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Für Morgen wird DAS Urteil des BGH bzgl. der Zulässigkeit von Dash-Cams grundsätzlich bzw. als Beweismittel erwartet. Wird's wie in NL: grundsätzlich erlaubt - oder wie in Ö: bei Strafe verboten? Man kann gespannt sein - ich bin es.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.