Übrigens nur mal so zur Info. Nur weil solche Dashcams bzw Dinge die sie aufzeichnet vor Gericht erlaubt/ zugelassen wurden, heißt das nicht, dass es Privatpersonen erlaubt ist, diese Aufnahmen länger zu speichern.
Und schon gar nicht, wenn es keinen wichtigen Grund (Unfall) dafür gibt. Des Weiteren wird gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.
Begrenzt zulässig: BGH erlaubt Dashcams als Beweismittel - n-tv.de
Ps.: selbst unseren Gesetzeshütern/ Polizei ist es nicht erlaubt, permanente Aufzeichnungen zu machen.
G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium...
VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bluetdi298 ()