Heckwischer entfernen

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  • Ich erinnere mich an Zeiten, da gehörte es zum kleinen 1 mal 1 des Tuning den Heckwischer zu entfernen. Demontieren, Wischwasserschlauch zustopfen, Glaseinsatz mit Sika einkleben und alles schicki ;) Wegen so einer Sache und simpelen Frage nen Fass aufzumachen finde ich bei allem notwendig Respekt etwas überzogen. Da bin ich voll bei @crankdoc.

    Ich bin ja auch jemand der den Finger hebt wenn es um Grenzwertigkeiten geht, aber das ist doch Kiki hier. Was soll passieren? Mal im Ernst. Im Worst Case heißt heißt es bei der nächsten HU "Ne ne" und der Wischerarm muss wieder dran. Ich lehn mich mal soweit aus dem Fenster und behaupten, dass mehr als die Hälfte der Prüfer da eh drüber hinweg schauen.

    Tuning ist nunmal in inzwischen 90% der Fälle eine Gratwanderung in der Grauzone. Also easy going Friends ;) es geht hier ja nicht um eine Modifikation die ihn, oder andere gefährdet.

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  • Leute... Auch in meinen Augen soll doch jeder machen was er möchte.
    Ich will das gar nicht beurteilen oder so.
    Ich sehe trotzdem keinen Grund, warum nicht die exakte Rechtslage geschildert werden sollte.
    Schaden kann es nicht. Im Gegenteil. Es wird dem ein oder anderen sicherlich helfen, alleine bei der Entscheidung "ob".

  • Dass die Wischer geprüft bzw. vorgeschrieben sind weiß ich auch so, ohne Anlage VIIIa. Es gibt jedoch einen so genannten Mängelbaum wo alle Mängel hinterlegt sind. Dieser ist verpflichtend für alle Prüforganisationen in ganz Deutschland. Bei diesem werden die Mängel ständig bearbeitet und manchmal von gering auf erheblich und andersrum geändert. Und Heckwischer gehört nicht zum Prüfumfang der HU, jedoch die vorderen Wischer. Und frage mich bitte nicht vorher ich es weiß :P

  • 42day schrieb:

    Und frage mich bitte nicht vorher ich es weiß :P
    Doch, genau das mache ich hiermit :D

    Falls es falsch rüber kam: ich weiß nicht wie du aktuelle Situation aussieht. Ich möchte sie aber erfahren.
    Das aber bitte belegt.
    Sonst bringe ich wie gesagt erst mal meinen Kenntnisstand mit den von mir genannten Texten an und muss einfach unterstellen, dass du falsch liegst.
    Das führt doch zu nichts.

    Also, bezüglich Teilen deiner Beiträge müsste ich fast unterstellen, dass du selbst Prüfer bist?
    Dem entgegen spricht wiederum der Kommentar "Es gab ein mal einen Golf, der hatte gar keinen Heckwischer".
    Das passt für mich nicht zusammen.
    Also klär mich bitte auf :rolleyes:
  • Fun Fact am Rande. Dieser Golf war im Übrigen ein Golf 5 Sondermodell namens "Speed". Limitiert auf 200 Stück. War ein Azubi Projekt von Volkswagen. 100 Stück in Gelb, 100 Stück in Orange. Beides Lamborghini Farben. Der Wagen hatte tatsächlich eine Heckscheibe mit ohne Wischer. War bei den OEM Tunern so beliebt, dass VW sie nur verkauft hat gegen Vorlage von originalen Fahrzeugschein. Heute beliebte Sammlerstücke ;)

    PS: ich hatte so eine Scheibe in meinem ED30 verbaut. Bekommen habe ich sie über Umwege aus einem Midas gelben Speed mit massiven Frontschaden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Oeltanker ()

  • Lennox-89 schrieb:

    42day schrieb:

    Und frage mich bitte nicht vorher ich es weiß :P
    Doch, genau das mache ich hiermit :D Also, bezüglich Teilen deiner Beiträge müsste ich fast unterstellen, dass du selbst Prüfer bist?
    Dem entgegen spricht wiederum der Kommentar "Es gab ein mal einen Golf, der hatte gar keinen Heckwischer".
    Das passt für mich nicht zusammen.
    Also klär mich bitte auf :rolleyes:
    Warum passt es nicht zusammen ? Den Golf gab es wirklich so. Momentaner stand ist wirklich so, dass Heckwischer nicht zum Umfang der HU gehört.
    Bei der lichttechnischen Einrichtung ( „auf deutsch Beleuchtung“) ist es wirklich so, dass alles was verbaut ist, muss auch funktionieren, das liegt es aber daran, dass es sich um bauartgenehmigte Teile handelt wo jede Veränderung durch den Gesetzgeber untersagt ist und führt unmittelbar zu Verlust der Betriebserlaubnis.
  • Wie gesagt: Bitte belegen.
    Es mag eine Definitionsfrage sein, aber ich kann auf den ersten Blick nicht sehen, dass die StVZO zwischen Front- und Heckwischern differenziert.
    Desweiteren ist die Funktion derselben eindeutig als Pflichtuntersuchung aufgeführt, nicht als Ergänzungsuntersuchung, bei der es im Ermessen der Prüfers liegt ob er sie prüft oder nicht.

  • Der Hechwischer darf ohne Probleme in Deutschland demontiert werden. Ist aber ein Heckwischer montiert,dann muß er auch funktionieren, und ist dann auch ein Mangel bei der HU. Selbst das Wischerblatt muß auch in Ordnung sein, sonst wird es bemängelt.

  • Rocki schrieb:

    Der Hechwischer darf ohne Probleme in Deutschland demontiert werden. Ist aber ein Heckwischer montiert,dann muß er auch funktionieren, und ist dann auch ein Mangel bei der HU. Selbst das Wischerblatt muß auch in Ordnung sein, sonst wird es bemängelt.
    Und weiter werden hier Thesen aufgestellt ohne Belege.
    Meiner Meinung nach führt das zu nichts.
    Im Gegenteil. Auch die Aussage, behaupte ich, ist schlichtweg falsch.

    Nochmal: Anlage VIIIa StVZO regelt die "Durchführung der Hauptunterschung".
    Demnach hat alles, was einen entsprechende Hebel hat zu funktionieren. Wenn du den Wischer abnimmst, ist der Hebel noch dran. Ergo: Betätigung Hebel -> keine Funktion. Ergo: Mangel.
    Das Wischerblatt selbst respektive dessen Zustand ist hingegen das perfekte Beispiel für etwas, was nicht zwangsläufig bemängelt werden muss. Eben eine dem Prüfer überlassene Ermessenssache (Ziffer 6.3 i. V. m. Ziffer 2).
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  • mein Heckwischer ist auch seit Jahren gecleant durch einen Glasstopfen, zusätzlich wurde die betätigungsfunktion vorher für's Wischen & Spritzen raus codiert. Spritzdüse ist auch keine mehr vorhanden.. das hat weder zum Tüv noch bei diversen Polizeikontrollen nie jemand interessiert. Und das ist mittlerweile schon mein viertes Auto wo ich das so gemacht habe :thumbsup:

  • Lennox-89 schrieb:

    Und weiter werden hier Thesen aufgestellt ohne Belege.
    Geb mir etwas zeit un schau das es dir Belegen kann von meinem Kolleg TÜV . Der leider grad in Vaterschaft ist .... sonsten anderen Kolleg der dann Freitags da ist anhaue un der mir mal das ausdrucken soll oder wie auch immer in der Art.

    Hab auch das vorhaben die Heckscheibe zu Cleanen. Geilen Nackischen Arsch ohne den Wischer den eh nie brauch un Nutze . Un TÜV smile..... geh net weiter drauf ein . Zu dem kann er auch net nachweisen das nach nem Siegel den scheiss umrüste un so daher der auch sauber raus ist. Versicherungs Technisch ist das net relevant da es das Heck ist un zu dem nie sowas von gehört habe das ne Versicherung da was bemängelt oder was ablehnt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von keys ()

  • Du mit deiner Anlage VIIIa, du kannst nicht wirklich zwischen den Zeilen lesen oder Hast du in der Anlage irgendwas von Mängelzuordnung gesehen?!
    Ich erkläre es dir nochmal, zum letzten Mal:

    Arbeitsgrundlage für die Zuordnung der Mängel ist Beurteilungskatalog von Mängeln bei Hauptuntersuchungen (Mangelkatalog oder HU Richtlinie). Hier steht es nämlich wie die Mängel einzuordnen sind. Das Ganze wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt veröffentlicht. Der Gesetzgeber schreibt es also vor und es ist keine Willkür der Prüfer.

    Und für dich extra hier der Beweis. Die Mängel beziehen sich nur für vorderen Wischer, ist sogar logisch. Hinten kann er ruhig demontiert werden, muss nur drauf geachtet werden, dass nichts scharfkantig ist, sonst wird es natürlich bemängelt. Für hinteren Wischer gibt’s nur ein Hinweis. Und jetzt ist hoffentlich wirklich Ruhe hier

    Dateien
  • Wär geil wen jemanden oder jeniegen betieteln würdest . Sonst würds von mir in un zu laas mir mal 60 Schuhgröss zu Schneidern , das der Schu ordendlich reinpast :D :D Wer kein Spass versteht solls lassen.

    Aber aus welch Dukoment hast das ? Nur mal Intresshalber.... danke Sieht fast wie ODIS aus aber noch so net gesehen. Warte sonsten bis Freitag auf my Kolleg un dann schauen

  • Für mich ist ein Bildausschnitt ohne Herkunftsnachweis kein Beweis.
    Davon ab könnte ich den Inhalt deines Bilds auch zu Gunsten meiner Aussage auslegen.
    Wie gesagt, so führt das zu nichts.

    By the way: Ich habe lediglich behauptet, dass das Fehlen des Heckwischers ein Mangel sein dürfte. Wie der Mangel einzuordnen ist habe ich in keinem meiner Beiträge erwähnt. Auch nicht "zwischen den Zeilen". Unter anderem weil ich es nicht weiß. War für mich aber nie Diskussionsgrundlage. Keine Ahnung warum du so darauf pochst.

    Bin gespannt was @keys dazu noch in Erfahrung bringt und schlage vor, dass wir es bis dahin dabei beruhen lassen.

  • Nein nein, Moment. Es gibt gewiss Themen da ist es schon interessant, oder gar von Nöten mal eine Aussage zu belegen, vor allem wenn man sie ewig schon zieht und ausschlachtet. Ich selbst fordere sowas nicht. Bei meinem Buddy ist es so, weil er es so handhaben will, also bitte entsprechend vorleben als gutes Beispiel. Aber ich hab mit dem Einwand schon gerechnet ;) Aber ein Heckwischer? Mal ehrlich. Ich kriege für meine Art auch oft genug einen vor den Bug, damit muss man rechnen wenn man wie du auch etwas direkter und forscher vorgeht. Aber jetzt sich gegenseitig die Expertise absprechen zu wollen, naja das meine ich mit etwas drüber in Bezug auf die Relevanz der Sache.