8.5x19 Erfahrungen ??

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    • Ok vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Die Originalen GTD Felgen sind 8X19 ET 50
      Und die Audi Rotor 8,5X19 ET 43
      Mir geht es auch um die 8 auf 8,5.
      Gibt es da auch Unterschiede?
      Hat jemand von euch die Rotor Felgen schon auf seinen Golf GTD drauf?
      Wenn dann schickt mir bitte einige Bilder!
      MFG
      Benni

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    • Benni86 schrieb:


      Mir geht es auch um die 8 auf 8,5.
      Gibt es da auch Unterschiede?

      MFG
      Benni

      Natürlich gibt es dadurch auch Unterschiede.

      Wenn die Basis 8x19 ET 45 ist, dann kommst Du bei einer 8x19 ET 43 genau 2mm weiter raus.
      Bei der Änderung auf 8,5x19 ET 43 kommen nochmals 6,35 mm dazu.

      Bedeutet also 8X19 ET45 auf 8,5x19 ET 43 -> Das Rad ist 8,35mm weiter draußen.
      Wer langsam fährt, wird länger gesehen...
    • Dann würden also 8.5x19 ET45 Autec V mit 235/35/19 Reifen Problemlos ohne Umbauten passen?

      In der ABE stehen nämlich ein paar Umbauten drinnen (V85194550721xx.pdf). Bekomme ich sie dann auch wirklich ohne Umbauten eingetragen?

      Achja Auto ist ein Golf 7 GTI PP mit DCC.

      G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



      K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.

      K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.

      K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an denRadhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständignach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zubefestigen.

      K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.

      K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zurRadhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
    • naja der Prüfer hat auch ein ermessen wenn es so halbwegs passt kann er auch so abnehmen. Aber die ABE ist ja auch nicht aus langeweile erstellt wurden. Ich habe z.B. ne 8X19 ET45 Felge da steht im Gutachten drin das ich nix machen muss. Bei ner 8,5x19 ET45 hat das Rad ne andere Tiefe da kanns halt schon sein das de was machen musst deswegen gibts ja die ABE dazu wo sowas drin steht. Könnte wie gesagt passen und wenn der Prüfer i.o ist trägt er es ein ansonsten besteht er halt auf alle vorgaben der ABE.

    • @'Matze
      Ich hab 8,5x19 ET 45 und musste nichts was in der ABE stand machen.
      Kommt natürlich auch drauf an wie tief du gehst, ich hab ne tieferlegung von 30 mm und kann alles machen ohne das etwas schleift (voll besetzt mit fünf Personen und Gepäck), so soll es sein.

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