Erlischt die Neuwagengarantie wenn der Golf in die freie Werkstatt (z.B. Bosch) zum Service etc. geht?

    • Erlischt die Neuwagengarantie wenn der Golf in die freie Werkstatt (z.B. Bosch) zum Service etc. geht?

      Liebe Golf 7 Gemeinde,

      mich beschäftigt gerade die Frage, ob die Neuwagengarantie meines zukünftigen Golfs erlischt, wenn ich nicht zur Vertragswerkstatt zum Service, etc. gehen würde, sondern z. B. zu Bosch? Bin ich zwingend an die Vertragswerkstatt gebunden oder ist das egal?

      LG
      Nicole

      Gehe nicht wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist und hinterlasse eine Spur.

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    • Hi Nicole,

      die Frage ist nichts so einfach wie sie sich erstmal anhört: Es gibt Urteile das der Hersteller die Garantie nicht an Besuche in der Vertragswerkstatt binden darf, das gilt aber meines Wissens nur für Garantie die man extra bezahlt. Also nicht fur eine freiwillige Garantie.
      Ganz unabhängig davon muss der Hersteller Gewährleistung übernehmen.
      Da ich aber kein Anwalt bin und schon zu viele Diskussionen in Autohäusern hatte hab ich beschlossen nur zum Freundlichen zu gehen, dann bleibt zumindest die Diskussion aus ob die freie Werkstatt vielleicht was schlechter gemacht haben konnte als der freundliche....
      Die Bereitschaft zur Kulanz ist dann auch eher da wenn man sagen kann bei dir gekauft und gewartet und trotzdem was kaputt...

      Viele Grüße
      BigFossy

    • Die gesetzlich geregelte Herstellergarantie von 2 Jahren (ab Auslieferung / Erstzulassung) muss der Hersteller auch dann erfüllen, wenn der Nutzer das (Neu-)Fahrzeug in einer von der Handwerkskammer anerkannten "Fremd"werkstatt machen lässt, die im Rahmen der Herstellervorgaben Wartungsmaßnahmen erfüllt. VW wird dabei die ausgetauschten fehlerhaften Teile, die sie kostenlos ersetzen sollen, jedoch von der Werkstatt anfordern. Sollte VW dabei allerdings feststellen, dass die wohl nicht so ganz nach den VW-Vorgaben gearbeitet haben, hat man sicher schlechte Karten.

      Aber selbst wenn immer alles OK war: Sobald die Herstellergarantie nach 2 Jahren abgelaufen ist, wird sich der Hersteller im Falle des "Fremdgehens" danach im Kulanzfall vermutlich "bedeckt" verhalten. Auf jeden Fall wesentlich zurückhaltender, als wenn alle VW-Händlerstempel vollzählig und zur rechten Zeit im Scheckheft sind. Da haben die dann meist wenig Interesse dran, Werkstatt-"Fremdgeher" hinterher auch noch dafür ihren "Stammkunden" gleichzustellen. Kulanz ist nämlich freiwillig, also ein Entgegenkommen, dazu ist kein Hersteller gesetzlich verpflichtet.

      Darüber sollte man sich schon im Klaren sein, ob man am richtigen oder letztendlich verkehrten Ende sparen möchte. Falls ich das Auto jedoch höchstens 2 Jahre fahren werde (und spätestens dann was Neues herkommt), kann einem selbst für den "Altwagen" die Zeit "danach" jedoch egal sein.

      MfG, Michael

    • Hallo Johannes, hallo Michael,
      vielen herzlichen Dank für Eure Infos. Es macht mir die Entscheidung unter diesen Aspekten sehr leicht. Ich werde beim :) bleiben, wo ich gekauft habe. Primär ging es mir nicht ums Sparen, sondern um guten Service und Persönlichkeit. Genau das hatte ich bisher mit meinem 4er beim Bosch und möchte das jetzt mit dem Vari nicht mehr missen. Mein :) ist ein kleiner Betrieb, bei dem Persönlichkeit gross geschrieben ist. Von Bekannten weiss ich, dass auch der Service stimmen soll. Und da der Vari auf jeden Fall länger bleiben soll, überlege ich, ob ich die Garantieverlängerung gleich mit dazu nehme. Geplant sind mal 10 Jahre.
      LG
      Nicole

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