Kein TÜV wegen dynamischer Spiegelblinker

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    • Osram unterscheidet wahrscheinlich (Halbwissen/ Vermutung) zwischen europäischen Märkten und Deutschland.

      Ist ja mit meinen, in Rumänien gekauften, NSW LED ähnlich.
      Sind für den europäischen Markt, aber in D nicht zugelassen :whistling: . Aber die gab es eben auch nicht in D zu erwerben.

      Werde heute Abend aber mal die Verpackung betrachten.

      Aber ich muss auch zugeben, dass ich von Osram ein Produkt erwartet hätte, wo man sich nicht im Vorfeld erkundigen muss.

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bluetdi298 ()

    • Irgendwie ist das schon etwas kurios.
      Die Blinker in den Hauptscheinwerfern und den Heckleuchten können problemlos dynamisch ausgeführt sein, aber die Seitenblinker (die in diesem Fall flächenmäßig deutlich größer sind als die Heckblinker) sind phöse und dürfen auf keinen Fall dynamisch sein.
      Aber OK.

    • Ich schmeiß mich mal kurz rein.

      Hier mal OEM von VW zum Nachrüsten un de TN schau gleich in Teileprogramm. Im Teileprog werden 2 gelistett 5G0052215A und 5G0052215. Leider ohne Preise.

      original-vw-animierte-led-aussenspiegelblinker-tuning-blinker-osram-leuchte-abgedunkelt

      https://www.golf7freunde.de/index.php/Thread/9842-Meine-Nachr%C3%BCstung-am-Golf-7-Limo-FL-2017/?postID=199420

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von keys ()

    • das sind die identischen Osram welche ich gerade gekauft und verbaut habe.
      Auf den Bilder ist die Aufschrift "LEDDMI 5G0“ zu erkennen.
      Das findet man auf der OSRAM Webseite gelistet als Nachrüstblinker für Golf 7 + Facelift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zog88 ()

    • keys schrieb:

      Ich schmeiß mich mal kurz rein.

      Hier mal OEM von VW zum Nachrüsten un de TN schau gleich in Teileprogramm. Im Teileprog werden 2 gelistett 5G0052215A und 5G0052215. Leider ohne Preise.

      original-vw-animierte-led-aussenspiegelblinker-tuning-blinker-osram-leuchte-abgedunkelt

      Danke, ich habe die Frage an das KBA weitergeleitet.
      Bin gespannt.
      :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Christsch ()

    • koenigdom schrieb:

      Also Osram schreibt mir dazu:

      „Die Spiegelblinker haben eine E-Zulassung (siehe auch Anhang). Die freigebende Behörde hat die normgerechte Nutzung bestätigt und die Freigabe erteilt.
      Ein laufendes Blinken der Spiegelblinker ist in der ECE nicht explizit ausgeschlossen.
      Hier bestehen keinerlei Zweifel an einer ordentlichen Zulassung.“

      Die im Anhang befindlichen, vollständigen ECE Zertifikate habe ich aus rechtlichen Gründen weg gelassen
      Ich habe diesbezüglich nochmals bei Osram nachgehakt was die angeblich laut KBA nicht vorhandene genehmigungsfähigkeit von dynamsichen Spiegelblinkern angeht, denke der Typ ist mittlerweile schon etwas angepisst :D

      Auskunft von Osram lautet:

      „Die Behörde hat die Offizielle Freigabe erteilt, es besteht keinerlei Zweifel einer ordentlicher Zulassung! Bitte entnehmen Sie alle wichtigen Dokument aus dem ersten Mailverlauf.“

      Edit: Ich habe mir nun nochmal die im ersten Mail seitens Osram angehängten ECE Genehmigungen angesehen. Bei der Genehmigung nach ECE R6 wurde der Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 zugeordnet und der Punkt „Sequential activation of light sources“ mit „No“ beantwortet. Somit entspricht der ausgelieferte Osram DMI nicht dem Genehmigungszustand und ist rein rechtlich illegal, würde ich vermuten

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von koenigdom ()

    • Christsch schrieb:

      RobinHE schrieb:

      Moin moin,

      Die Kategorie 5 ist in der ECE R6 jedoch nicht erwähnt und ist somit für seitliche Blinker auch nicht erlaubt.



      Osram schreibt allerdings, siehe weiter vorn:

      "Ein laufendes Blinken der Spiegelblinker ist in der ECE nicht explizit ausgeschlossen."
      _______________


      Ich denke, das werden irgendwann einmal die Gerichte entscheiden müssen.


      Die Argumentation, dass es nicht expliziet ausgeschlossen ist, finde ich eher schwierig. Die dynamische Ausführung ist nämlich an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die nicht Erwähnung einer Kategorie würde dementsprechend auch bedeuten, dass es bei dieser Kategorie nicht erlaubt ist. Da ich mir in diesem Punkt aber eben auch nicht sicher war habe ich mich ja eben mit Fachleuten auseinader gesetzt, die Tagtäglich mit der ECE-Typprüfung für Lichttechnik zu tun haben. Hier mal einige Antworten:


      "Die Antwort ist für mich ganz klar: Das ist nicht legal. Wie man hierfür eine Genehmigung bekommen kann ist mir ebenfalls ein Rätsel. Ich werde die Angelegenheit dem BMDV weiterleiten, damit auch international hierzu Klarheit geschaffen wird. Meines Erachtens muss die Genehmigung wiederrufen werden."

      "Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorien 5 und 6 mit sequentieller Aktivierung der Lichtquellen kann ich Ihre Sichtweise der Vorschrift bestätigen – eine sequentielle Aktivierung ist nur für die Kategorien 1, 1a, 1b, 2a, 2b, 11, 11a, 11b, 11c oder 12 erlaubt (siehe dazu die aktuellen Regelungsstände der UN(ECE)-R6, -R50 o. -R148). Die Vorschrift ist hier sehr klar und erlaubt die sequentielle Aktivierung nicht bei Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 5 und 6.Diese Ansicht teilt auch das BMDV und die lichttechnischen Experten des FKT-Sonderausschusses „lichttechnische Einrichtungen“, denn dort wurde das Thema auch schon einmal ausführlich diskutiert."

      "In den zu Ihrer Frage relevanten UNECE-Regelungen Nr. 6, Nr. 50 und Nr. 148 ist keine sequentielle Aktivierung der Lichtquellen in den Spiegelblinkern vorsehen."

      Ich bin gespannt was sich da in den nächsten Monaten ergeben wird.
    • koenigdom schrieb:

      Bei der Genehmigung nach ECE R6 wurde der Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 5 zugeordnet und der Punkt „Sequential activation of light sources“ mit „No“ beantwortet. [/b]
      Als Laie würde ich vermuten, dass das Blinkermodul als eine "light source" zählt und deshalb dort no steht. Aber keine Ahnung ;)
    • Ja das ist ein guter Punkt! In der ECE steht „21 LEDs as part of 1 light source, non-replacable“. Ob dies dann dem Punkt 5.6 der ECE R6 entspricht? Es werden ja dennoch einzelne LEDs nacheinander angesteuert.

      Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass ein großer Automobilzulieferer mit anzweifelbaren ECE Genehmigungen Produkte anbietet. Der Schaden wäre in dem Fall ja wesentlich größer als der Nutzen…

      Eine defintive Antwort, eventuell von der für das Gutachten zuständigen Prüfstelle (SGS-TÜV Saar GmbH), wäre interessant

    • ICH kann mir bei VW alles vorstellen :D

      Golf 7 GTD "Bulldoggen und Cane Corso Taxi", Baujahr 2017, Carbon Steel Gray Metallic, SLS Stage II

      Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

      Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II

      VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

      PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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    • Zog88 schrieb:

      Irgendwie ist das schon etwas kurios.
      Die Blinker in den Hauptscheinwerfern und den Heckleuchten können problemlos dynamisch ausgeführt sein, aber die Seitenblinker (die in diesem Fall flächenmäßig deutlich größer sind als die Heckblinker) sind phöse und dürfen auf keinen Fall dynamisch sein.
      Aber OK.
      Dynamische Fahrtrichtungsanzeiger wurden in die ECE Regelungen aufgenommen, da dadurch die Abbiegerichtung eindeutiger erkennbar sein soll, als bei herkömmlichen Blinkern.
      Warum seitliche Blinker hier nicht erwähnt werden, liegt an dem vorgeschriebenen Sichtbereich. Der vorgeschriebene Sichtbereich für seitliche Blinker ist vor allem seitlich nach hinten. Wenn wir nun aber von hinten auf diesen Blinker gucken sehen wir immer nur einen Blinkenden Punkt. Der dynamische Effekt ist somit aus dem vorgeschriebenen Sichtbereich garnicht zu sehen bietet damit auch keinen Mehrwert für die Verkehrssicherheit.

      Sichtbereich.PNG
    • Bin zwar Laie, aber kapier ich nicht :)

      Seitlich nach hinten sehe ich IMMER nur einen Punkt oder was auch immer, das hat doch nix mit dynamisch oder nicht zu tun, oder?!

      Golf 7 GTD "Bulldoggen und Cane Corso Taxi", Baujahr 2017, Carbon Steel Gray Metallic, SLS Stage II

      Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

      Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II

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      PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

    • Ich schließe mich an ?( .

      Wenn Blickrichtung von hinten, sehe ich auch bei den normalen Blinker nur einen Punkt.
      Und zwar den, den der Fahrzeugführer sieht.

      Hatte eigentlich vor, mir die Blinker auch noch zu kaufen.
      Aber das entwickelt sich ja zu einer wahren Wissenschaft 8|

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    • Zum einen finde ich es nichts Neues dass Unternehmen Recht und Vorschriften selbst auslegen oder sich überhaupt nicht drum scheren.
      Zum anderen ist ein Spiegelblinker in dynamisch nicht besonders wichtig oder unerlässlich.
      Vlt ist da was angestoßen oder bereits im Gange bezüglich Klärung. Liest sich zumindest so.
      Ärgerlich aber zweifellos für alle die bereits gekauft haben. Hoffentlich habt ihr eueren Kaufbeleg noch. Und die originalen Blinker…

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Was im Umkehrschluss bedeutet dass es nicht spezifisch beantragt und genehmigt wurde.

      Mal sehen ob und wie sich das klärt. Ganz wertfrei meinerseits!! Sichtweisen gibt es dazu sicher verschiedene. Jeder darf recht haben oder bekommen.

      Ich bin grundsätzlich am Fortgang interessiert.

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Das scheint sich in einer Grauzone zu verlaufen.
      Osram hat den Leuchtenkörper mit 21 LED's als ein (1) Leuchtmittel angegeben, was technisch sicherlich stimmt denn einzeln funktionieren die LED's auch nicht.
      Zum anderen hab Osram nicht explizt angegeben das die Blinker "dynamisch" sind was offensichtlich aber doch der Fall ist.
      Ob dies nun in ein Schlupfloch mit "An- Aus Zyklen Zeitdauer" passt oder nicht offen.
      Das Glühlampen sehr wohl auch einen Zyklus haben ist aber klar, denn der Wolframdraht braucht auch eine "gefühlte" Sekunde bis er die volle Leuchtstärke erreicht und wenn der Strom weg ist glüht er noch eine gewisse Zeit nach.
      Mir kommt es so vor als ob beide (OSRAM und KBA) aus ihrer Sicht irgendwo Recht haben und doch innerhalb gewisser Grenzen liegen wo die Genehmigung erteilt wurde.

      Genau geklärt werden muss die Defintion von "DYNAMISCH".
      zB.: dynamisch = einzelne Leuchtkörper die einzeln geschaltet werden um einen Effekt zu erzeugen (Effekt zB. Vorwärts, Rückwärts, jede zweite LED, rollend, etc etc)
      zB.: statisch = ein Leuchtkörper dessen Leichtmittel im Verbund mittels eines Widerstandes (oder sonst etwas) sequenziell (unveränderbar) geschalten werden.

    • Warum, wenn, bedient man sich solcher ”Winkelzüge“?

      Ist wie sich für die Homologation einer Bremse am aktuellen Fahrzeug an Bremswerten vom DKW zu orientieren.
      Da sitzen an beiden Enden doch sehr gut gebildete Leute die schon im Stande sein sollten zu differenzieren.

      Gruß
      Rolf

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