Heckwischer entfernen

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  • du weißt schon das die betriebserlaubnis ohne heckwischer erwischt?

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  • Selbst wenn man das jetzt wirklich bitterernst betrachten will, und noch einen schlecht aufgelegten Amtsschimmel mit einbezieht, kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen!
    Echt jetzt?
    Heckwischerarm samt Motor ausbauen soll zum Verlust der Betriebserlaubnis führen???

    Gruß
    Rolf

    Sag doch einfach, wir fahren Golf!

  • @koenigdom kann ich so nicht bestätigen.
    Ich hatte vor Kurzem das Vergnügen mit der Polizei in Zivil und die haben mich über 40 Minuten gequält - aber die Aussage zum Heckwischer war nur: "Wenn er nicht da ist, braucht er nicht funktionieren - ich kann auch ein Auto mit Nebelscheinwerfern kaufen und diese ausbauen"
    Die Woche darauf war ich beim Pickerl und es hat auch niemanden interessiert - einen Mangel hätte ich mir deshalb aber auch nicht einschreiben lassen.

    Schöne Grüße,
    Thomas
  • Ja beim Öamtc werden teilweise schon schöne Mängel erfunden. Meine Eltern hatten beim Touran damals einen schweren Mangel, weil der hintere Blinker auf einer Seite zu 'weiß' geblinkt hat - es war aber kein Unterschied zur anderen Seite erkennbar :facepalm:
    Seitdem fahren wir wieder zum Händler ums Pickerl.

    Naja, begonnen hat es normal mit Papieren, Alkotest, Verbandspackerl etc., dann ging es ans Gutachten und irgendwann wurde der Zollstock ausgepackt X/

  • dr.seuchenvogel schrieb:

    du weißt schon das die betriebserlaubnis ohne heckwischer erwischt?

    Das ist totaler Blödsinn...

    Die Heckscheibe ist NICHT(!) durch die StVO oder die StVZO geregelt, genau genommen sind alle Scheiben ab der B-Säule als "nicht relevant" vermerkt, so viel dazu!

    Deshalb kann man diese Scheiben tönen; deshalb DARF man auch den Heckscheibenwischer entfernen!

    Ich hatte das Thema mit TÜV-Prüfern durch und auch schon mit einem Bekannten von der Polizei. Das ist jetzt nur kurz und knapp das zusammengefasste Ergebnis der Gespräche!
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  • so jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.

    Ich habe meinen Heckwischer auch schon beim ersten Tag seit dem ich meinen R Vari habe, ausgebaut und einen verdunkelten "gecleant" Glasstopfen verbaut.

    Ich habe beim TüV und auch mal einen Sheriff hier im Ort gefragt, Heckwischer verbaut und nicht funktionstüchtig bei ner HU , da ist das ein leichter Mängel und würde aber eine Tüv Plakette nicht beeinträchtigen.

    Ist der Heckwischer demontiert und das Scheibenloch vernünftig verschlossen, dann ist da rein gar nix mit ABE erloschen oder sowas :D . Der Heckwischer ist lediglich nur ein Zusatzbauteil , was einem eventuell die Sicht nach Hinten
    verbessern soll.

    Und ohne Wischer sieht es auch noch besser aus, da die Heckansicht symetrisch ist.


    Von daher sollen sie alle reden, man kann ihn getrost demontieren und einen Glasstopfen einsetzen. Es erlischt nix und keine Polizei oder Tüv Prüfer würde es jemals bemänglen. Zumindestens hier in NRW. :thumbsup:

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  • Mit solchen Aussagen wäre ich lieber vorsichtig...
    NSW sind auch nicht vorgeschrieben. Hast du sie aber verbaut und sie funktionieren nicht, ist das gerade in Deutschland ein erheblicher Mangel -> Folglich gibt es keine Plakette.
    Fakt!
    Hab ich alles schon durch.
    Der Grundsatz "Was am Auto dran ist hat zu funktionieren" ist hier gar nicht so verkehrt.

    Edit: Wobei es bei den NSW auch ein Schlupfloch gibt (komplett mit Tape abdecken -> gelten dann als nicht vorhanden).
    Mag sein, dass das beim Heckscheibenwischer ähnlich aussehen kann.

  • Das wurde hier doch schon thematisiert:
    Ab Werk ist was ganz anderes als nachträglich entfernt!!!

    Nochmal: Es gibt auch Fahrzeuge, die ab Werk ohne NSW kommen, da eben nicht zwangsläufig vorgeschrieben.
    Waren die aber ab Werk verbaut, MÜSSEN die funktionieren, ob vorgeschrieben oder nicht.

    Ich schmeiße an der Stelle nur mal Ziffer 4.4 der Anlage VIIIa StVZO in den Raum.
    Und Scheibenwischer gehören definitiv zum Umfang der HU (Ziffer 6.3 Anlage VIIIa StVZO).

  • @Lennox-89

    Wir haben deinen Standpunkt, wahrscheinlich sogar amtlich abgesichert, alle verstanden und zur Kenntnis genommen.
    Aber hast du‘s nicht auch ne Nummer kleiner? Etwas weniger ernst, dafür etwas toleranter?

    Es ist Samstag Abend.
    Versuche es etwas lockerer zu sehen ;)

    Regeln und Vorschriften sind gut und haben ihren Sinn und Berechtigung. Aber es geht hier nur um ‘nen Heckwischer. Den möchte er weglassen. Nicht die Rückleuchten oder die Bremsen...

    Ich mach das Ding nur an wenn mein Vari so viel Gischt erzeugt dass er gut gespült ist. Sonst zerkratzt er mir nur die Heckscheibe. Alle modernen Fahrzeuge verfügen über zwei Außenspiegel. Das reicht. Bei sehr, sehr vielen Kraftfahrzeugen gibts nichts weiteres um den rückwärtigen Verkehr im Auge zu behalten oder einzuparken.

    Gruß
    Rolf

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