VW-Hotline: Inspektionsgutschein oder Zubehörgutschein

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    • VW-Hotline: Inspektionsgutschein oder Zubehörgutschein

      Hallo zusammen,
      Ich bräuchte mal euren Rat...Ich habe mich nämlich leider von der Volkswagen-Hotline ganz blöd verar***** lassen.

      Kurz zur Vorgeschichte: Ich habe, nachdem ich mit meinem Golf VI 1.4TSI so einige Probleme hatte, von VW einen 500€ Nachlass auf eine 3-Jahres Garantieverlängerung bekommen, falls ich mir noch mal einen VW kaufen sollte.
      Ich habe mir also einen Golf 7 ausgesucht und vor dem Kauf telefonisch alles abgesprochen und doppelt bestätigen lassen, ob das auch wirklich alles in meinem Sonderfall funktioniert (EU-Wagen mit Garantieverlängerung ab Werk). "Klar, alles kein Problem - Wir haben hier ganz andere Möglichkeiten Blabla..." Schriftlich habe ich natürlich nichts.

      Und es kam wie es kommen musste - Die gewünschte 3-Jahres Garantieverlängerung (die über den Händler laufen muss) ist in meinem Fall natürlich nicht möglich.

      Ich habe also direkt wieder bei der VW-Hotline angerufen und wollte die Sache klären. Leider ist mein Ansprechpartner angeblich für die nächsten 3 Wochen krankgeschrieben und ein unfreundlicher Kollege ist nun für mich zuständig. Dieser bietet mir jetzt statt der 500€ Garantieverlängerungssubvention folgende Alternativen:

      1. Erste Inspektion gratis (Wert ca 200€) , wobei ich da Angst habe, dass dann im kleingedruckten sowas steht, wie "Öl muss selber gezahlt werden"

      2. 500€ VW Zubehör Gutschein, wobei da auch die Frage ist, was ich damit anfangen soll? Evtl. eine Rückfahrkamera...aber was ist mit dem Rest? Kann man den bei Inspektionen auch auf Öl,Filter,Scheibenwischer etc. anwenden?

      3. 3 Wochen warten und hoffen, dass mein alter Ansprechpartner dann wieder "gesund" ist, wobei der mir wohl auch nicht viel mehr anbieten können wird.


      Was würdet ihr machen? Habt ihr vielleicht Erfahrungen was man mit so einem Zubehörgutschein anfangen kann?

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    • Also wenn sich durch die drei Wochen warten keine Nachteile ergeben, würde ich warten. Dann ist ja nichts zu verlieren und es könnte nur besser werden.

      Andererseits hattest du ja verbindliche Zusagen. Auch mündliche Verträge sind verbindlich. Man muss es nur beweisen können, eben beispielsweise mit Zeugen.

      Was ich damit sagen möchte ist, dass du ja eigentlich kein Handlungsdruck haben kannst. Wie gesagt, ich würde abwarten.