Garantieverlängerung für den G7: Was ist zu beachten?

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    • Garantieverlängerung für den G7: Was ist zu beachten?

      Hallo Zusammen,

      hab am Mittwoch einen Termin bei :)

      Wollte mit Ihm eine Garantieverlängerung abschließen. Könnt Ihr mit sagen, was ich hier zu beachten hab?

      Vorab, vielen DANK!

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    • Wichtig ist die richtige Laufzeit und auch die richtige Kilometerleistung zu wählen. Ansonsten gibt es halt zwei Möglichkeiten (zumindest bei einem Neufahrzeug), eine mit einer einmaligen Zahlung und eine, die monatlich gezahlt wird. Die einmalige hat den Vorteil, dass sie übertragbar ist auf einen eventuellen Käufer bei Verkauf des Fahrzeugs, außerdem ist sie bei frühzeitigen Abschluss auch günstiger.

      VCDS im Raum Regensburg und Straubing

    • Frag unbedingt ob es den Frühbucherrabatt noch gibt...
      Mir wurde einfach die Garantieverlängerung als Ratenzahlung verkauft... So sollte diese 788€ in Summe kosten. Was man mir allerdings nicht sagte und ich erst durch ein Forum erfahren musste war, dass wenn ich die Garantieverlängerung sofort in einem bezahle ich 25% Rabatt bekomme und somit nur 558€ bezahle.

      Im nachhinein konnte ich noch alles stoppen und umändern, aber du sparst mit diesem Wissen eine Menge Asche ;)

      Gruß

      Golf 7 GTi Performance
      Bestellt: 08.05.14
      Auftragsbestätigung: 13.05.14
      Start der Produktion: 16.07.14
      Abholung: 01.08.14

    • SgtOORAH schrieb:

      Hallöchen.

      Ich hab mal dazu eine Frage.
      Kommt VW auf einen zu und bietet das von alleine an mit der Garantieverlängerung oder muss
      man vor Ablauf der 2 Jahre sich selber drum kümmern und VW kontaktieren ?

      Liebe Grüße,
      Phil


      Du musst aufjedenfall zu VW bzw. zum Händler. Meistens habe die dort "Prospekte" herumliegen - da sind ein paar Details drin (keine Preise!). Ich hab die auch abgeschlossen, für den Fall der Fälle. Vorallem wegen DSG + den ganzen Assis (FrontAssit, ACC) bla bla bla (zumindest bei mir). Am besten dort, wo du den Wagen geholt hast, vlt. kannst du irgendein Angebot wahrnehmen. Fragen kostet ja nix.
    • Hallo,

      war heute beim :) und fragte nach den Preisen für die Garantieverlängerung. Irgendwann sind wir auf die Laufzeit gekommen und ich war etwas verwundert. Unser Golf ist ja ein Reimport, den wir im Juni 2014 bei einem VW Händler in Gelsenkirchen gekauft haben. Dieser hatte den Wagen am 20.05.2014 auf sich zugelassen. Dieses Datum steht auch im Fahrzeugschein. Der Stempel im Serviceheft wurde im August 2013 von dem polnischen VW Händler eingetragen.

      Ich hatte mal irgendwo im Web gelesen, dass die Garantie ab diesem Zeitpunkt läuft. Also ging ich davon aus, dass ich die Garantie bis August 2015 verlängern muss. Der Mitarbeiter heute meinte zu mir, dass das Datum der Erstzulassung (20.05.2014) entscheidend ist und ich die Garantie folglich bis zum 20.05.2016 verlängern könne ?(

      Er drehte den Bildschirm rum und zeigte mir seine Eingabemaske, wo das Datum der EZ einzutragen ist. Die Daten zur Übergabeinspektion könne man dort nirgends eingeben.

      Hat hier jemand Erfahrung mit dem Thema?

    • okay das ist mir auch neu war auch immer der Meinung das der Stempel der Übergabeinspektion auch der Garantibeginn ist...aber sei doch fro somit hast du länger Garantie ;) ...interessiert mich jetzt aber auch wie das nun ist!

    • Oh je....

      Also ich habe heute mit der VW Abteilung Garantieverträge telefoniert und nun wurde mir folgende Situation mitgeteilt:

      Werksgarantie vom 29.08.2013 (Datum der Auslieferung an den VW Händler in Polen) bis 29.08.2015. In diesem Zeitraum muss ich die Garantie verlängern. ABER:

      Die Anschlussgarantie richtet sich nach dem Datum der EZ -> 20.05.2014 + 2 Jahre = Beginn der Anschlussgarantie am 20.05.2016!!!!

      Das bedeutet im Klartext, dass ich vom 29.08.2015 bis zum 20.05.2016 keine Garantie habe :facepalm:

      Kann das jemand so bestätigen?

      Irgendwie peil ich auch nicht, warum das Anschlussgarantie/ Garantieverlängerung heißt, wenn es sich dann nach der EZ richtet und nicht direkt an die ursprüngliche Garantie anschließt.

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Variant_1.4tsi_122 ()

    • Variant_1.4tsi_122 schrieb:

      Hallo,

      war heute beim :) und fragte nach den Preisen für die Garantieverlängerung. Irgendwann sind wir auf die Laufzeit gekommen und ich war etwas verwundert. Unser Golf ist ja ein Reimport, den wir im Juni 2014 bei einem VW Händler in Gelsenkirchen gekauft haben. Dieser hatte den Wagen am 20.05.2014 auf sich zugelassen. Dieses Datum steht auch im Fahrzeugschein. Der Stempel im Serviceheft wurde im August 2013 von dem polnischen VW Händler eingetragen.

      Ich hatte mal irgendwo im Web gelesen, dass die Garantie ab diesem Zeitpunkt läuft. Also ging ich davon aus, dass ich die Garantie bis August 2015 verlängern muss. Der Mitarbeiter heute meinte zu mir, dass das Datum der Erstzulassung (20.05.2014) entscheidend ist und ich die Garantie folglich bis zum 20.05.2016 verlängern könne ?(

      Er drehte den Bildschirm rum und zeigte mir seine Eingabemaske, wo das Datum der EZ einzutragen ist. Die Daten zur Übergabeinspektion könne man dort nirgends eingeben.

      Hat hier jemand Erfahrung mit dem Thema?



      Bei uns wurde das Auto nach der Übergabeinspektion per Tageszulassung angemeldet und stand nach der Abmeldung etwa 1 Jahr beim Händler, Werksgarantie war also noch 1 Jahr und jetzt (da abgelaufen) 2 Jahre Anschlussgarantie... Ich bin der festen Überzeugung, die Werksgarantie beginnt mit dem Datum der EZ!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

    • T3_Reloaded schrieb:

      nach m.e. ist die Ez entscheidend, nicht die übergabeinspektion. es werden auch fzg. übergeben, die nicht gleich zugelassen werden...;)


      Richtig, die neuen Autos stehen manchmal monatelang beim Händler ohne Zulassung.
      Ich kaufe doch kein neues Auto und habe dann eine verkürzte Garantie.
      Bei uns war das anders, weil das Auto schon mal einige Tage auf den Händler zugelassen war.
      Oder wird die Übergabe-Inspektion tatsächlich erst beim Kauf durch den Kunden gemacht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

    • Also die nette Dame von der Servicehotline erklärte mir, dass die Garantie bei meinem Fahrzeug angefangen hatte, als der polnische VW Händler am 29.08.2013 die Übergabeinspektion durchgeführt hatte. Den Nachweis findet man vorne im Serviceheft. Das soll laut ihrer Aussage bei Reimporten so sein.

      Ich habe damit grundsätzlich auch kein Problem. Mein Problem ist, dass ich mich jetzt bis zum 28.08.2015 entscheiden muss welche Verlängerung ich abschließen möchte und diese dann entsprechend auch bezahlen muss, aber dafür zunächst keine Leistung erhalte und ab 29.08.2015 ohne Garantie dastehe......nach knapp 9 Monaten beginnt dann die Garantieverlängerung am 20.05.2016.

      D.H. ich muss hoffen, dass in dieser Zeit dazwischen nichts Wichtiges passiert und solche Sachen wie knarzen an der Beifahrerseite, was letztens glücklicherweise behoben wurde, werde ich erst dann beanstanden, wenn die Garantieverlängerung läuft.

      Ich verstehe dieses Geschäftsmodell von VW nicht ?(

    • das war bei dem golf meiner frau auch so, aber nur, weil der in polen bereits eine tageszulassung auf den polnischen händler hatte, zwei wochen, bevor wir ihn bekommen haben. -> garantiebeginn bei EZ. meiner ist erst nach D zurückgekommen und hat hier seine EZ auf den dt. Händler als Tageszulassung bekommen, eine woche bevor ich ihn geholt habe. -> garantiebeginn bei EZ. Da läuft bei Deinem irgendwas schief...fürchte ich. :(

    • Hallo,

      hab meinen Golf GTD letzte Woche in WOB abgeholt. Nun sehe ich das es eine Garantieverlängerung von 3 Jahren bis zu 100.000 km gibt. Lohnt sich sowas? Hab beim Freundlichen angerufen und da wurde mir ein Preis von 1.257,00 € gesagt. Angeblich hat sich seit 1.1.16 was an den Preisen geändert. Weiss jemand hier mehr? Vorab vielen Dank

    • Hallo
      habe heute meinen Versicherungsbescheid bekommen,da meine Anschlussgarantie jetzt in die Funktionsgarantie übergeht. Das Auto geht jetzt ins 4.Jahr. Hatte damals nur ein Jahr verlängert. Für die Verlängerung für 1 Jahr werden stolze 488 € aufgerufen.
      Kann das jemand bestätigen und hat ähnliche Erfahrungen ?
      Wie gesagt es geht um den Übergang in die Funktionsgarantie.
      MfG

      :sun:
    • Simon Cologne schrieb:

      Angeblich hat sich seit 1.1.16 was an den Preisen geändert. Weiss jemand hier mehr?
      Habe am Anfang diesen Jahres meine Garantie verlängert. Dabei musste ich feststellen, dass es stimmt, dass sich etwas an den Preisen geändert hat. Aber nicht nur die Preise, sondern auch die abschnittsweise Kilomtergrenze hat sich geändert (sind jetzt 40.000 km Schritte). Am Preis sah es für mich wie folgt aus: Letztes Jahr hätte ich für eine 24 monatige Garantieverlängerung bis 100.000 km noch 744€ bezahlt. Dieses Jahr gibt es die 100.000 km Grenze nicht mehr, sondern für mich wären es 120.000 km gewesen (90.000 km gibt es auch, aber da komme ich drüber, deshalb nicht möglich). Und preislich wurde das ganze dann mal ebend auf 1239€ angepasst =O ?( :cursing: .
      Erklären konnte man mir das nicht. Hab dann nur ein Jahr verlängert, was mich dann nur 381€ gekostet hat.