VW Sevilla Felgen auf normalen Golf7 Variant eintragungsfrei?

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    • VW Sevilla Felgen auf normalen Golf7 Variant eintragungsfrei?

      Hallo

      ich weiß nicht ob mir hier schon jemand mit ziemlicher Sicherheit sagen kann ob die oben genannte Felge auf einem VW Golf7 Variant ohne eintragung aufgezogen werden kann? da das normale Felgenmaß wohl im COC steht. Aber was der Unterschied wohl ist ist die Einpresstiefe Laut COC ist diese bei 18 Zoll mit 51 angegeben. Die Sevilla hat aufgrund der Bremsanlage ja nur 49 als Einpresstiefe. Daher ist dies derzeit für mich leider eine Unsicherheit ob dies zu Problemen beim Tüv führen könnte bzw. ob durch die geringere Einpresstiefe, es zu Problemen am Fahrwerk kommen könnte. Beispiel Federn usw. das es entsprechend schleifen bzw. anschlagen könnte.
      Daher falls jemand diesbezüglich genaueres weiß wäre ich sehr dankbar. konnte leider nicht wirklich was finden zu diesem Thema. Da es ja Original VW felgen sind, sollte es passen, aber die Einpresstiefe macht mir da doch derzeit etwas bedenken.
      Vielen Dank schon mal für die Hilfe vorab. :)

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    • Kurz und bündig: Nein, die Felge darfst du nicht ohne weiteres fahren.
      Eben aus besagtem Grund: Nicht in deinem COC -> nicht mit deinem Fahrzeug homologiert.

      Ausmachen würden die Räder aber nichts. Die Felgen würden weder innen noch außen irgendwo Schleifen und können dementsprechend verhältnismäßig einfach eingetragen werden.
      Dazu bedarf es aber der sogenannten Einzelabnahme.
      Kosten für Abnahme + Eintragung: ungefähr 100 bis 150 €.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • Ok danke schon mal für die Info. Dann kann ich dies entsprechend nochmal nun abklären. Ich wusste nur das meine Werkstatt mir auch dazu nur gesagt hatte das im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz erlöschen kann, falls da jemand dann mal nachhaken würde wenn ich diese Felgen einfach so jetzt montieren würde. Zwecks Rechtschreibung danke für den Hinweis. Allerdings gibt es da durchaus schlimmere Fälle was ich schon gesehen hatte :)

    • chris85wak schrieb:

      Ich wusste nur das meine Werkstatt mir auch dazu nur gesagt hatte das im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz erlöschen kann, falls da jemand dann mal nachhaken würde wenn ich diese Felgen einfach so jetzt montieren würde.
      Das mit dem Nachhaken ist immer relativ.
      Klar, im Normalfall kräht da kein Hahn danach. Ich bin mit einem ganz ähnlichen Fall zu meiner Fahranfängerzeit auch schon durch die HU gekommen.
      Heute weiß ich es halt besser:
      Für die Montage einer nicht mit dem Fahrzeug homologierten Felge hast du keine Betriebserlaubnis. Und ohne Betriebserlaubnis gibt es im Normalfall keinen Versicherungsschutz. Dass der TÜV die Kombi durchgewunken hat ändert da grundsätzlich nichts dran.
      Und das wiederum kann einem dann bei einem Unfall z. B. böse um die Ohren fliegen.
    • Ein TÜV-Prüfer hatte mir mal gesagt, problematisch wird es nur dann wenn nachgewiesen wird, dass der illegale Umbau ursächlich für den Unfall ist. Er hätte diesbezüglich schon öfter Gutachten schreiben müssen.
      Aber: Auf hoher See und vor Gericht ist man ...

      Wenn es eintragungsfähig ist, dann würde ich es eintragen lassen, fertig!