Moin in die Runde,
heute war mein Autowagen beim jährlichen Ölwechsel/Inspektion. Bei Abholung lag im Servieheft ein fünfseitiges Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) mit einer ABE. Das Genehmigungsobjekt war "Änderung der Motorsteuerung". Es gab noch eine Anlage, die man fast nur mit einer Lupe lesen kann, wo alle Fahrzeuge und Motoren aufgeführt sind, auf die diese ABE zutrifft. Mein Golf mit Motorkennzeichnung CXXB stand dort auch drin. Das Ausgabedatum der ABE war der 30.7.19, mit Aktualisierung am 2.9.19. Im Netz konnte ich auch unter Angabe der Prüfnummern usw. nichts weiter finden.
Leider war der Meister schon weg, der Infotresen konnte mir dazu nicht weiterhelfen. Daher meine Frage in die Runde, hat jemand hier im Forum in letzter Zeit von seinem auch so etwas bekommen? Hat jemand eine Idee, was da gemacht wurde? Ich meine, wenn die Software nur vom Hersteller ein Update bekommt, brauche ich ja keine ABE dazu oder? Soweit mir bekannt ist, ist der 1.6er TDi in Euro 6 ja nicht von irgendwelchen Rückrufen oder sonst irgendetwas betroffen...
Bemerkung am Rande: In der ABE stand das doch heute sehr wenig bis nie genutze Wort "feilgeboten". Wilkommen im Mittelalter... oder so
Grüße
Fahrzeugvorstellung und Langzeittest:
http://www.golf7freunde.de/index.php/Thread/4872-Fahrzeugvorstellung-und-Beginn-Langzeittest-Golf-Lounge-1-6-TDI-DSG/
ab 2/16 mit 7.266km (EZ 6/15), momentan ~ 121.000km, angepeilt werden 200.000km
ab 26.6.20 Skoda Citigo iV e