Ich brauche mal eure Erfahrung

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    • Ich brauche mal eure Erfahrung

      Hallo
      Ich habe einen Golf Variant.
      Laut meinen Fahrzeugpapieren darf ich nur 15 und 16 Zoll Felgen fahren.
      Ich habe mir jetzt die Felge Blade in 17 Zoll gekauft. Diese hat auch eine ABE für mein Fahrzeug mit der gleichen Motorleistung....
      Allerdings steht in der ABE unter A02 dass:

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen

      Ist es nun ein riesen Akt diese Felgen eintragen zu lassen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder muss ich gar einen Fahrwerksumbau extra für diese Felge in Erwähnung ziehen? Habe etwas Angst und leider keinerlei Erfahrung.

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    • Burny schrieb:

      Laut meinen Fahrzeugpapieren darf ich nur 15 und 16 Zoll Felgen fahren.
      Sicher?
      Hast du auch Nr. 52 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) kontrolliert?

      Dass je nach Reifenpaket eventuell keine 18" oder 19" mehr eingetragen sind haben wir hier in den letzten Wochen bereits mehrfach festgestellt.
      Aber maximal 16" wären mir neu.

      Je nach dem hätte sich das also schon erledigt.

      Angenommen, es sind wirklich nur 16" freigegeben:
      Steht in der Auflage bzw. sonst wo im Gutachten nicht noch der Satz "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."?
      Meistens enthalten ABE's dann nämlich auch noch den Satz "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.", womit die Eintragung so oder so entfallen würde.
      Im schlimmsten Fall wirst du sie halt abnehmen und eintragen lassen müssen, was bei der richtigen Wahl der Reifen aber kein Problem darstellen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • Danke erstmal für deine Rasche und ausführlich Antwort.

      Ja CoC wurde kontrolliert ich darf wirklich nur 15 und 16 Zoll fahren.

      Mir bleibt nichs anderes übrig als vom TÜV vorzufahren und die Teile eintragen zu lassen :/

      Und ich dachte 17 Zoll sind jetzt kein Hexenwerk. :) Da machte ich die Rechnung wohl ohne VW

    • Tut mir beides Leid für dich :(

      Aber wie gesagt ist so eine Eintragung im Grunde kein Akt.

      Tust du mir noch den Gefallen und nennst mir bitte die fünft- und viertletzte Ziffer der "Version" deines Golf, zu finden im COC unter #0.2 oder im Fahrzeugschein im Feld D.2?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • CO2 Ausstoß und WLTP.
      Das entlarvt alle Ausstattungen die CO2 verursachen.
      Größere Räder mit breiteren Reifen, Klima, elektrische Verbraucher, Mehrgewicht durch Sonderausstattungen...
      Was macht der Hersteller der bisher mit aller Macht versucht hat einen mit ständig neuen Sonderausstattungen das Geld aus der Tasche zu ziehen?
      Er fängt an die Fahrzeuge zu kastrieren. Breite Reifen auf großen Felgen bieten da zunächst das größte Potenzial....

      Ich denke dass ein nachträglicher Aufschlag auf den angegebenen CO2-Wert bei der Nachrüstung von breiteren und größeren Reifen und Felgen früher oder später kommen wird.

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Echter Werksfahrer schrieb:

      Tja....und bin gespannt wie Tuner das Wltp Problem lösen wollen....

      Ob Chip oder breitere größere Reifen würde ja immer bedeuten: entspricht nicht mehr dem gemessenen Wert....

      Da bin ich wirklich gespannt
      Naja, im Prinzip war das schon immer so.

      Die Punkte Motortuning und Räder sind dafür doch die besten Beispiele überhaupt.
      Wie oft redet man da von der sogenannten Einzelabnahme, auch bekannt unter Abnahme nach § 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO?
      Schau dir den § 19 (2) mal genauer an, insbesondere die Nr. 3:
      "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs [...] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

      Dafür brauchte es also schon immer gesonderte Abnahmen bzw. Belege.
      Sowas wird mit der Zeit ja nur in Gutachten/ ABE's zusammengefasst, damit es nicht jeder einzeln machen muss.

      Nichts desto trotz könnte es diesbezüglich in Zukunft Einschränkungen durch neue Richtlinien geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • Nur dass die bisher angegeben Werte erwürfelt wurden. Nun gibt es deutlich zutreffendere Werte und ein wesentlich sensibleres Augenmerk darauf. Ich habe und will tiefgreifendere Umbauten wie Motorentuning oder Umbau garnicht mit in Betracht ziehen. Meine Gedanken gehen in vergleichsweise einfachere Dinge wie die Umrüstung der Bereifung die in den Focus geraten werden.
      Eben deswegen weil Herstellerseitig wohl zukünftig mehr auf Handwagenbereifung gesetzt wird. Und wenn man sich dann in Eigenregie um größere Räder bemüht wird’s auch in Richtung erhöhter CO2 Ausstoß interessant.

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Ich denke das es demnächst do kommen wird: Änderungen am Fahrzeug = gleich auch neue Abnahme mit Messung was hinten raus kommt und dann gibt es Evtl eine andere Einstufung

      Bestes Beispiel: ohne Impactgutachten keine Fremdfelge fahrbar zb Audi Felge auf VW

      Wer hätte das jemals gedacht, das es so kommen wird?

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    • crankdoc schrieb:

      Eben deswegen weil Herstellerseitig wohl zukünftig mehr auf Handwagenbereifung gesetzt wird. Und wenn man sich dann in Eigenregie um größere Räder bemüht wird’s auch in Richtung erhöhter CO2 Ausstoß interessant.
      Also erst mal, um es nochmals zu verdeutlichen: Verändertes Abgasverhalten war bei der nachträglichen Montage von (größeren) Rädern im Prinzip schon immer zu beachten und sogar mit der Grund für das Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Notwendigkeit gesonderter Abnahmen.
      Das hat die Prüfer nur schlicht weg nicht interessiert.

      Ähnlich verhält es sich z. B. auch mit dem Impact Test.
      Der war grundsätzlich auch schon immer gefordert, wird aber erst seit maximal zwei Jahren konsequenter von den Prüforganisationen gefordert.
      Da gab es intern offensichtlich eine Art Rundmail, die alle nochmals darauf hingewiesen hat.

      Ich schätze, so was wird es auch in Bezug auf die Abgaswerte benötigen.
      Bis dahin dürften noch einige ohne Probleme in die Richtung größere Räder eingetragen bekommen.

      Ich hab schon begonnen noch weiter drauf einzugehen, aber das lass ich an der Stelle mal :P
    • koenigdom schrieb:

      Bitte mach mal Fotos von allen Seiten deiner COC (Anschrift, FIN etc kannst du gerne wegstreichen).

      Das wird ja immer schlimmer hier... nur 15 und 16 Zoll? Kaum zu glauben
      Hier mal Bilder von meiner COC. Ärgert mich ja genauso....E100CE9B-CEF4-4B5B-B48A-213512D71EF0.jpegCA64D480-6388-4DBC-8808-08D42E32A84A.jpegD0673B89-F5FC-4AA9-A7FE-2E482D7EB363.jpeg
      Fährste quer siehste mehr :fahren:
    • :facepalm: ... das hat sich VW bzw die hersteller allgemein nicht ausgedacht...
      Was mein ihr warum die WLTP tests so aufwändig sind?
      Da wird Jede, wirklich JEDE Motor/ausstattungsvariante über den prüfstand gejagt.
      Und bei CO² abhängiger KFZ steuer macht es eben sehr wohl etwas aus ob der wagen mit AHK und PSD oder eben mit 17" und Leder oder 15" oder oder oder...

      und wenn es ein signifikanten unterschied zwischen 16" und 17" Rädern gibt dann KANN es schon aus rein steuerlichen gründen nicht erlaubt sein beide varianten fahren zu können
      Stellt euch mal das geschrei vor wenn pauschal nach 17" CO² ausstoss besteuert wird wenn doch aber mit 15" viel weniger = weniger steuer CO² ausgestossen wird...

      Wie das in zukunft mit getunten Autos gehandhabt wird würde mich auch interessieren... theoretisch muss bei "relevanten" umbauten der CO² ausstoss überprüft werden und neu eingestuft werden... Viel Arbeit... für alle beteiligten ;(
    • Also gut, die 7Jx17 sind bei dir definitiv nicht eingetragen.
      Das liegt daran, dass dein dein Golf nur das Reifenpaket 68 eingetragen hat.
      Um die Abnahme sowie die Eintragung kommst du also nicht herum.


      Und um es nochmals klar zu stellen: Du sagtest eingangs, auf deinem Golf wären gar keine 17" freigegeben.
      Mit Blick auf #35 lässt sich das aber widerlegen.

      koenigdom schrieb:

      Du verwechselt gerade den @Pinkcream69 mit dem @Burny
      Vollkommen richtig.
      Danke für den Hinweis!
      Shame on me :facepalm:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • @TDIMatze: Du bringst es quasi auf den Punkt!

      Einiges davon habe ich eben auch schon geschrieben, sogar noch weit aus ausführlicher und mir dann gedacht, das sprengt hier den Rahmen und gehört nicht in diesen Thread :rolleyes:
      Im Grunde ist mit

      TDIMatze schrieb:

      theoretisch muss bei "relevanten" umbauten der CO² ausstoss überprüft werden und neu eingestuft werden
      alles gesagt. Genauso müsste es nämlich aussehen!
      Vor allem, weil man die Emissionen durch beispielsweise kleinere/ leichtere Räder auch nach unten verändern kann und dementsprechend günstiger eingestuft werden müsste!