Rahmen verzogen?

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    • Rahmen verzogen?

      Guten Abend,

      bei meinem gebraucht gekauften Golf 7 war mir bewusst, dass dieser einen instandgesetzten Frontschaden an der linken Seite hatte.
      Heute habe ich mal den Stoßfänger abgebaut und mir ist dabei aufgefallen, dass die Aufnahme für den Schlossträger am Rahmen (siehe Anhang) unten leicht verbogen ist.
      Könnte es nun sein, dass das Fahrzeug tatsächlich mehr abbekommen hat und gegebenenfalls später noch Probleme auftauchen können?
      Soweit fährt es sich ganz normal und macht keinerlei macken...

      Dateien
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    • einsjott6 schrieb:

      Lass bei einem :) Deiner Wahl mittels FIN die Reparaturhistorie checken.
      Ist das bei VW wirklich anders als bei BMW, wo man an diese Infos gemäß etlichen Erfahrungsberichten in Foren nicht dran kommt? Die Herausgabe wird dort jedenfalls zu 99 % mit der Begründung "Datenschutz" verweigert.

      Über den Sinn gab es auch im BMW-Syndikat erst kürzlich wieder eine hitzige Debatte...
    • Habe auch noch nie Probleme gehabt etwas über die Historie, meiner VW's, in Erfahrung zu bringen.
      Es gab zwar auch nie was, aber selbst das wurde bereitwillig preisgegeben ;) .

      Einfach nur ganz höflich fragen und dann sollte es klappen.

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

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    • Danke für die eindeutigen Antworten. Finde ich trotzdem krass.
      Ich war selbst noch nie in der Lage. Aber bei BMW wird da wie gesagt gaaanz anders mit umgegangen. Im BMW-Syndikat-Forum echauffieren sich jedenfalls regelmäßig Leute da drüber, überhaupt keine Auskunft, also auch keine mündliche mit der Begründung "Datenschutz" zu bekommen...
      Und den Frust kann ich vollkommen nachvollziehen!

      Ich persönlich bin ja der Meinung, dass solche Infos dem nachweislichen, aktuellen Eigentümer zustehen.
      Ich meine, wer wird denn hier geschützt? Einzig der Vorbesitzer bzw. Verkäufer, der eventuell einen Mangel verheimlicht. Das ist ähnlich zu der Dash-Cam-Thematik. Die "Schutzbedürftigkeit" mancher will sich mir jedenfalls nicht so richtig erschließen...