Brauche eure Hilfe. Bin neu hier. Kaufen vom Händler oder Privat

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    • Sorry das war jetzt mein Fehler. Er hat die 3.Inspektion in 3 Jahren. Er hatte mir nur 1. Seite von dem Serviceheft geschickt. Sind aber 3 Inspektionen

      Was sagt ihr denn zu dem Preis von 23.500 Euro bei 25.000 km
      1.Hand
      Kleines navi
      Von 01.14

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    • Benny1982 schrieb:

      Sorry das war jetzt mein Fehler. Er hat die 3.Inspektion in 3 Jahren. Er hatte mir nur 1. Seite von dem Serviceheft geschickt. Sind aber 3 Inspektionen

      Was sagt ihr denn zu dem Preis von 23.500 Euro bei 25.000 km
      1.Hand
      Kleines navi
      Von 01.14
      Das hört sich schon anders an (Inspektionen). Damit müsste die Laufleistung auch belegbar sein.
      Was den Preis und die Ausstattung angeht, bist du wahrscheinlich selbst bestens informiert ;) .
      Die gängigen Internetportale nutzt du scheinbar und Dein Limit kennst Du auch.
      Ansonsten hat Woupi ja bereits schön beschrieben wie er sowas angeht.
    • D.I.S.C.O. schrieb:



      Du hast mittlerweile als Gebrauchtwagenkäufer von Privat auch ein halbjähriges Rückgaberecht falls was gravierendes Auftreten sollte....
      Das ist mir neu!
      Hast du dazu irgendwelche Quellen?

      Nach meinem Kenntnisstand kann ein Privatverkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen...
      Nicht mal bei Gewerblichen Verkäufern wäre mir ein gesetzliches Rückgaberecht bekannt (solange es nicht nach Fernabsatzgesetz verkauft wurde)
    • Benny1982 schrieb:

      Sorry das war jetzt mein Fehler. Er hat die 3.Inspektion in 3 Jahren. Er hatte mir nur 1. Seite von dem Serviceheft geschickt. Sind aber 3 Inspektionen

      Was sagt ihr denn zu dem Preis von 23.500 Euro bei 25.000 km
      1.Hand
      Kleines navi
      Von 01.14
      Was hat der Wagen sonst noch an Extras? Lass dir mal alle Ausstattungsdetails zukommen.
    • Hallo,

      so wie beschrieben, ist beim GTI eigl eine Anschlussgarantie von VW sehr wichtig.

      Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
      Wenn ein Wagen 4 oder 5 Jahre Werksgarantie hat, kann man den von Privat kaufen.

      Wichtiger wäre zu fragen, ob der Wagen verbastelt ist:
      Kennfeldanpassung, Tuning-Box, Fahrwerk usw.

      6 Monate bezieht sich meines Wissensstands auf gravierende Mängel, bzw Mängel die beim Kauf verheimlicht wurden (z.B defektes DSG).

      Grüße

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    • Hast du eigentlich schon mal gefragt warum er das Fahrzeug verkaufen will? Geringe Laufleistung, noch jung, warum. Da werde ich immer misstrauisch.
      Das mit der Zulassung auf den Vater wäre für mich jetzt kein Problem, wobei ich dann den Kaufvertrag mit dem Vater/Halter machen würde und nicht mit dem Fahrer, Vollmacht hin oder her....

      Bei der Summe würde ich nur mit Werksgarantie von privat kaufen.

      Hast du dir das Fahrzeug schon live angeschaut?

    • Ich verstehe gar nicht die Probleme mancher hier "Wenn von Privat nur mit Werksgarantie", für mich macht das erstmal keinen unterschied ob Privat oder Händler. Hat von euch schon mal einer versucht bei einem Händler (kein Vertragshändler, sondern Freier), auf Gewährleistung etwas durch zu bekommen. In 90 bis 99% der Fälle bekommt ihr nichts. Wenn der Freie Händler Tatsächlich eine Garantie anbietet, dann handelt es sich um die von mir weiter oben beschriebene Versicherung und auch da wird man so gut wie nie etwas bekommen und muss diese meistens auch noch selber bezahlen, ansonsten gibt er die gesetzliche Gewährleistung mit allem was da gesetzlich halt geschrieben ist.
      Wie ich schon sagte bin ich schon sehr lange in dieser Branche beschäftigt und habe das auch alles schon hinter mir. Ausnahmen bestätigen hier natürlich auch die Regel, der Händler, ein Freier, bei dem ich meinen jetzigen Golf gekauft habe, hat nach viel hin und her einer Preisminderung wegen eines verschwiegenen Unfallschaden zugestimmt. Und vor Gericht braucht ihr auch nicht gehen, da kennt ihr den Ausgang nicht, wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", da habe ich vermeidlich klare und offensichtliche Dinge schon verloren gesehen und dann hat es nur Geld gekostet.

      Nein ich bleib dabei, ich fahre lieber zu einem Privat. Ich kann mit dem Vorbesitzer reden, bekomme ein Gefühl dafür wie er mit dem Wagen umgegangen ist usw., aber das habe ich ja alles schon geschrieben. Ein Händler will auch nur verkaufen und erzählt dir alles, nur nicht die Wahrheit, die kennt er nämlich nicht, es sei den er hat das Fahrzeug selber gefahren.

      Das alles schließt nicht aus, dass ich immer versuchen würde bei dieser Summe ein Fahrzeug mit Werksgarantie bzw. -verlängerung zu kaufen, aber für mich macht halt Privat und Händler an dieser stelle überhaupt keinen Unterschied.

    • Benny1982 schrieb:

      Sorry das war jetzt mein Fehler. Er hat die 3.Inspektion in 3 Jahren. Er hatte mir nur 1. Seite von dem Serviceheft geschickt. Sind aber 3 Inspektionen

      Was sagt ihr denn zu dem Preis von 23.500 Euro bei 25.000 km
      1.Hand
      Kleines navi
      Von 01.14
      Der Preis ist für ne GTI in Ordnung. Preise schwanken von Bundesland zu Bundesland. Du musst halt gucken was im Internet noch so verfügbar ist mit vergleichbarer Ausstattung und Laufleistung.
      Wenn das passt, und dir der Wagen gefällt, fahr hin.

      Ich würde mich nicht verrückt machen wegen dem Privatkauf. Vieles wird meiner Meinung nach überbewertet. Gewährleistung bei nem gewerblichen Händler kannste dir ab 6 Monaten dank der Beweislastumkehr eh an den Hut binden. Gebrauchtwagengarantie deckt viele Punkte gar nicht ab und kostet viel Geld. Anschlussgarantie ist nett ja, aber... Muss jeder für sich selbst entscheiden.


      @ die Runde: Rückgaberecht beim Autokauf? Hier sind wieder ein paar Hobby-Juristen unterwegs!? :facepalm:
      Verkauf von Privat an Privat greift die Sachmangelhaftung (Gewährleistungsrecht) nach §§434 ff. BGB nicht.
      Sachmängelansprüche sind geregelt in den §§ 434 ff. BGB und gelten i.d.R. für Verträge zwischen Kaufleuten und Privatpersonen. Hier sind die Rechte geregelt die man gegenüber dem Kaufmann bei einem Sachmangel hat. Nur so am Rande. Widerrufsrecht, was Ihr als Rückgaberecht bezeichnet ist ganz woanders geregelt und betrifft regelmäßig sog. Fernabsatzverträge. Kaufverträge über KFZ fallen da nicht drunter.

      1999-2003 Golf III GL
      2003-2007 Golf III GTI TDI Abt Sportsline Special Edition
      2007-2017 Passat 3BG Highline
      2017- Golf VII GTD

    • sky1 schrieb:

      Hast du eigentlich schon mal gefragt warum er das Fahrzeug verkaufen will? Geringe Laufleistung, noch jung, warum. Da werde ich immer misstrauisch.
      Das mit der Zulassung auf den Vater wäre für mich jetzt kein Problem, wobei ich dann den Kaufvertrag mit dem Vater/Halter machen würde und nicht mit dem Fahrer, Vollmacht hin oder her....

      Bei der Summe würde ich nur mit Werksgarantie von privat kaufen.

      Hast du dir das Fahrzeug schon live angeschaut?
      Mich hat auch mal einer gefragt warum ich den Wagen verkaufen will ? Mal ehrlich...Ist doch völlig egal warum einer sein Auto verkaufen will. Wenn das Teil in Ordunung ist und Garantie hat, wo ist das Problem ? Da gehts um das Auto und nicht um meine Persönlichkeit. Was erwartest du auf so eine Frage ? Es wird dir mit sicherheit keiner erzählen das er vieleicht nur Ärger damit hat. Antworten wie : ich hab bock auf was neues, Ich hab finanzielle Probleme, oder ich hab mir einen neuen bestellt...Solche Antworten wirst du bekommen. Vondaher kann man sich so eine Frage sparen....
    • Rocki schrieb:

      turborex schrieb:

      Wichtiger wäre zu fragen, ob der Wagen verbastelt ist:
      Kennfeldanpassung, Tuning-Box, Fahrwerk usw.
      Dann sind ja die meisten Autos hier im Forum "Verbastelt"
      So war es nicht gemeint.
      Wenn man es mitgeteilt bekommt, dass eine Kennfeldanpassung vorgenommen wurde, spricht nichts dagegen.
      Mir ist es halt damals passiert, dass der Motor auf dem Heimweg bei 120km/h verreckt ist.
      Es ist dann bei Audi heraus gekommen, dass der Motor ein Tuning hat, da es zufällig die Stammwerkstatt vom Verkäufer war, in der ich eingeschleppt wurde.
      Im Audi-System war der Wagen gemeldet(Chiptuning)
      Der Verkäufer blieb dabei, dass kein Tuning vorgenommen wurde.
      Es gab nur 1. Vorhalter

      Zudem gibt es genug seriöse Tuner, die das sauber hinbekommen. Der damalige zählte nicht dazu.
      Zudem wurde es verheimlicht und im privaten Kaufvertrag mit: serienmäßig, keine Leistungssteigerung angekreuzt.
      Ende vom Lied: Er hat den Wagen inkl Anzeige zurück bekommen.

      Klar, man kann Privat auch sehr gut kaufen. Bloß wenn jemand halt meint, den Käufer absichtlich zu täuschen, um mehr Geld zu bekommen, muss man leider dagegen vorgehen.
      Es spricht nichts dagegen, ein Tuning vorzunehmen, wenn es ordentlich gemacht wird, sowie in den Papieren eingetragen wird.
      Grüße
    • @Benny1982
      Du versuchst dich zu 150% abzusichern.

      Das gibt es nicht im Leben, irgendwas ist immer
      Ein bisschen Risiko beinhaltet das ganze Leben.....

      Um zum Schluss zu kommen: wenn du jetzt schon bedenken hast, dann lass es und Kauf beim Händler

      Wenn dir jemand rät, das du dir das aushändigen lassen sollst (sofern man es dir aushändigt), dann fällt dir morgen bestimmt wieder was anderes ein usw usw

      Haste kein gutes Gefühl dabei, lass es...

      Ich kaufe sowas nie von Privat....meine Meinung. Jetzt haste noch eine Meinung mehr die dich auch nicht weiter bringt...,und so wird das immer weiter gehen wenn du nicht selbst eine Entscheidung triffst
    • Ich wollte einfach für mich jetzt wissen was muss ich mir aushändigen lassen,was ist wichtig. Weil hier wurde ja geschrieben ich soll mir die ganze History zeigen lassen

      Darauf war die Frage mit dem Kaufvertrag bezogen.
      Habe ein super Gefühl sonst.

      Beim Händler war ich heute und zu dem hatte ich nicht wirklich vertrauen. Bei 42.000 km war das Lenkrad oben schon sehr abgegriffen