EINTRAGUNGEN, ÄNDERUNGSABNAHMEN & TÜV FRAGEN

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    • akretsche schrieb:

      42day schrieb:

      Und vom Schalldämpfer ?
      Da habe ich doch ein Bild verlinkt X/ das ist die EG vom Schalldämpfer
      So wie @koenigdom schon richtig geschrieben hat, hast du mir keine EG Nummer von der Anlagen gegeben. DAs Bild zeigt nur den Verwundungszweck vom Auspuff. Die EG nummer steht meistens auf dem 1. Blatt oder auf dem Auspuff.
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    • Grubsche schrieb:

      So in etwa war auch mein Wissensstand.
      Der Octavia Umbau mit einem RS3 Motor und einem DQ500 hat leider viele Nachteile dich ich nicht haben will. Deswegen bleibt das DSG bei einem DQ250. Die Kardanwelle kommt vom Octavia 2.0TDI, die Hinterachse ist 100%ig identisch vom Octavia Diesel zum Golf R.
      Was kostet so ein Abgasgutachten ca? Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass sich da viel ändern wird.
      Danke dir für den Support.
      ...kommt immer auf den Aufwand und die Abgasnorm des Prüffahrzeugs. Ein Abgasgutachten ist anicht mit einer AU zu verwechseln. Es kostet je nach Abgasnorm bis zu einem mittleren 4 stelligen Eurobereich. Die Abgaslabore haben seit dem Abgasskandal und WLTP Umstellung ordentlich zu tun da kann schon mal vorkommen, dass man mehrere Monate auf einen Termin warten muss.
    • Ich hab mal ne Frage zum Thema Schleifen wegen Tieferlegung. In Kontrollen, als auch bei Abnahmen werden Spuren im Inneren an den Plastikschalen ja immer seeeeehr dramatisch, nahezu tödlich dargestellt. Nun ist es ja so, dass viele Fahrzeuge serienmäßig mit OEM Fahrwerk und Rad-/Reifenkombi auch an die Schalen kommen. Zwar ist es meist wenn man wirklich hart auf letzter Rille fährt, aber das spielt ja meist keine objektive Rolle.

      Wie beurteilst du das wenn da jemand zum Eintragen steht? Und ich mein wirklich nur das gelegentliche "Schleifen" am Plastik, nicht den Kontakt am Radlauf. Da verstehe ich die Argumentation zwecks Einschneidungen vom Blech im Reifen.

    • Oeltanker schrieb:

      Ich hab mal ne Frage zum Thema Schleifen wegen Tieferlegung. In Kontrollen, als auch bei Abnahmen werden Spuren im Inneren an den Plastikschalen ja immer seeeeehr dramatisch, nahezu tödlich dargestellt. Nun ist es ja so, dass viele Fahrzeuge serienmäßig mit OEM Fahrwerk und Rad-/Reifenkombi auch an die Schalen kommen. Zwar ist es meist wenn man wirklich hart auf letzter Rille fährt, aber das spielt ja meist keine objektive Rolle.

      Wie beurteilst du das wenn da jemand zum Eintragen steht? Und ich mein wirklich nur das gelegentliche "Schleifen" am Plastik, nicht den Kontakt am Radlauf. Da verstehe ich die Argumentation zwecks Einschneidungen vom Blech im Reifen.
      da gebe ich dir sogar recht, als der neue 991 GT3 rauskam, gab es vermehrt Fälle wo die vorderen Reifen bereits bei normaler Benutzung im Radhaus geschliffen haben, und zwar nicht zu knapp. Da habe ich damals gefragt wie das so einem Unternehmen passieren kann?!!

      Es ist grundsätzlich so, dass zu jeder „Einzelabnahme „, ich nenne es so damit jeder weiß was gemeint ist, eine Probefahrt gehört. Ich schaue mir das Fahrzeug vorher auf der Bühne an, wenn es wirklich schleift, dann sieht man es auch direkt am Reifen oder an der Felge. Wenn wirklich schleifspuren da sind, könnten theoretisch schon vor dem Umau passiert sein.
      Bei der Probefahrt kommt die Wahrheit sowieso raus. Wenn die Probefahrt ohne Beanstandung ist dann wird es eingetragen, unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben natürlich.
    • rusty schrieb:

      Frage:
      Ich habe eine Stahlfelge (Peugeot/Opel) die laut Gutachten einen Reifen mit der Größe 215/65 R17 braucht.
      Ich möchte diese Stahlfelge auf einen Volvo fahren mit einer Reifengröße 205/45 oder 215/45.
      Gutachten der Felge (Traglast) und Reifenfreigabe von Volvo liegt parat.

      Eintragung problemlos machbar oder scheitert es am Impact Gutachten?
      Seit wann gibt es Impact Test für Stahlfelegn ? Also wenn die Traglast von dem Stahlrad passt und LK und die Mittenzentrierung passen, dann sehe ich da keine Probleme.


      Golfi 30 schrieb:

      @42day Wie ist das wenn man ab Werk Halogenscheinwerfer verbaut hat und nun die gegen Xenonscheinwerfer tauscht. Also alles nach Vorschrift macht, wie es ab Werk auch sein würde. (Komplett-Umbau)
      grundsätzlich wenn wirklich alles umgebaut ist, quasi wie ab Werk genau für dieses Modell, dann gibt es keine Probleme. Was man allerdings beachten sollte, dass im Rahmen der Hauptuntersuchung mit dem HU Adapter geprüft Wird ob alles da ist was ab Werk an Systemen verbaut worden ist. Für diese Prüfung senden die Hersteller an die Überwachungsorganisationen eine Art Verbauliste ( wird über die FIN gemacht ). D.h. wir wissen bei jedem Fahrzeug was ab Werk verbaut worden ist. Kommen Systeme als Nachrüstung dazu, müssen diese händisch vom Prüfer nachgetragen werden, damit beim nächsten Mal der Istzustand stimmt.
    • Bedeutet das dass der TÜV die (heilige) Verbauliste erweitert?!

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

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    • Danke für die schnelle Antwort, Andy!

      Auch nochmals danke nachträglich für die Aufklärung zur Impact-Geschichte!!

      Sehr, sehr cool und kostbar dass du dir die Mühe machst und dir die Zeit nimmst uns hier „weiterzubilden“!!

      Ganz tolle Sache! :blumen: :top: :winke:

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Hallo zusammen,

      ich hätte eine Frage bezüglich Eintragung der eventuellen neuen Sommerschuhe:
      Ich habe einen GTI TCR 213KW.
      Verguckt habe ich mich in die OZ Formula HLT. Da OZ keine gängigen Maße verwendet, würden es wohl die
      8,5x19 ET 47 werden. Da ich ab Werk mit 235/35/19 auf der 8x19 ET 50 Reifnitz Felge bestückt bin, würde ich die Reifen gerne weiter benutzen.
      Jetzt kommt der Clue:
      Im Gutachten ist meiner mit 213 KW nicht aufgeführt, da wohl zu neu. Allerdings dürfen laut Gutachten weder der GTI Perf. noch der Golf R 235er Reifen fahren. Nur 225 ist angegeben.
      Jetzt ist meine Frage, bekomme ich das bei der Abnahme trotzdem durch, obwohl mein Wagen leistungsmäßig nicht direkt im Gutachten steht und ich die 235er fahren möchte ? Für 8,5x19 ET 45 mit 235er gibts ja haufenweise Gutachten. Scheitert es an den 2mm mehr ET ? :D

      Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung :)
      Schönen Abend!

    • @Platinum000: wird dann wohl ne Einzelabnahme nach §21
      Notwendig Festigkeitsgutachten der Felgen und eben Vergleichsgutachten von anderen Felgen mit den gleichen Maßen für dein Auto mit den Reifen.

      Vielleicht geht auch die Einzelabnahme mit dem Gutachten der OZ Felgen, müsste man halt die Achslast vergleichen mit der vom PP oder vom R. Dann brauchst das Vergleichsgutachten nur noch bzgl. der breiteren Reifen.
      "Wer immer alles schlecht findet, dem sollte man beim suchen helfen"

      GTI TCR seit 03/2020

      Instagram > sebbel_tcr
    • Platinum000 schrieb:

      Hallo zusammen,

      ich hätte eine Frage bezüglich Eintragung der eventuellen neuen Sommerschuhe:
      Ich habe einen GTI TCR 213KW.
      Verguckt habe ich mich in die OZ Formula HLT. Da OZ keine gängigen Maße verwendet, würden es wohl die
      8,5x19 ET 47 werden. Da ich ab Werk mit 235/35/19 auf der 8x19 ET 50 Reifnitz Felge bestückt bin, würde ich die Reifen gerne weiter benutzen.
      Jetzt kommt der Clue:
      Im Gutachten ist meiner mit 213 KW nicht aufgeführt, da wohl zu neu. Allerdings dürfen laut Gutachten weder der GTI Perf. noch der Golf R 235er Reifen fahren. Nur 225 ist angegeben.
      Jetzt ist meine Frage, bekomme ich das bei der Abnahme trotzdem durch, obwohl mein Wagen leistungsmäßig nicht direkt im Gutachten steht und ich die 235er fahren möchte ? Für 8,5x19 ET 45 mit 235er gibts ja haufenweise Gutachten. Scheitert es an den 2mm mehr ET ? :D

      Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung :)
      Schönen Abend!
      kannst du mir evtl. die Gutachtennummer der Felgen nennen. Würde mir gerne das selber angucken. Soll der Wagen tiefergeleget werden. Denn 235 haben enorme Probleme mit der Freigängigkeit bereits bei 8x19ET50 und der Tieferlegung ab 320/325mm
    • 42day schrieb:

      Platinum000 schrieb:

      Hallo zusammen,

      ich hätte eine Frage bezüglich Eintragung der eventuellen neuen Sommerschuhe:
      Ich habe einen GTI TCR 213KW.
      Verguckt habe ich mich in die OZ Formula HLT. Da OZ keine gängigen Maße verwendet, würden es wohl die
      8,5x19 ET 47 werden. Da ich ab Werk mit 235/35/19 auf der 8x19 ET 50 Reifnitz Felge bestückt bin, würde ich die Reifen gerne weiter benutzen.
      Jetzt kommt der Clue:
      Im Gutachten ist meiner mit 213 KW nicht aufgeführt, da wohl zu neu. Allerdings dürfen laut Gutachten weder der GTI Perf. noch der Golf R 235er Reifen fahren. Nur 225 ist angegeben.
      Jetzt ist meine Frage, bekomme ich das bei der Abnahme trotzdem durch, obwohl mein Wagen leistungsmäßig nicht direkt im Gutachten steht und ich die 235er fahren möchte ? Für 8,5x19 ET 45 mit 235er gibts ja haufenweise Gutachten. Scheitert es an den 2mm mehr ET ? :D

      Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung :)
      Schönen Abend!
      kannst du mir evtl. die Gutachtennummer der Felgen nennen. Würde mir gerne das selber angucken. Soll der Wagen tiefergeleget werden. Denn 235 haben enorme Probleme mit der Freigängigkeit bereits bei 8x19ET50 und der Tieferlegung ab 320/325mm4

      Hallo 42day,

      danke für die schnelle Antwort.
      Hier die Nummer: 13-8015-A16-V04
      00267683.pdf

      Nein, der Wagen soll nicht tiefergelegt werden.

      Dachte, das würde mit den ET47er kein großes Problem aufgrund dass es bei ET45 mit 235er klar geht :(
      Hilft es, dass mein TCR durch die 19er ab Werk eine Lenkwinkelbegrenzung hat ?
      Danke!