LED Blinken umprogrammier wie beim neuen A6?

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    • MatthiasGTD schrieb:

      Wooooo gibt es das Modul zu kaufen ?
      ...kann sie dir besorgen, wenn du willst...

      Und noch, ich Danke die, dies gefällt :top:
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    • ich fühle mich wie ein schwerverbrecher und lebe in ständiger Angst eine Ordnungswiedrigkeit zu bekommen. Ne mal im Ernst die Rückleuchten sind so abgenommen und zugelassen. Das Gesamte Fahrzeug ist so zugelassen und abgenommen. Ich habe keine technischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen. Die Software von VW lässt das zu. Somit muss mir erst mal einer was. Und warum sollte es verboten sein ? Bitte eine ausführliche Erklärung. Und ich finde es auch nicht sinnvoll bei jeder gelegenheit den Finger zu heben und zu sagen "aber das dürft ihr nicht" ich denke wir sind hier alle alt genug.

    • Styles schrieb:

      ich fühle mich wie ein schwerverbrecher und lebe in ständiger Angst eine Ordnungswiedrigkeit zu bekommen. Ne mal im Ernst die Rückleuchten sind so abgenommen und zugelassen. Das Gesamte Fahrzeug ist so zugelassen und abgenommen. Ich habe keine technischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen. Die Software von VW lässt das zu. Somit muss mir erst mal einer was. Und warum sollte es verboten sein ? Bitte eine ausführliche Erklärung. Und ich finde es auch nicht sinnvoll bei jeder gelegenheit den Finger zu heben und zu sagen "aber das dürft ihr nicht" ich denke wir sind hier alle alt genug.



      Bitteschön!!

      ECE richtlinie

      Unter Punkt 6.5.7 (seite 8 )findet sich der absatz ".... sie müssen synchron blinken...." meint im klartext: wechselseitiges blinken ist nicht erlaubt, Punkt!!

      also serwohl eine technische änderung.... :D


      Bei Audi laufen die blinker Vorne und Hinten synchron.... zufall ? :saint:
    • So und jetzt komme ich ;) Ford Mondeo hat vorne das Laufblinkerlicht und hinten ein normales Blinklicht also auch nicht Synchron ... und nicht bei jedem Audi ist vorn und hinten das Laufblinklicht ;) ... Was ein Zufall aber auch ... und was ist mit den Blinkern in den Spiegeln das ist auch kein Laufblinkerlicht also auch nicht Synchron ... So jetzt darfst du wieder

      Und eine technische Änderung wäre eine Bauartveränderung am Fahrzeug oder dessen Komponenten dies ist hier nicht der Fall. Auch die Software des Herstellers wird nicht Geändert da man diese in ihrer Version nicht verändert.

    • Styles schrieb:


      Und eine technische Änderung wäre eine Bauartveränderung am Fahrzeug oder dessen Komponenten dies ist hier nicht der Fall. Auch die Software des Herstellers wird nicht Geändert da man diese in ihrer Version nicht verändert.
      Aber nur weil es die Software und Hardware es zulässt wird es dadurch nicht legaler. Auch wenn es unwahrscheinlich sein mag, aber im Falle des Falles und es kommt wie auch immer zu einem Gutachten, wegen eines Unfalls oder sonstigen, hast im Zweifelsfall DU die Pappnase auf. Ist alles nur graue Theorie, aber es gibt nunmal die Vorgabe mit dem synchronen blinken. Audi und Ford werden sich schon dieses blinken haben eintragen lassen. Und wenn Sie's genehmigt bekommen, trotz der Vorgaben in der ECE wird's für andere Fahrzeuge trotz der Möglichkeiten es zu ändern immer noch nicht legal.
    • eben. Jeder so wie er will.

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    • Styles schrieb:

      So und jetzt komme ich ;) Ford Mondeo hat vorne das Laufblinkerlicht und hinten ein normales Blinklicht also auch nicht Synchron ... und nicht bei jedem Audi ist vorn und hinten das Laufblinklicht ;) ... Was ein Zufall aber auch ... und was ist mit den Blinkern in den Spiegeln das ist auch kein Laufblinkerlicht also auch nicht Synchron ... So jetzt darfst du wieder

      Und eine technische Änderung wäre eine Bauartveränderung am Fahrzeug oder dessen Komponenten dies ist hier nicht der Fall. Auch die Software des Herstellers wird nicht Geändert da man diese in ihrer Version nicht verändert.
      Nun dann ich wieder, ich würde mich dazu hinreissen lassen zu sagen der blinkvorgang als solches beim lauflicht (hinten LL, vorne normal) ist synchron, da es gleichzeitig startet und endet.

      Bei uns (zur erinnerung, ich fahre selbst mit Pace car blinkern!) blinkt es aber innen und aussen wechselseitig = nicht synchron ergo nicht erlaubt!!!
      Unabhängig und völlig irrelevant was die bordeigene software alles hergibt.... würde sich die farbe ändern lassen wäre das dadurch auch nicht legal...
      und im übrigen lässt sich das ja nicht mal eben im kombi umstellen, da braucht es schon spezielle hardware....


      :thumbup:
    • Na Männer, geht ja gut ab bei euch :rolleyes: .

      Meine Meinung zu diesen Dynamischen Blinkmodul : Selbst wenn es erlaubt ist, siehts einfach Kacke aus. Das ist einfach überhaupt nicht "Stimmig". Und 200 Euro für etwas was ich nur für andere Einbaue, von denen 99% das eh nicht mehrken, issses viel zu teuer.

    • Styles schrieb:

      So und jetzt komme ich ;) Ford Mondeo hat vorne das Laufblinkerlicht und hinten ein normales Blinklicht also auch nicht Synchron ... und nicht bei jedem Audi ist vorn und hinten das Laufblinklicht ;) ... Was ein Zufall aber auch ... und was ist mit den Blinkern in den Spiegeln das ist auch kein Laufblinkerlicht also auch nicht Synchron ... So jetzt darfst du wieder

      Und eine technische Änderung wäre eine Bauartveränderung am Fahrzeug oder dessen Komponenten dies ist hier nicht der Fall. Auch die Software des Herstellers wird nicht Geändert da man diese in ihrer Version nicht verändert.

      jdirty112 schrieb:

      Styles schrieb:

      Und eine technische Änderung wäre eine Bauartveränderung am Fahrzeug oder dessen Komponenten dies ist hier nicht der Fall. Auch die Software des Herstellers wird nicht Geändert da man diese in ihrer Version nicht verändert.
      Aber nur weil es die Software und Hardware es zulässt wird es dadurch nicht legaler. Auch wenn es unwahrscheinlich sein mag, aber im Falle des Falles und es kommt wie auch immer zu einem Gutachten, wegen eines Unfalls oder sonstigen, hast im Zweifelsfall DU die Pappnase auf. Ist alles nur graue Theorie, aber es gibt nunmal die Vorgabe mit dem synchronen blinken. Audi und Ford werden sich schon dieses blinken haben eintragen lassen. Und wenn Sie's genehmigt bekommen, trotz der Vorgaben in der ECE wird's für andere Fahrzeuge trotz der Möglichkeiten es zu ändern immer noch nicht legal.

      Guten Morgen zusammen!

      Bezüglich der technischen Veränderung sehe ich es ebenfalls 'nicht ganz zu entspannt'.
      Mit den heutigen Möglichkeiten kann ich über simple Anpassungskanäle das Fahrzeug sicherlich 'problemlos' untauglich, und vor allem unzulässig, für den Straßenverkehr machen. Wenn ich da so an andere Kanäle der leuchtenkonfiguration denke...

      Aber andererseits frage ich mich auch, wie Audi hier beim dyn. Blinker konform mit den gesetzlichen Vorgaben ist. Aber wird wohl irgendwie so sein!?!

      Ich sehe das so: solange nix passiert ist es recht easy. Rennleitung hin oder her.
      Baue ich mir ein Blaulicht (mit Magnet Halterung) aufs Dach ist das eine fahrlässig Ordnungswidrigkeit und kostet 20€. Solange ich mich brav an die Verkehrsregeln halte.

      Baue ich aber einen Unfall, oder verursache oder provoziere dieses gar, wird's schnell doof.
      Egal ob mit Blaulicht oder Effekt-Blinker :D
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    • TDIMatze schrieb:

      Selbst wenn die rennleitung das mal kümmern sollte und die viel langeweile haben.... es ist ne Ordnungswiedrigkeit und kost 20 euro..... :sau:

      Dann hoffe mal, dass die nicht zu viel Langeweile haben und Du zu Fuß nach Hause gehst, weil die Dir Dein Auto an Ort und Stelle stillegen...


      Dany 3 schrieb:

      Mich interessiert es nicht, was die anderen sagen...sorry...ich hab's und Fertig :pühh:

      Klassischer Fall von Selbstüberschätzung!
      Warum gibt es wohl Regeln, an die sich alle zu halten haben und wo willst Du die Grenze ziehen?
      Also zum Beispiel: "Da steht ein Tempo 100-Schild, mich interessiert´s nicht, ich fahr´ 200... und fertig!"

      TDIMatze schrieb:

      Styles schrieb:

      ich fühle mich wie ein schwerverbrecher und lebe in ständiger Angst eine Ordnungswiedrigkeit zu bekommen. Ne mal im Ernst die Rückleuchten sind so abgenommen und zugelassen. Das Gesamte Fahrzeug ist so zugelassen und abgenommen. Ich habe keine technischen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen. Die Software von VW lässt das zu. Somit muss mir erst mal einer was. Und warum sollte es verboten sein ? Bitte eine ausführliche Erklärung. Und ich finde es auch nicht sinnvoll bei jeder gelegenheit den Finger zu heben und zu sagen "aber das dürft ihr nicht" ich denke wir sind hier alle alt genug.
      Das ist schnell beantwortet!
      Weil es so im Werk schlicht nicht abgenommen wurde und dafür folglich also auch keine ABE existiert.
      Ganz einfach. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.


      Mr.Speed schrieb:

      Na Männer, geht ja gut ab bei euch :rolleyes: .

      Meine Meinung zu diesen Dynamischen Blinkmodul : Selbst wenn es erlaubt ist, siehts einfach Kacke aus. Das ist einfach überhaupt nicht "Stimmig". Und 200 Euro für etwas was ich nur für andere Einbaue, von denen 99% das eh nicht mehrken, issses viel zu teuer.
      Ja, so sehe ich das auch!
    • Andreazzz schrieb:

      TDIMatze schrieb:

      Selbst wenn die rennleitung das mal kümmern sollte und die viel langeweile haben.... es ist ne Ordnungswiedrigkeit und kost 20 euro..... :sau:
      Dann hoffe mal, dass die nicht zu viel Langeweile haben und Du zu Fuß nach Hause gehst, weil die Dir Dein Auto an Ort und Stelle stillegen...

      Blödsinn!!


      Wegen einer defekten Blinkerlampe wird dein Auto auch nicht stillgelegt, nichts anderes ist diese ordnugswiedrigkeit....
      Rückrüsten und vorführen wird allerdings nötig werden !
    • TDIMatze schrieb:

      Andreazzz schrieb:

      TDIMatze schrieb:

      Selbst wenn die rennleitung das mal kümmern sollte und die viel langeweile haben.... es ist ne Ordnungswiedrigkeit und kost 20 euro..... :sau:
      Dann hoffe mal, dass die nicht zu viel Langeweile haben und Du zu Fuß nach Hause gehst, weil die Dir Dein Auto an Ort und Stelle stillegen...
      Blödsinn!!


      Wegen einer defekten Blinkerlampe wird dein Auto auch nicht stillgelegt, nichts anderes ist diese ordnugswiedrigkeit....
      Rückrüsten und vorführen wird allerdings nötig werden !
      Also beantwortest Du Dir doch die Sache schon selbst!

      "Rückrüsten und Vorführen" ist doch schlimm genug... und somit war der Anlass dazu nicht legal und theoretisch eine Stillegung möglich,
      ob es tatsächlich dazu kommt, liegt wohl immer im Ermessen eines Beamten.
      Wenn dann natürlich noch so dumme Aussagen (s.o.) kommen, wird man sicher sehr viel Verständnis finden ;)
      Was ganz sicher Probleme geben wird, ist der Versicherungsschutz bei einem Unfall... eben genauso, wie bei einer defekten Blinkerbirne!!!!!!
    • Auf genau den blödsinn mit der versicherung hab ich gewartet.... Stell mir mal eine situation zusammen in der ein kausaler zusammenhang zwischen einem nicht vorschriftsmäsigem blinker, der aber immernoch auf der richtigen seite blinkt, nicht blendet, gut sichtbar ist oder, oder oder.... und einem Unfall zusammen.

      Bei einem mit spray oder Folie Abgedunkeltem blinker würde ich Dir recht geben

      Allenfals vor einem US gericht würde da ein Anwalt ne geschichte konstruieren können!!

      Die tatsache allein das der blinker so nicht Original ist reicht nicht!!!

      Nachträgliche LED innen beleuchtungen oder Dauerhaft abgeschaltete Start-Stop automatik ist auch illegal, heist aber nicht automatische mitschuld an einem unfall...