Kein TÜV wegen dynamischer Spiegelblinker

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Jetzt mal eine grundsätzliche Frage.

      Wie verhält sich das denn mit den dynamischen Blinkern bei einer Vollbremsung/ Gefahrenbremsung?

      Blinken die dann auch dynamisch, oder statisch, sprich ganz normal?

      Weil, und ich zitiere aus dem Bußgeldkatalog.

      "Sollte der Blinker vor einer Vollbremsung warnen, darf er nicht dynamisch verlaufen."

      Edit: aber die gehen sicherlich auch erst an, wenn das Fahrzeug schon steht.
      Das eigentliche Notbremswarnblinken übernehmen auch da die Rücklichter.

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

      ANZEIGE

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bluetdi298 ()

    • Also mir ist es ganz ehrlich komplett schleierhaft was für eine essenzielle Funktion der Seitenblinker bei einer Notbremsung einnimmt.

      Auf der Schnellstraße oder der Autobahn hat man nicht so massiv viel Querverkehr, da geht es eher um den nachfolgenden Verkehr und da sind die Rückleuchten bzw. bei Gegenverkehr die Blinker in den Hauptscheinwerfern relevant.

      Wobei es mir auch neu ist das Fahrzeuge mit dynamischen Blinkern in oben genannten Positionen diese bei einer Notbremsung umschalten würden sodass sie "starr" blinken.

    • Mehr habe ich im Auto nicht dabei für die Seitenblinker und mehr war glaub auch nicht seitens Osram dabei.

      Vllt fehlt bei manchen der Hinweis:
      WICHTIG! EINTRAGUNGSFREI *scnr* ;)

      Dateien
    • koenigdom schrieb:

      Habe gesehen es gibt billige dynamische Spiegelblinker, die sich zwischen dynamisch und statisch umschalten lassen. Ist das bei den Osram auch möglich? Grund meiner Frage ist: mir gefallen die schwarz getönten Blinker, ich will die dynamische Blinkfunktion aber nicht
      Geht mir auch so, aber hab noch keine ohne diese Lauflicht Funktion gesehen.
    • Soweit ich weiß, ist auf den OSRAM irgendwo ne „e-Nummer“, die darauf hindeutet, dass eintragungsfrei und keine ABE nötig…

      kann mich aber täuschen

      Golf 7 GTD "Bulldoggen und Cane Corso Taxi", Baujahr 2017, Carbon Steel Gray Metallic, SLS Stage II

      Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

      Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II

      VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

      PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

    • @Zog88 : ist noch der gleiche Zettel wie oben, oder? An detailreiche und seitenlange Gutachten im Lieferumfang kann ich mich nämlich auch nicht erinnern 8o
      ANZEIGE
    • Moin moin,

      Ich habe meine Bachelorarbeit zu dem Thema geschrieben und würde euch einmal über die gesetzliche Grundlage aufklären.
      Allgemein gilt für dynamische Fahrtrichtungsanzeiger nach ECE-R6:
      "Bei Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 1, 1a, 1b, 2a oder 2b kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, das Blinken erzeugt werden, indem die Lichtquellen nacheinander aktiviert werden:..."
      Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger für PKW entsprechen im normalfall der Kategorie 5. Die Kategorie 5 ist in der ECE R6 jedoch nicht erwähnt und ist somit für seitliche Blinker auch nicht erlaubt. Während meiner Arbeit stand ich in Kontakt mit dem KBA und einigen Experten für lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen. Die waren alle ebenfalls der Meiung, dass die rechtliche Grundlage hier eindeutig ist. OSRAM hat, wie man auf der 1. Seite in diesem Forum in der ECE-Typgenehmigung sehen kann, ihr Bauteil nicht als dynamischen Blinker genehmigen lassen. Da er als dynamischer Blinker verkauft wird, stellt dies streng genommen eine Änderung der Bauartgenehmigung dar und führt somit zum erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
      Durch den austausch mit den Lichttechnik Experten habe ich auch erfahren, dass das Thema auch schon auf der Ebene des BMDV diskutiert wurde. Das Thema wird außerdem in den Überwachungsorganisationen immer bekannter. Ich würde euch daher empfehlen euch diese dinger nicht einzubauen.
      Meiner Meinung nach ist es eine Frechheit von OSRAM so ein Produkt auf den Markt zu bringen. Die haben eigene Labore für Lichttechnik und sind daher mit Sicherheit auch sehr vertraut mit den ECE-Regelungen. Das ist einfach nur Geldmacherei von OSRAM auf kosten des Kunden, der dann durch die HU fällt. Daher seid nicht sauer auf den Prüfer, sondern auf OSRAM.
      Bei anderen Herstellern von dynamischen Spiegelblinkern muss man ebenfalls aufpassen, da handelt es sich bei den meisten vermutlich um gefälschte Genehmigungszeichen.

      PS: Vielen dank an denjenigen, der die ECE-Typgenehmigung von OSRAM hier Hochgeladen hat. An die kommt man nämlich nicht so einfach, bzw. eigentlich garnicht ran.

    • Danke für die Erklärung, ist auf jeden Fall lehrreich.

      Aus meiner Sicht hätt ich auch blind auf Osram vertraut da deutsches Unternehmen und aus diesem Grund werden sie hoffentlich ein klares Bild der Rechtslage und der Anforderungen haben.

      Auf der ECE steht aber trotzdem "dynamic mirror indicator" also gehe ich als Kunde davon aus das mein neuer dynamischer Spiegelblinker ECE konform ist.
      Oder sollte ich das bei Osram hinterfragen, denn an die eigentliche Zulassung des Produkts komme ich ja nicht um eine eventuelle Abweichung feststellen zu können.

    • RobinHE schrieb:

      Moin moin,

      Die Kategorie 5 ist in der ECE R6 jedoch nicht erwähnt und ist somit für seitliche Blinker auch nicht erlaubt.



      Osram schreibt allerdings, siehe weiter vorn:

      "Ein laufendes Blinken der Spiegelblinker ist in der ECE nicht explizit ausgeschlossen."
      _______________


      Ich denke, das werden irgendwann einmal die Gerichte entscheiden müssen.
    • Ich sehe das ehrlich gesagt etwas anders.

      Zuallererst bleibt wertfrei festzuhalten, dass offensichtlich 2 Leute im ersten Anlauf Probleme mit der HU wegen ihrer dynamischen Blinker hatten. Die 2 Leute beriefen sich auf Gutachten und Eintragungen von Osram und bekamen Unterstützung vom Support. Ihre verbauten und vom TÜV monierten dynamischen Blinker waren jedoch keine Osrams, sdn offensichtlich bewusst zu einem Bruchteil besorgte Einsätze ohne Marke/Herstellerkennung.

      Was diesen markenlosen Chinadingern für 15€ nun beiliegt bzw was davon überhaupt legal genehmigt scheint sowie für die HU zielführend ist, kann niemand sagen und stellt hier m.E. das Hauptproblem für die Prüfungsstellen dar.

      Die Mitarbeiter von sämtlichen TÜV, DEKRA, GTÜ etc Organisationen müssen regelmäßig geschult werden. Gäbe es da ein grundsätzliches Problem mit dynamischen Nachrüst-Blinkern, die ja schon mehrere Jahre auf dem Markt sind, hätten wir kein Wischiwaschi wie in Einzelfällen hier (dank China Clone), sdn eine konsequente Ahndung und Verweigerung der Plakette in der Mehrzahl der Fälle. Das hätte sich schon deutlich weiter herumgesprochen. Offensichtlich sind die Mitarbeiterschulungen aber nicht perfekt, sonst dürften China Clones nicht mit Hersteller-fremden Papieren durchgewunken werden.

      Insofern bin ich ziemlich überzeugt davon, dass in diesem Fall Osram sehr wohl seine Hausaufgaben und diese offenbar dazu noch richtig gemacht hat. Sodass man zumindest als Käufer dieser "Originale" davon ausgehen darf, legal unterwegs zu sein und auch vor der nächsten HU keine Angst haben muss.

    • Also Osram schreibt mir dazu:

      „Die Spiegelblinker haben eine E-Zulassung (siehe auch Anhang). Die freigebende Behörde hat die normgerechte Nutzung bestätigt und die Freigabe erteilt.
      Ein laufendes Blinken der Spiegelblinker ist in der ECE nicht explizit ausgeschlossen.
      Hier bestehen keinerlei Zweifel an einer ordentlichen Zulassung.“

      Die im Anhang befindlichen, vollständigen ECE Zertifikate habe ich aus rechtlichen Gründen weg gelassen

    • Moinsen,
      ich habe nun folgende Rückmeldung vom KBA erhalten:

      "Aus Ihrer Mail entnehme ich, dass dieser seitliche Fahrtrichtungsanzeiger dynamisch ist. Die UN-Regelung Nr. 6 bzw. 148 sieht es nicht vor einen seitlichen Fahrtrichtung der Kategorie 5 oder 6 als sequentieller Fahrtrichtungsanzeiger auszuführen, daher ist der Fahrtrichtungsanzeiger so auch nicht genehmigungsfähig."

      Das heißt: Dynamische, seitliche Fahrtrichtungsanzeiger wären demnach grundsätzlich nicht zulässig (?).
      Wie der Kollege oben es auch beschrieben hat und wie es auch der Prüfer gesagt hatte.

      Ich werde die Dinger jedenfalls wieder ausbauen.
      Dass die Teile dann selbst von renommierten Firmen verkauft werden, wäre insofern schon ein starkes Stück.