Fährt jemand 8,5jX20 ET 45 mit 225/30 R20

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    • Fährt jemand 8,5jX20 ET 45 mit 225/30 R20

      Hallo Golffreunde

      Ich hab ein Problem
      Ich habe mir einen Satz 8,5jX20 gekauft und Reifen 225/30R20 wie im Gutachten montiert .
      Heute beim Tüv keine Eintragung weil mir eine Reifen Montierbarkeitsbescheinigung fehlt .
      Hat davon schon mal jemand gehört?
      Oder wer hat die Rad/Reifenkombi eingetragen?
      Sonst passt alles.
      Vielen Dank

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sascha75 ()

    • Wenn der Reifen im Gutachten steht, brauchst du auch keine Bescheinigung dazu. Die TÜVer werden immer unfähiger, such dir einen anderen.

      Eine Reifenfreigabe würdest du nur brauchen (+ Impact Test Gutachten) wenn du eine andere Reifengröße auf einer OEM Felge fahren willst.

      Dein Felgengutachten deckt die Prüfung dieser Reifengrößen aber bereits ab.

      Edit: davon abgesehen, sieht dein Auto aus wie so ein Hotwheels Spielzeug :D

    • G7kult schrieb:

      Tatsächlich benötigts du beim 225/30R20 eine Freigabe des Reifenherstellers für die Felgengröße 8,5 !!! Dies ist aber auch jedem Reifenhändler bekannt.
      So ein Schmarrn!
      225 ist auf 8,5" zwar zwar die minimale Größe, aber immer noch in der ETRTO-Norm.

      Und ein Gutachten egalisiert das wie @koenigdom schon gesagt hat obendrauf.
    • Lennox-89 schrieb:

      G7kult schrieb:

      Tatsächlich benötigts du beim 225/30R20 eine Freigabe des Reifenherstellers für die Felgengröße 8,5 !!! Dies ist aber auch jedem Reifenhändler bekannt.
      So ein Schmarrn!225 ist auf 8,5" zwar zwar die minimale Größe, aber immer noch in der ETRTO-Norm.

      Und ein Gutachten egalisiert das wie @koenigdom schon gesagt hat obendrauf.
      Ich will nicht unhöflich sein, aber Tatsachen als Schmarrn zu bezeichnen, ist dann doch die falsche Aussage. Der Großteil der Reifenhersteller erteilt dem 225/30R20 nur für 8,0J eine Freigabe. Radsturz und Maulbreite haben einen Einfluss auf die Reifentragkraft, daher auch der Hinweis im Teilegutachten bei Verwendung der Felge mit 8,5J Maulbreite eine Freigabe des Reifenherstellers einzuholen. Und noch ein Hinweis, ein Gutachten egalisiert nicht, sondern schafft eine Basis und Arbeitsunterlage für den abnehmenden Prüfer bzw. Sachverständigen.
    • Es gibt in jedem Gutachten geprüfte Reifengrößen und die dazugehörigen reifenbezogenen Hinweise. Wenn es im Gutachten keine Auflagen dazu gibt, dann sind auch keine weiteren Dokumente erforderlich. Pauschal zu sagen der Reifen benötigt eine Freigabe, ist ebenso falsch. Anders siehts aus, wenns mit der Traglast, Vmax, Sturz über 2° usw. knapp wird.

      Deshalb lässt sich z.B. am Golf 7 R auch kein 225/30 R20 Reifen fahren... weil sichs an der VA mit der Traglast nicht ausgeht.

      @G7kult Du könntest schön langsam mal sagen für welche Firma du hier schreibst. Lowart? Die haben mir nämlich auch schon per Mail bewiesen, dass sie oft keine Ahnung haben

    • koenigdom schrieb:

      Es gibt in jedem Gutachten geprüfte Reifengrößen und die dazugehörigen reifenbezogenen Hinweise. Wenn es im Gutachten keine Auflagen dazu gibt, dann sind auch keine weiteren Dokumente erforderlich. Pauschal zu sagen der Reifen benötigt eine Freigabe, ist ebenso falsch. Anders siehts aus, wenns mit der Traglast, Vmax, Sturz über 2° usw. knapp wird.

      Deshalb lässt sich z.B. am Golf 7 R auch kein 225/30 R20 Reifen fahren... weil sichs an der VA mit der Traglast nicht ausgeht.

      @G7kult Du könntest schön langsam mal sagen für welche Firma du hier schreibst. Die haben mir nämlich auch schon per Mail bewiesen, dass sie oft keine Ahnung haben
      Koenigdom, bitte sachlich bleiben. Hier will keiner nicht belegte Anschuldigungen lesen. Ich komme aus NÖ und arbeite seit 2 Jahren in einem großen Autohaus in Wien, kenne daher auch die angesprochene Firma, da wir dort das Eibach-Programm beziehen. Bitte auch Angriffe gegen Prüfer unterlassen, die sich an die im Gutachten angeführten Auflagen und Hinweise halten und berufen. Heute ist Tuning, da meine ich auch die Umrüstung von Rädern doch viel einfacher geworden. Denn die dazu erforderlichen Gutachten werden von den Anbietern Online gestellt und der Interessent kann sich vorher informieren welche Auflagen und Einschränkungen auf Ihn zukommen. Im Zweifelsfall kann er ja seinen Tuner vor Ort (bzw. Fachhändler, Autohaus usw.) zur Beratung heranziehen und diese Bauteile auch dort beziehen. Dadurch kann man die Verantwortung an den Lieferanten abtreten.
    • Lennox-89 schrieb:

      G7kult schrieb:

      Tatsächlich benötigts du beim 225/30R20 eine Freigabe des Reifenherstellers für die Felgengröße 8,5 !!! Dies ist aber auch jedem Reifenhändler bekannt.
      So ein Schmarrn!225 ist auf 8,5" zwar zwar die minimale Größe, aber immer noch in der ETRTO-Norm.

      Und ein Gutachten egalisiert das wie @koenigdom schon gesagt hat obendrauf.
      225/30R20 wird Standardmäßig auf 8J montiert, bei 8,5J ist die Nachweis einer Eignung vorzulegen. Der Großteil der Reifenhersteller gibt die Felgengröße 8,5 NICHT FREI, wenn ja, dann aber auch nur mit Auflagen und Einschränkungen. Die meisten 225/30R20-er Reifen haben eine Traglast von 515 kg (Index 85) und teilweise auch weniger. Da kann der Prüfer nicht darüber wegschauen. Ist nicht als böse Kritik gemeint, wenn ich darauf hinweise.
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    • Nochmal.
      ETRTO -> Norm -> Standard! -> 225 auf 8,5" passt danach -> Reifenfreigaben sind hier in keinster Weise notwendig. Es gibt auch keine Herstellerbindung und mit welchem Reifen ein Rad geprüft wurde findet auch in keinem Gutachten Erwähnung.

      Traglasten tangieren mich in dieser Betrachtung ohnehin nicht...
      Bitte erst lesen, denken, VERSTEHEN, dann antworten.

    • @sebbel: Mir brauchst du das ganz sicher nicht sagen. Das ist mir vollkommen klar. Du wirst in meinen Beiträgen auch nichts gegenteiliges finden.
      Bei den Aussagen von @G7kult ist das aber eben nicht der Fall. Es geht um genau diese pauschalen Äußerungen. Und die sind so wie sie gemacht wurden nun mal quatsch.
      Das ist auch von mir nicht böse gemeint, sondern nur ein nett gemeinter Hinweis.

    • @Lennox-89 nein eben nicht, ich meine dich. Du sagst ja ein 225er geht immer auf 8,5 nach ETRTO und das ist eben nicht so. Zudem schreibst du "Und ein Gutachten egalisiert das wie @koenigdom schon gesagt hat obendrauf."
      Und das ist ebenfalls nicht so, denn im Gutachten steht eben auch der Punkt 56G bei der Reifengröße dahinter und da steht unter 56G eindeutig "Es ist eine Bestätigung des Reifenhersteller über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich..." Es scheint anscheinend Reifenhersteller zugeben die ihren 225/30 R20 eben nicht für eine 8,5x20 freigeben.
      "Wer immer alles schlecht findet, dem sollte man beim suchen helfen"

      GTI TCR seit 03/2020

      Instagram > sebbel_tcr
    • Also ohne das ich nun im Detail die eine, noch die andere Seite bestätigen, oder kommentieren möchte. Aber diese Situation zeigt mal wieder ganz besonders "gut" wie beschissen es um dieses Thema Eintragungen, die Gesetzeslage, Transparenz und vor allem Einheitlich steht. Die einen so, die anderen so. Der eine Tüver so, der andere so. Der eine Hersteller so, der andere wiederum so. Und am Ende die Cops die eh am wenigsten wissen in der Regel und wenn die dann so, oder mal so vollziehen, dann ist das Geschrei groß. Herrlich dieses Hobby. Es macht immer mehr Freude. Wie ich die Tage schon schrieb. Solange es so abläuft, sind Eintragungen das Papier nicht wert auf dem sie stehen.