TS 8 schrieb:
... Weiterhin ist der Einsatz einer Dashcam in DE absolut erlaubt und zugelassen - siehe aktuelle Gerichtsurteile.
Im Einzelfall ist die Zulassung als Beweismittel vor Gericht zwar immernoch abhängig von der Zustimmung des vorsitzenden Richters.
Allerdings haben Gerichte in überwiegender Mehrheit der Fälle entschieden, daß das Aufklärungsinteresse höher einzuordnen ist als das Persönlichkeitsrechts des Gefilmten und die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen.
Insofern ist es vermutlich nicht erfolgversprechend sich auf seine Persönlichkeitsrechte zu berufen um die Aufklärung eines Unfalls oder einer Straftat zu behindern.
Die Datenschutzbehörde, hätte das zwar gerne anders, aber zum Glück sind unsere Richter nicht mit dem "Klammerbeutel gepudert worden"
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