • ich bin ja nun auch kein Profi, aber dann würde ich doch mal da ansetzen:

      Christsch schrieb:

      Die Stellungnahme des TÜV bisher:
      "Der angehängte Prüfbericht ist eine Prüfung gemäß ECE-Regelung ECE-R10 für die elektromagnetische Verträglichkeit des Bauteils. Dieser Prüfbericht macht allerdings keine Aussage über die Eignung des Bauteils als seitlicher Fahrtrichtungsanzeiger oder lediglich über die elektromagnetische Verträglichkeit des Bauteils. Diesbezüglich muss ein weiterer Prüfbericht bezüglich der Einhaltung der Vorschriften der ECE-Regelung ECE-R6 für zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 und 6 vorliegen."
      Kat.5 & 6 bezieht sich nur auf die Lichtstärke und ist hierfür nicht ausschlaggebend.

      Christsch schrieb:

      Meine haben auch R06 und R10. Ich habe 24 Seiten Gutachten.

      Ich habe noch mal einen Termin und werde berichten.
      Edit: also wird in deinem Gutachten nur R10 erwähnt und das Gutachten mit R6 fehlt dir. Müsste mal gucken, was Osram da mitgeliefert hat.

      Christsch schrieb:

      Darin, dass man die in 10 Min wechseln kann. Ich fand das nicht so einfach.
      Dieser Plastikkram bricht leicht ab...
      bei mir hat das glaub auch nicht viel länger gedauert (Osram Blinker dynamisch) und ich habe dabei noch alles schön geputzt. Wenn man sich an den YT Videos orientiert, sollte da eigentlich nicht viel schiefgehen können.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von romeon ()

    • Ich hatte bei den Osram KEINERLEI Probleme beim TÜV!

      Golf 7 GTD "Bulldoggen und Cane Corso Taxi", Baujahr 2017, Carbon Steel Gray Metallic, SLS Stage II

      Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

      Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II

      VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

      PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

    • Mein ursprünglicher Beitrag und dessen Aussage ist zum Thema wegen grundlegender Änderung der Sachlage hier nicht angebracht.
      Ganz falsch ist er aber trotzdem nicht. Erfahrungen von mir selbst und anderen bestätigen dies.

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von crankdoc () aus folgendem Grund: Korrektur