Guten Tag, nachdem ich meinen Golf 7 VFL mit den H&R, 40 mm tiefergelegt habe, wollte ich mir Felgen - R18 x 8j ET45 - mit 225/40 Reifen holen. Laut Gutachten der Felgen kein Problem. Lässt sich diese Kombination in Österreich - in Verbindung mit der Tieferlegung - ohne Zusatzarbeiten eintragen?
P.S. als Mindestbodenfreiheit hat mir der Prüfer 9,5 cm angegeben, also ist die Tieferlegung kein Problem.
LG im Voraus
Golf 7 - 18“ x 8j ET 45
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Hallo,
mit der Suche findest du bereits einige Antworten auf deine Frage.
Mit deiner gewünschten Felgen/Reifenkombination in Verbindung mit der Tieferlegung solltest du keine Probleme bekommen. Je nach Reifenfabrikat und Fahrstil könntest du die Schraube der Radhausschale auf 12 Uhr entfernen. Die Radabdeckung ist jedoch gegeben.
Die Typisierung der Fahrhöhe kann in Anlehnung an das VdTÜV Merkblatt 751 erfolgen, eingetragen wird dabei bei unbeladenem Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 95mm.
@MaManu Bitte in einen vorhanden Thread verschieben. -
Vielen Dank für die kompetente Antwort!!
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@koenigdom meinst du auch, dass die Freigängigkeit der Räder immer gegeben ist, also in Bezug auf die volle Einfederung und vollen Lenkeinschlag? (z.B. bei einen Verschränkungstest)
LG -
Natürlich, du musst 2mm zur Bremse, 4mm zu Achsteilen und 6mm Abstand zur Karosserie einhalten. Weiters muss der gesamte Reifen im Bereich 30° vor und 50° nach Radmitte abgedeckt sein. Mit deiner genannten Kombi geht sich das in der Regel immer aus
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Sehr gut, danke nochmals für die schnelle Antwort!
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