Kein TÜV wegen dynamischer Spiegelblinker

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    • Kein TÜV wegen dynamischer Spiegelblinker

      Hallo,

      mein Golf 7 FL hat heute kein TÜV bekommen.
      Grund: die Spiegelblinker dürfen laut ihm und neuester Anordnung nicht dynamisch blinken ?(
      nur vorne oder hinten, aber nicht an der Seite.
      Mein Hinweis auf die ECE Zulassung von OSRAM und das sogar VW mit eigener Teilenummer sie verkauft, ließen ihn kalt und meinte immer noch, dass die Blinker in Deutschland nicht zulässig sind.

      Ist euch schon so etwas passiert?
      Ich fahre vielleicht morgen zur Dekra und schauen, ob der Prüfer etwas gegen die Spiegelblinker hat.
      Die Nachprüfgebühr darf ich dann auch zahlen.

      So ein schönes Wetter und so ein Sch**** Tag.

      Danke für eure Antworten!

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    • pabo86 schrieb:

      Das würde ich nicht auf mir sitzen lassen und erst recht nicht noch ne extra Gebühr zahlen ,nur weil der keine Ahnung hat.
      Würde nochmal Rücksprache mit Osram halten und mal ne Mail an die TÜV süd/Nord schreiben.
      Eine Email habe ich eben auch an Osram geschrieben.
      Wenn ich eine Antwort bekommen habe und morgen die Dekra mir ihren Segen gibt, gibt es auch noch eine Email an den zuständigen TÜV.
      Wenn ihr keine Probleme mit den Spiegelblinkern habt, bin ich ja guter Dinge.
    • Ich fahre an einem Variant ebenfalls die "dunklen" Dynablink Spiegelblinker seit locker 4 Jahren. Immer ohne irgendwelche Probleme beim TÜV, Routinepolizeikontrolle oder Ähnliches. Fahre wieder zur Prüfstelle und schildere denen dort die Vorgehensweise und Aussaugen deines Prüfers. Das würde ich (alleine schon der Kohle wegen), nicht auf mir sitzen lassen. Zumindest nicht, wenn es der einzige "Mangel" ist, (in seinen Augen) der dich hat durchfallen lassen.

      „Lowered lifestyle“ - #stillstatic

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    • Hallo,

      habe eben gerade eine Antwort von Osram schon erhalten. :thumbsup:

      Zitat:
      „Guten Tag Herr XXXX,

      die Spiegelblinker haben eine E-Zulassung (siehe auch Anhang). Die freigebende Behörde hat die normgerechte Nutzung bestätigt und die Freigabe erteilt.
      Ein laufendes Blinken der Spiegelblinker ist in der ECE nicht explizit ausgeschlossen.
      Hier bestehen keinerlei Zweifel an einer ordentlichen Zulassung – dies muß auch Ihr Prüfer akzeptieren.“

      Als Anhang habe ich noch NSAI E24 Zertifikat mit der Genehmigung vom TÜV Saarland erhalten.
      Ich bin gespannt, was gleich der TÜV dazu sagt.
      zur Not fahre ich dann ein Dorf weiter zur Dekra.

      Danke euch für die ganzen Antworten und Hilfestellungen.

    • Update:

      mein Auto hat wieder TÜV für 2 Jahre!
      War heute Vormittag da und bei einem anderen Prüfer vom TÜV. Habe ihm alles erklärt und die neuen Informationen und mit Email von Osram ihm gegeben.
      Er kam zum Schluss (ich glaube auch mit telefonischer Rücksprache mit dem anderen Kollegen), dass die Sachlage doch nicht so eindeutig ist und da VW diese Blinker auch selbst im Teileprogramm hat, er meinem Auto noch doch TÜV gibt.

      Mal schauen, was es in 2 Jahren gibt.

    • Kannst Du das Zertifikat hier mal einstellen?

      Hab mir mal die ECE-R6 dazu durchgelesen.
      Osram sagt, es ist nicht ausgeschlossen.
      In der R6 ist aber auch nicht explizit erlaubt und in der R48 werden dynamische Blinker gar nicht behandelt.

      Daher würde ich mich (auch an Osrams Stelle) nicht zu weit ausm Fenster lehnen.

      VW Golf 7 Variant Highline 2.0TDI DSG (gebaut am 19.03.2015)

    • Sorry aber… Leuchten mit E-Prüfzeichen für illegal erklären aber auf der anderen Seite sind das dann die Prüfer die nen 1.2 TSI mit GTI Endtopf durchwinken weil „steht ja ne VW Teilenummer drauf“.

      Die Leuchte hat ein E-Prüfzeichen, wie sie dieses bekommen hat oder was hier in einer ECE R6 oder R48 hat den Prüfer nicht zu interessieren.

      Oder will er dann vielleicht noch die Typgenehmigung vom ganzen Golf anzweifeln? Könnte ja irgendwo was anderes drin stehen.

      Ich habe solche Dinge selbst schon erlebt, aber in anderer Richtung. Mein Sachverständiger der mir alles an den Autos typisiert hat zu meiner Rieger Lippe gesagt „hätte das Teil kein Gutachten, würde ich das nie eintragen. So scharfkantig wie die ist erfüllt das niemals den geforderten Fußgängerschutz“.

    • @VariantXD

      Wie lächerlich ist das den :facepalm: Wie alt ist den der TÜV Prüfer.... Das der soooo hinterm Mond lebt.
      Da würd mir in 2 Jahren echt anderen Prüfer auswählen, oder sprich Stelle.

      Wenn ich mit meinem da auftauchen würde zb, würde der mir mein Wolf gleich still legen :hot: :totlach:

      https://www.golf7freunde.de/index.php/Thread/9842-Meine-Nachr%C3%BCstung-am-Golf-7-Limo-FL-2017/?postID=199420

    • Rocki schrieb:

      Die Blinker sind auf jeden fall erlaubt. Ich war schon 2x beim Tüv damit. Und eine Polizeikontrolle auch ohne Probleme.
      was ja nichts zu sagen hat. ich kenne TÜV'er die schauen nicht nach'm Gurt ob der eventuell eingerissen ist oder ähnliches... gehört eigentlich auch dazu. und somit schaut er eben nur ob's blinkt oder nicht...
      Genauso die Polizeikontrolle, die wissen ja nun auch nicht alles und wissen ob das Serie ist oder nicht...
      "Wer immer alles schlecht findet, dem sollte man beim suchen helfen"

      GTI TCR seit 03/2020

      Instagram > sebbel_tcr
    • de50ae schrieb:

      Kannst Du das Zertifikat hier mal einstellen?

      Hab mir mal die ECE-R6 dazu durchgelesen.
      Osram sagt, es ist nicht ausgeschlossen.
      In der R6 ist aber auch nicht explizit erlaubt und in der R48 werden dynamische Blinker gar nicht behandelt.

      Daher würde ich mich (auch an Osrams Stelle) nicht zu weit ausm Fenster lehnen.
      @de50ae : Hier ist das Zertifikat.
      Hat etwas gedauert, da es mit dem Handy nicht ging. Musste an den PC ;)
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