Garantie auch bei Inspektionen in einer freien Werkstatt?

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    • Garantie auch bei Inspektionen in einer freien Werkstatt?

      Guten Abend,
      ich bin neu hier und habe bisher nichts gefunden, was meine Frage beantwortet!

      Ich habe im Februar d. J. einen gebrauchten VW Golf VII Sportsvan 1.0 TSI, EZ: 11/2019, gekauft. Der Sportsvan hat eine Anschlussgarantie von drei Jahren. Nun wird die bevorstehende Inspektion mit Ölwechsel auf dem Display angezeigt.

      Meine Frage: Muss die Inspektion in einer VW-Werkstatt durchgeführt werden oder kann sie auch in einer anderen Markenwerkstatt nach den Herstellerangaben von VW gemacht werden?
      Wie ist die Rechtslage und wie sind Eure Erfahrungen?

      LG Robert M.

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    • Grundsätzlich kannst du die Inspektion/Service in jeder Freien Werkstätte nach den Herstellervorgaben durchführen lassen und die Garantie bleibt erhalten.
      Die Werkstätte bestätigt die durchgeführten Arbeiten im Scheckheft und das Thema ist erledigt.

      Zu einer anderen Markenwerkstatt (Mazda, Opel, Peugeot) würde ich damit nicht gehen, eine verlässliche freie Werkstätte tuts genauso und dort hat man oft sogar die bessere Betreuung.

    • NeuerGolfer schrieb:

      In meinem VW-Autohaus liegt eine Info, dass man Garantie-Leistungen für Skoda nicht mehr durchführen kann, da die "Vorgaben" von Skoda nicht mehr erfüllt werden können.
      Ist ja klar das man die Kunden Konzernintern zum richtigen Partner lenken möchte.
      Das die Vorgaben sich zwischen einem Golf Kombi und einem Octavia Kombi sich so dermaßen unterscheiden wird aber kaum logisch erklärbar sein... zumal man in gesamten Konzern die Bodengruppen, Achsen, Motoren, etc., baugleich hält im die Herstellungskosten zu drücken...
    • Laut EU Recht kann man in jede Werkstatt, wenn der Service/ die Inspektion nach Herstellervorgaben gemacht und dokumentiert wird.
      Garantieleistungen sind nicht davon betroffen.

      Was davon betroffen ist, ist die Mobilitätsgarantie .
      Die bekommt man nur, wenn man den Service bei einem Vertragspartner machen lässt und verlängert sich dadurch um weitere 24 Monate.

      Jetzt muss man abwägen, ob einen das Wert ist.
      Finde die Mobilitätsgarantie eigentlich ganz gut und auch recht umfangreich.

      Musste sie aber, zum Glück, erst einmal in Anspruch nehmen. Da wurde der "Dicke" huckepack genommen, wegen defekter WaPu.

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

    • Beim Golf 7 sind das maximal 12 Monate. :)

      Codierungen + Nachrüstungen + Umbauten im Rhein/Main Gebiet (+ remote deutschlandweit) möglich
      Erstellen von Rückleuchten Adapterkabel (einfache Montage ohne Nutzung von BCM)
      Navigation/Radio Freischaltungen (Aktivieren von AppConnect / Sprachsteuerung / Patch / VIM / uvm ...)

    • Quelle VW.

      Verlängerte Gültigkeit durch regelmäßigen Service:
      Die Mobilitätsgarantie gilt automatisch bis zum ersten vorgeschriebenen Service und verlängert sich, wenn Sie diesen immer wieder bei einem autorisierten Volkswagen Partner durchführen lassen.


      Ergo, alle 30000km oder 2 Jahre ;) .

      mobilitaetsgarantie.html

      Bitte nicht Service und Inspektion verwechseln.

      Aber egal, da man ja eh mindestens einmal im Jahr hin muss :) , oder halt darauf verzichtet.

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bluetdi298 ()

    • Hier wird mal wieder kräftig Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung durcheinander gebracht.

      Die gesetzliche Gewährleistung wird durch ein Service in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben nicht beeinträchtigt.

      Bei Garantie und Kulanz sind alle Hersteller recht pingelig und es steht auch in den Verträgen, das Service beim Freundlichen gemacht werden muss.

      VW Golf 7 Variant Highline 2.0TDI DSG (gebaut am 19.03.2015)

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    • Garantie und Kulanz kannst du aber auch nicht so einfach in einem Satz nennen.
      So wie ich das verstehe geht es hier um eine verlängert Garantie auf 5 Jahre, die mit dem Neuwagen verkauft wurde.
      Die bleibt meines Wissens auch bei Inspektionen nach Herstellervorgaben in freien Werkstätten erhalten und ist der normalen Garantie von 2 Jahren ebenbürtig.
      Jedenfalls hat mir Volkswagen das auf Anfrage so geschrieben.
      Meine neue Freie Werkstatt ist eine alte VW Werkstatt und macht nach wie vor einen super Job.
      Und nach den fünf Jahren kann man über Kulanz reden...
      Garantiefälle muss man natürlich über die Vertragswerkstatt abwickeln.
      Das Thema Mobilitätsgarantie hat bluetdi289 ja schon super beschrieben. Die gibt es in der Freien nicht automatisch.

    • de50ae schrieb:

      Bei Garantie und Kulanz sind alle Hersteller recht pingelig und es steht auch in den Verträgen, das Service beim Freundlichen gemacht werden muss.
      Genau DAS ist es!
      Du kannst den Service auch in anderen Werkstätten machen lassen, aber VW (und andere auch!) sucht bei Kulanzansprüchen das Haar in der Suppe, um irgendwelche Dinge nicht machen zu müssen.

      Das geht schon bei nicht zeitgerecht durchgeführten Service-Wartungen im VW Autohaus (also Zeitpunkt der Inspektion zu spät gemacht).
      Was denkst du, wie VW sich freut, wenn sie im Serviceheft sehen, dass nicht alles im VW AH erledigt wurde.

      Meine Erfahrung: ich würde es nicht machen und innerhalb der Garantie nur zu VW gehen.

      (In eigener Sache: Bei mir im Ort ist das ansässige VW Autohaus gar nicht so teuer, wie man denkt.)