Problem mit kurzem Kennzeichen

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    • mit Glück wenn verfügbar bekommt man in Münster an einem Auto auch Kennzeichen mit MS x x. Und das in schmalschrift vermutlich passt das auf eine 32 Platte. Vor 20 Jahren undenkbar. Seit es die kleinen Motorrad Kennzeichen wo mehr Zeichen drauf passen geht es.

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    • Klasse :thumbsup:
      Wie „lang“ ist das ?

      Falls es jemand interessiert, wie groß/klein ein Kennzeichen lt. FZV sein darf, hier mal eine Aufstellung.
      Manche Zulassungsstellen haben aber da ihre eigenen „Gesetze“ und stempeln noch lange nicht jedes Kennzeichen ab, obwohl es genau der FZV entspricht.

      Die genauen Größen hab ich nach diesem Maßblatt ermittelt UTSCH_Poster_Gesetzliche_Kennzeichenmaße_September_2017.pdf

      Dateien

      TCR bestellt am 11.03.2019 - endlich abgeholt am 24.06.2019
      und am 01.12.2023 gegen einen T-Roc R 8o eingetauscht :love:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Golf4ever ()

    • delasgo schrieb:

      Kurze Kennzeichen lassen sich nicht online bei der Zulassungsstelle reservieren, sondern müssen vor Ort beantragt werden. Eine Vorbereitung mittels Liste mit in Frage kommenden Kombinationen hilft .
      Naja, stimmt nicht so ganz.
      Ich denke das hängt vom Kreis ab.
      Hier gibt's außerhalb der Motorradsaison schonmal kurze, mit gaaaanz viel Glück.
      Ich mein jetzt nicht so eins wie ich hab "MK XX X" , sondern richtig kurz . :D :love:
      Ok.... aber erstmal einen :coffee:
    • Golf4ever schrieb:

      Klasse :thumbsup:
      Wie „lang“ ist das ?
      Ich vermute mal ein 40/41/42 er Blech. Aber warten wir mal auf @delasgo s Antwort.

      Übrigens: Die Tabelle stimmt nicht so ganz mit den Maßen. Es ist auch möglich etwas kürzere Kennzeichen zu bekommen, als in der Tabelle steht.
      Hierzu kann man die Mindestmaße auch selbst ausrechnen.

      Der Link zu den offizellen Maßen:
      Vollbild.pdf

      Bei den Maßen kann man bei
      * = 8mm
      ** = 8mm
      einsetzen.
      Hinzu muss man noch jeweils 3 mm addieren für den schwarzen Rand des Kennzeichens ganz links und rechts.

      Man sieht, es geht noch etwas kürzer, für die, die es auch ausreizen möchten.

      Und noch zu:

      delasgo schrieb:

      Kurze Kennzeichen lassen sich nicht online bei der Zulassungsstelle reservieren, sondern müssen vor Ort beantragt werden.


      Das stimmt nicht ganz. Vor allem in Frankfurt kann man auf der Homepage Kombinationen von F-XX XX reservieren. Aber die Vorgehensweise ist clever. ;)

      Wunschkennzeichen Frankfurt


      LG

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    • Natürlich ist es möglich kürzere Kennzeichen zu bekommen, wenn man die Mindestabstände nicht berücksichtigt oder Engschrift verwendet.

      Die Maßblätter mit den Kennzeichen hat jeder Kennzeichenhersteller auf seiner Homepage.
      Sollten aber immer die gleichen Maße darstellen, eigentlich :whistling:

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    • Hi,
      genau das meine ich nicht. Anhand des oberen Links ist erklärt, dass man trotz Einhaltung der Mindestabstände kürzere Maße realisieren kann.

      LG

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    • Das mit den kurzen Kennzeichen, bzw. schmale Schrift kann man ganz einfach lösen, wenn der Landkreis bockig ist:

      Wunschkennzeichen auf kurzem Kennzeichen (ggf. mit schmaler Schrift) online bestellen, mit zur Zulassungsstelle nehmen (im Kofferraum lassen). Dort dann das reguläre Kennzeichen (diesselbe Buchstabenkombination vorrausgesetzt) stempeln lassen, rausgehen und den Aufkleber abziehen und auf das Kurze kleben. Das geht problemlos, solange die Aufkleber noch frisch sind.

      So hat man Ratzfatz die kurzen Kennzeichen mit Siegeln. Ist zwar nicht legal, merkt aber niemand. Die Kennzeichen sind dann gestempelt und nie Probleme gehabt ;) Auch nicht bei Kontrollen etc. Selbst an- und abmelden ging dann problemlos. Die Siegel müssen nur erst einmal drauf gewesen sein...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kabael ()

    • Das ist aber schon... naja, grenzwertig.

      Ich glaube zwar, dass es unwahrscheinlich ist, dass so etwas raus kommt ( obwohl es beim Straßenverkehrsamt hinterlegt werden müsste).
      Und ich will auch kein Moralapostel sein und ich sehe selber null Sinn darin, dass in manchen Kreisen was erlaubt ist, was woanders ein "No Go" ist, wo wir doch alle ein Deutschland sind... :rolleyes: :facepalm:

      Aaaber ich finde es trotzdem nicht gut, sowas hier öffentlich zu schreiben.

      Es ist und bleibt Betrug.
      Da kannst du nicht mehr sagen:,, oh, das wusste ich nicht!"
      Und hier lesen ja vielleicht auch ein paar junge Menschen mit, die sich den Konsequenzen noch nicht so bewusst sind.


      Aber muss jeder für sich selbst wissen! ;)

      Ok.... aber erstmal einen :coffee:
    • finde ich nicht, nur wenn das dem einen SVA egal ist und dem andere SVA nicht, nenne ich das Beamtenwillkür.

      Ich hätte Bedenken das die Plaketten wirklich zerstörungslos runter gehen, unsere im LK die lösen sich quarsi auf bei Versuch diese zu lösen oder wenn es doch den Anschein hat es könnte klappen, dann wird der letzte Rest zum Problem...sch....

      Alle KZ-Schilder sind nach EU DIN Norm darum sehe ich da keine Probleme etwas nachzuhelfen, wenn das SVA das Schimmel ertönen lassen muss bzw. will! :thumbdown:



      oder das Kz zu vor mit Silikon einsprühen, dann sollten die Plaketten auch leichter runter gehen? ^^

    • Cola schrieb:

      Das ist aber schon... naja, grenzwertig.

      Ich glaube zwar, dass es unwahrscheinlich ist, dass so etwas raus kommt ( obwohl es beim Straßenverkehrsamt hinterlegt werden müsste).
      Und ich will auch kein Moralapostel sein und ich sehe selber null Sinn darin, dass in manchen Kreisen was erlaubt ist, was woanders ein "No Go" ist, wo wir doch alle ein Deutschland sind... :rolleyes: :facepalm:

      Aaaber ich finde es trotzdem nicht gut, sowas hier öffentlich zu schreiben.

      Es ist und bleibt Betrug.
      Da kannst du nicht mehr sagen:,, oh, das wusste ich nicht!"
      Und hier lesen ja vielleicht auch ein paar junge Menschen mit, die sich den Konsequenzen noch nicht so bewusst sind.


      Aber muss jeder für sich selbst wissen! ;)
      Du hast Recht, es ist nicht nur grenzwertig sondern überschreitet die Grenze sogar!

      Und es war vermutlich falsch hier eine Anleitung zu posten, ohne auf die Konsequenzen hinzuweisen.


      Kleine juristische Richtigstellung:
      Mit Betrug hat das überhaupt nichts zu tun.
      Maximal käme im juristischen Sinne bei Veränderungen des Kennzeichens zwar Urkundenfälschung in Betracht. Nicht aber in meinem Beispiel! Der Erklärungsinhalt der Urkunde (in diesem Fall die Zahlen und Buchstaben) wird ja nicht verändert. Damit scheidet Urkundenfälschung definitiv aus (BGHSt 45, 197).
      Da aber die Form des Kennzeichens verändert wurde, bleibt "Kennzeichenmissbrauch (§ 22 I Nr. 3 StVG)" Hier wäre theoretisch eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr möglich!

      In der Regel würde man aber mit einem Bussgeld bestraft werden.

      Illegal ist es trotzdem!



      Jeder sollte sich also genau überlegen, ob er also sein Kennzeichen verändert.

      Mir war es damals egal. Im Nachbarkreis wurden die Schilder ausgegeben, hier damals nicht. Wenn in hunderten von Kreisen in D legal mit den kurzen Nummern gefahren werden darf und in vereinzelnten Beziken nicht, gibt es dafür objektiv kein vernünftigen Grund! Und es bleibt nur, wie Golf7RFan es schon sagt: Beamtenwillkür!


      Ich habe mir damals gesagt: Nicht mit mir und bin das Risiko damals bewusst eingegangen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Kabael ()