Felgen vom Passat auf einen GTD Variant, paast das?

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    • Felgen vom Passat auf einen GTD Variant, paast das?

      Hallo,
      noch bevor ich meinen GTD Variant in der Einfahrt stehen habe mache ich mir Gedanken über Felgen.

      Da ich bei 17 Zoll bleiben möchte und VW da nichts im Angebot hat was mir gefällt (für den Golf) habe ich mich beim Passat umgeachaut

      Passt die Zentrierung vom Passat mit dem Golf überein?

      Traglast Gutachten und TÜV Vorführung sind natürlich obligatorisch.

      Im Blick habe ich diese Felegen: pages.ebay.com/link/?nav=item.view&id=390895668026&alt=web

      8x17 ET 41 sollten gut im Rathaus stehen.

      Weiß jemand wie die Felge heißt?

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stefan968 ()

    • So habe mal meinen alten ET Rechner mit GTD Daten gefüttert.

      Das Passat Rad würde gut 14 mm weiter raus kommen.
      Ist doch ne ganze Menge :huh:

      Felgen die ähnlich weit raus kommen habe doch einige Auflagen zu erfüllen was die Abdeckung des Rades angeht.

      Wobei ich in keinem Gutachten den Golf Variant gefunden habe, vielmehr der sogar ausgeschlossen ist.

      Wer selber einfach ausrechnen möchte wie weit eine Alternativ-Felge weiter raus kommt kann die angehängte Excel Datei runter laden und einfach seine Daten einzutragen.

      Dateien
    • Stefan968 schrieb:


      Felgen die ähnlich weit raus kommen habe doch einige Auflagen zu erfüllen was die Abdeckung des Rades angeht.

      Wobei ich in keinem Gutachten den Golf Variant gefunden habe, vielmehr der sogar ausgeschlossen ist.
      D.h. also, einmal mehr ohne ABE und damit fehlendem Versicherungsschutz bei Unfällen!
    • Was soll der sinnlose Kommentar?

      ABE und Eintragungspflichtig mit Gutachten sind 2 verschiedene Dinge.

      Wenn man die Auflagen der Radabdeckung erfüllt und das Traglastgutachten vorhanden ist sollte das funktionieren.

      Zumal der Fehlende Versicherungsschutz nur zum tragen kommen dürfte wenn das nicht abgenommene Bauteil ursächlich für den Unfall verantwortlich sein muss.

      Z.B. ein Bremsbelag ohne ABE der für die Rennstrecke gedacht ist und über ein schlechtes Kaltbremsverhalten verfügt.
      Aber auch so etwas muss erst mal dem Gutachter auffallen.

      Oder ein LED TFl das wohl auch nicht verhindert, dass die Versicherung ein Auffahrunfall nicht regeln würde.
      HU würde man damit nicht bekommen wenns dem Prüfer auffällt.

      Egal, das ist hier nicht das Thema.

      Zurück zum Thema:
      Was mich wundert ist, dass bei keiner Zubehörfelge der Variant aufgeführt ist.

      Und der ist doch schon über zwei Jahr auf dem Markt.

      Werde mir übermorgen eine Kopie vom "Fahrzeugschein" meines GTD Variant Vorführers machen um der Frage nachzugehen und die Zeit bis zur Übergabe meines GTD Variant zu überbrücken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stefan968 ()

    • Stefan968 schrieb:

      Was soll der sinnlose Kommentar?

      ABE und Eintragungspflichtig mit Gutachten sind 2 verschiedene Dinge.

      Wenn man die Auflagen der Radabdeckung erfüllt und das Traglastgutachten vorhanden ist sollte das funktionieren.

      Zumal der Fehlende Versicherungsschutz nur zum tragen kommen dürfte wenn das nicht abgenommene Bauteil ursächlich für den Unfall verantwortlich sein muss.

      Z.B. ein Bremsbelag ohne ABE der für die Rennstrecke gedacht ist und über ein schlechtes Kaltbremsverhalten verfügt.
      Aber auch so etwas muss erst mal dem Gutachter auffallen.

      Oder ein LED TFl das wohl auch nicht verhindert, dass die Versicherung ein Auffahrunfall nicht regeln würde.
      HU würde man damit nicht bekommen wenns dem Prüfer auffällt.

      Egal, das ist hier nicht das Thema.

      Zurück zum Thema:
      Was mich wundert ist, dass bei keiner Zubehörfelge der Variant aufgeführt ist.

      Und der ist doch schon über zwei Jahr auf dem Markt.

      Werde mir übermorgen eine Kopie vom "Fahrzeugschein" meines GTD Variant Vorführers machen um der Frage nachzugehen und die Zeit bis zur Übergabe meines GTD Variant zu überbrücken.
      Wenn eine Freigabe, bzw. ein Gutachten von VW für den GOLF nicht vorhanden ist, dann ist zumindestens, wenn überhaupt möglich, eine Eintragung beim TÜV erforderlich.
      Eine ABE wird es demnach für die Passat-Felge am Golf logischerweise ja nicht geben.
      Vlt. findet der TE ja dennoch einen Prüfer, der eine Eintragung vornimmt, das kommt vor.
      Ich habe auch eine 6,5x16 ET50 - Felge auf unserem Golf7 eingetragen bekommen, ohne Freigabe von VW.

      Ist ein Bauteil - egal, welches - an einem Fahrzeug verbaut, welches nicht zulässig ist, so erlischt die ABE des kompletten Fahrzeugs!
      Die Versicherung wird zwar einen möglichen Schaden zahlen, aber sich einiges vom Versicherten zurückholen.
      Das Auto eines Freundes, welches bei einem Unfall mit Todesfolge völlig zerstört wurde (mein Freund war nicht schuld!), wurde wochenlang bis auf die kleinste Schraube untersucht.
      Man hat einen Dachspoiler gefunden, der selbst gebaut war und nicht zum Auto gehörte und die Versicherung hat 5 Jahre (!!) prozessiert, um nicht zahlen zu müssen.
      Der Spoiler hatte nicht das Geringste mit dem Unfall zu tun, ihm wurde die Vorfahrt genommen.

      So viel zu meinem "sinnlosen Kommentar"!
    • Das dazu?

      Da fehlen ja die wichtigsten Informationen. Gab es ein Ergebnis des 5-jährigen Prozesses ? Welches? Einen Vergleich oder ein Urteil ? Hat das Ergebnis in der Urteilsbegründung einen kausalen Zusammenhang mit dem Dachspoiler? Konntest Du die Urteilsbegründung einsehen? Welche Konsequenzen musste der "Freund" tragen?

      Dann bitte jetzt auch die Argumentation belegen.. 8)

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    • T3_Reloaded schrieb:

      Das dazu?

      Da fehlen ja die wichtigsten Informationen. Gab es ein Ergebnis des 5-jährigen Prozesses ? Welches? Einen Vergleich oder ein Urteil ? Hat das Ergebnis in der Urteilsbegründung einen kausalen Zusammenhang mit dem Dachspoiler? Konntest Du die Urteilsbegründung einsehen? Welche Konsequenzen musste der "Freund" tragen?

      Dann bitte jetzt auch die Argumentation belegen.. 8)

      Mein Kenntnisstand zur Sache bezieht sich natürlich nur auf die Berichte meines damaligen Freundes:

      Strafrechtlich war ihm kein Fehlverhalten nachzuweisen und das Verfahren gegen ihn wurde ohne Gerichtsverfahren von der Staatsanwaltschaft sehr zügig eingestellt.
      Zivilrechtlich hat er aber noch lange mit der gegnerischen Versicherung gestritten und es gab wohl insgesamt noch 2 Prozesse.
      Meines Wissens war da irgendwas mit "Gefährdungshaftung" und eben "fehlendem Versicherungsschutz".
      Schmerzensgeld hat er keins bekommen, weil er nicht angeschnallt war, vom Zeitwert seines Autos wurde einiges abgezogen und er hat damals noch gesagt, "der sch... Spoiler hat mich 5000 Euro gekostet!"
      Leider ist er ins Ausland verzogen und ich habe keinen Kontakt mehr zu ihm, ich kann also nicht nachfragen!
      Wäre aber sicher auch nicht gut, da er massive psychische Probleme nach dem Unfall hatte, deshalb u.a. auch später der Umzug!

      Im Übrigen muss ich mich wohl kaum bei Dir rechtfertigen!?
      Jeder kann doch machen was er will, sind doch alle erwachsen genug hier!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

    • Natürlich musst Du dich nicht rechtfertigen. Interessant ist allerdings schon, wie die Geschichte ausging. Das Versicherungen bei hohem Streitwert prozessieren, ist nach m. E. quasi Standardvorgehensweise. Nicht unbedingt einem Bauteil ohne Typprüfung geschuldet. Aber das kann natürlich jeder machen wie er/ sie will.. ;)