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Ich hab einen GTI Facelift und würde gerne die GTI TCR Frontlippe montieren. Bei einem originalen Ersatzteil für ein und das selbe Modell eines Herstellers benötigt man ja keine ABE, wie sieht es jedoch aus wenn man Teile unter den Modellen vermischt?
Du kannst dir alle Teile vom Golf 7 montieren, da die Genehmigung der Bauteile baureihenspezifisch erfolgt. Sonst müsste z.B. jede Rückleuchte für jedes Golf 7 Modell eigens geprüft und genehmigt werden, was unterm Strich einen viel zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde
Dagegen könnte sprechen das die Aerodynamik sich verändert.
Zb. ein Heckspoiler vom TCR wird den anpressdruck an der Hinterachse erhöhen und vorne verringern wenn dort die standartstoßstange verbleibt. Wenn müßte das ganze vorne und hinten zusammen passen.
Golf VII 1,0 TSI 110 ps Join
Golf Sportsvan 1,6 TDI
Das Problem hat so mancher beim Audi R8 4S, wenn man sich den Heckspoiler vom Plus nachrüstet. Da wirds ab 280 hopsig auf der Vorderachse... beim Golf ist sowas vollkommen zu vernachlässigen
Du kannst dir alle Teile vom Golf 7 montieren, da die Genehmigung der Bauteile baureihenspezifisch erfolgt. Sonst müsste z.B. jede Rückleuchte für jedes Golf 7 Modell eigens geprüft und genehmigt werden, was unterm Strich einen viel zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde
Da muss ich Veto einlegen, hier vermischt sich ganz gefährliches Halbwissen miteinander.
Rückleuchten besitzen E-Prüfzeichen, das bedeutet also, dass sie für diesen (Einsatz)Zweck geprüft und zugelassen sind. In diesem Fall als Rückleuchten, tatsächlich erstmal Fahrzeugunabhängig.
Teile, die nur bestimmten Fahrzeugmodellen (z.B. TCR) vorbehalten waren, besitzen keine Genehmigung an anderen Modellen (z.B. am R, oder 1.2 oder wasauchimmer). Die Typgenehmigungen werden Fahrzeugspezifisch (bzw. modellspezifisch) erteilt und umfassen alle Teile, die das Fahrzeug hat. Dementsprechend sind die Teile des TCR auch nur am TCR geprüft und auch nur für den TCR genehmigt.
Zum Querverbau von Ersatzteilen gibt es aus WOB folgende (eindeutige) Antwort:
Kundenservice WOB schrieb:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Freigabe für den Anbau einzelner Ersatzteile die nicht serienmäßig für Ihr Fahrzeug verwendet wurden, erteilen können. Ihr Vorhaben liesse sich allerdings in Absprache mit einer amtlich anerkannten Prüfstelle wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA per Einzelgutachten realisieren.
Es gibt glücklicherweise auch "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" aus WOB, welche man sich vom Kundenservice einholen kann. Damit wird die Eintragung einfacher gestaltet, weil damit seitens WOB bestätigt wird, dass das entsprechende Ersatzteil bereits (an einem anderem Modell) geprüft wurde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber keine ABE, die man sich ins Handschuhfach packen kann und dann bei Bedarf (Polizeikontrolle) vorzeigt, sondern sie dient viel mehr als Prüfgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen.
Es ist erstaunlich, wie sich diese Meinung "Originalteile braucht man nicht eintragen lassen" über Jahrzehnte hält. Wenn es danach geht, bräuchte man weder einen Bremsenumbau, noch einen Frontumbau oder gar Motorumbau eintragen lassen - "sind ja schließlich alles Originalteile".
Es ist ein Unterschied ob man sich das Abgas- und Geräuschverhalten verändert oder nur z.B. die Schweller. Dann dürftest du dir auch keine R-line Front an den Standart Golf schrauben. Darfst du aber, weil die Genehmigung das gesamte Fahrzeugmodell umfasst.
Mein R, 1.2 TSI Standart und 1.2 TSI R-line haben die selbe EG-Genehmigungsnummer, nirgendwo ist vermerkt welche Front oder Schweller an dem Fahrzeug verbaut sind.
Weil sie wie immer keine Ahnung haben, ich bekomm auch ständig dämliche Antworten von der WOB Technikabteilung die mir im Endeffekt nicht weiterhilft.
Bezüglich Bremse gibts ja auch wieder den Punkt: 7R Perfomance Scheibe an 7R Vorfacelift... Aussage TÜV „Was willst du mit dem Teil bei mir? Ist doch eine originale G7 Scheibe mit VW Teilenummer“
gibt es bzgl. dieser Thematik / Fragestellung denn nun eine verlässliche Aussage?
Müssen TCR-Anbauteile wie Dachspoilerlippe, Frontlippe, Heckdiffusor oder Seitenschweller nun über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und Vorführung bei einer Prüforganisation eingetragen werden?
Oder muss dies nicht, und wenn nicht, warum ?
(Bspw. "weil gleiche EG-Typgenehmigung" und das steht in Regelung XYZ)
der Golf 7 GTI hat, vermutlich wie alle Modelle der 7er Generation, zusammen mit dem Golf 7 TCR die gleiche Basis-Typgenehmigungsnummer, hier die *0623*.
Allerdings haben GTI und TCR eine andere Erweiterung der Basis-Typgenehmigungsnummer.
Der TCR hat, so zumindest mein Kenntnisstand, mindestens die Erweiterungen *41 ,und *44.
Mein 2018er 7.5 GTI PP hat jedoch die Erweiterung *33.
Nun kann das doch aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass ich Anbauteile der Erweiterung *41 aus dem Jahr 2019 stets eintragungsfrei/einfach so an jedes Golf 7 Modell schrauben kann, auch an meinen ein Jahr und acht Erweiterungen/Revisionen älteren GTI ?
Auch bezieht sich eine Erweiterung stets auf die Basis-Typgenehmigungsnummer, nicht auf andere Erweiterungen.
Das bedeutet, die *41 ist keine Erweiterung der *40, sondern eine unabhängige Erweiterungen der *0623*.
Damit haben die Anbauteile des TCR mit der *41 nichts mit meinem GTI mit der *33 zu tun.
Ich werden mal nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fragen und, sobald ich Antwort habe, hier berichten.